BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Erbgeld, Frühere

Erbgeld (rent; heir redemption payment)

Frühere Bezeichnung für eine dauernde, regelmässige Zahlung aufgrund einer Erbpacht (hereditary lease). Einmalige oder in Raten zu leistende Abstandszahlung an den ausscheidenden Miterben (joint heir) seitens des Haupterben, auch Hofzielgeld genannt. Siehe Rente.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen