BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Fusionsanzeige, Deutschland

Fusionsanzeige (disclosure of fusion)

Hat in Deutschland ein Finanzinstitut die Absicht, sich mit einem anderen Institut zu vereinigen, so muss dies unverzüglich den Aufsichtsbehörden angezeigt werden; siehe § 24, Abs. 2 KWG. Siehe Beteiligungsanzeige.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen