BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Fiscal, Drag

Fiscal Drag (so auch im Deutschen gesagt)

Die dämpfende Wirkung auf die Wirtschaftstätigkeit, wenn der Staat zunehmend Mittel aus dem Marktsektor einer Volkswirtschaft abzieht. Siehe Crowding out, Progression, kalte, Verschuldungsquote, öffentliche, Wagnersches Gesetz, Fiskus (exchequer, treasury): Fachsprachlich der Staat als Träger von Vermögensrechten (wie Eigentum an Grundstücken). Er ist als solcher eine juristische Person ohne hoheitliche Befugnisse und daher in (fast) allem dem Privatrecht unterworfen. Umgangssprachlich auch der Staat überhaupt, mit der Betonung auf seiner Funktion als steuerfordernder Behördenapparat.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen