Zweigstelle, Aufsichtsrechtlich

Aufsichtsrechtlich definiert als eine Betriebseinheit, die einen rechtlich unselbständigen Teil eines Kreditinstituts bildet und unmittelbar sämtliche Geschäfte oder einen Teil der Geschäfte betreibt, die mit der Tätigkeit eines Kreditinstituts verbunden sind.

15.04.2008 - 00:20:39

Zweigstelle (branch)

Aufsichtsrechtlich definiert als eine Betriebseinheit, die einen rechtlich unselbständigen Teil eines Kreditinstituts bildet und unmittelbar sämtliche Geschäfte oder einen Teil der Geschäfte betreibt, die mit der Tätigkeit eines Kreditinstituts verbunden sind.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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