Börsenrat (stock exchange council)
15.04.2008 - 00:20:39Börsenrat (stock exchange council). In Deutschland Gremium mit höchstens 24 Personen an einer lokalen Börse mit der Aufgabe, den ordnungsgemässen Ablauf der Geschäfte sicherzustellen und die Börsengeschäftsführung zu überwachen; vgl
In Deutschland Gremium mit höchstens 24 Personen an einer lokalen Börse mit der Aufgabe, den ordnungsgemässen Ablauf der Geschäfte sicherzustellen und die Börsengeschäftsführung zu überwachen; vgl. § 9 BörsG. Siehe Börsenordnung.