Finanzembargo, Regierung

Finanzembargo (financial embargo)

15.04.2008 - 00:20:39

Finanzembargo (financial embargo). Das (von einer Regierung oder einer internationalen Behörde verfügte) Verbot, mit Staatsangehörigen eines bestimmten Landes monetäre Transaktionen abzuwickeln

Das (von einer Regierung oder einer internationalen Behörde verfügte) Verbot, mit Staatsangehörigen eines bestimmten Landes monetäre Transaktionen abzuwickeln. Siehe Bargeldkontrolle, Finanzbeschränkungen, Fluchtgeld, Geldwäsche, Task Force on Money Laundering, Terrorismus-Finanzierung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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