Drittverzugs-Klausel, Ausfallklausel

Drittverzugs-Klausel auch wechselseitige Ausfallklausel (cross default clause)

15.04.2008 - 00:20:39

Drittverzugs-Klausel auch wechselseitige Ausfallklausel (cross default clause). Die Bank ist zur Kündigung des Darlehns (Fälligstellung des eingeräumten Kredits) berechtigt, wenn der Schuldner bei der Erfüllung einer gegenüber einem anderen Gläubiger bestehenden Pflicht (auch gegenüber dem Finanzamt) in Verzug (default) gerät

Die Bank ist zur Kündigung des Darlehns (Fälligstellung des eingeräumten Kredits) berechtigt, wenn der Schuldner bei der Erfüllung einer gegenüber einem anderen Gläubiger bestehenden Pflicht (auch gegenüber dem Finanzamt) in Verzug (default) gerät. Siehe Covenant, Default, Downgrade-Trigger-Klausel, Drittfälligkeits-Klausel, Erstraten-Verzugsklausel, Rollover-Risiko, Vorfälligkeitsklausel, wechselseitige.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

@ ad-hoc-news.de