BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Follow-up-Prüfung, Deutschen

Follow-up-Prüfung (so auch im Deutschen gesagt)

Wenn nicht anders definiert die zeitlich kurz nach einer abgeschlossenen Prüfung neu angesetzte Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde bei einem Institut, das auf der Watchlist steht. Siehe Amber Light.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen