Börsenpflicht, Verpflichtung

Börsenpflicht (mandatory exchange trading rule)

15.04.2008 - 00:20:39

Börsenpflicht (mandatory exchange trading rule). Verpflichtung der Börsenmitglieder, sämtliche Aufträge über die Börse abzuwickeln

Verpflichtung der Börsenmitglieder, sämtliche Aufträge über die Börse abzuwickeln. Die Börsenpflicht ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich gesetzlich geregelt; vgl. für Deutschland § 22 BörsG. Siehe Inhouse- System, Internalisierung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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