Bail-out, Bailout

Bail-out auch Bailout (so auch im Deutschen gesagt)

15.04.2008 - 00:20:39

Bail-out auch Bailout (so auch im Deutschen gesagt). Die Rettung auf dem Wege einer Entschuldung durch Dritte

Die Rettung auf dem Wege einer Entschuldung durch Dritte. Unterschieden wird ein privatwirtschaftliches Bail-out, bei dem ein Unternehmen (eine Bank) vor Insolvenz (durch ein anderes Institut, durch die Zentralbank, durch den Staat) bewahrt wird, binnenstaatliches Bail-out, bei dem die Zahlungsfähigkeit einer staatlichen Institution (Gemeinde, Kreis, Land, Staatsunternehmen) durch Hilfe einer anderen öffentlichen Stelle aufgebrochen wird und internationales Bail-out, bei dem ein Staat durch einen anderen Staat bzw. durch Internationale Organisationen wie dem Internationalen Währungsfonds gestützt wird. -Im EU-Vertrag ist in Artikel 103 eine Non-Bail-out-Klausel eingebaut: die Gemeinschaft haftet nicht für die Verbindlichkeiten irgendwelcher öffentlicher Stellen in den Mitgliedsländern. Siehe Aval, Bürgschaft, Defizit-Finanzierungsverbot, Eventualforderung, Garantie, Geldmarkt-Operationen, Moral Hazard, Single Master Liquidity Conduit.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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