Berichterstattung an die Aufsicht (supervisory reporting)
15.04.2008 - 00:20:39Berichterstattung an die Aufsicht (supervisory reporting). Pflicht der Institute, der Aufsichtsbehörde die vorgeschriebenen Informationen pünktlich und vollständig zu übermitteln
Pflicht der Institute, der Aufsichtsbehörde die vorgeschriebenen Informationen pünktlich und vollständig zu übermitteln. Siehe Berichtsschwelle, Public Disclosure. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 53 (Anforderungen an die Berichterstattung).