Deckungsgeschäft, Geschäft

Deckungsgeschäft (covering transaction)

15.04.2008 - 00:20:39

Deckungsgeschäft (covering transaction). Geschäft zur Sicherung einer vertraglich eingegangenen Terminverpflichtung

Geschäft zur Sicherung einer vertraglich eingegangenen Terminverpflichtung. Zwangsweise Begleichung eines Börsengeschäftes, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus dem Kontrakt nicht erfüllt. Siehe Barmarge, Hedge-Geschäft.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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