Verwässerungsrisiko, Aufsichtsrechtlich

Aufsichtsrechtlich definiert als das Risiko, dass sich der Betrag einer angekauften Forderung durch bare oder unbare Ansprüche des Forderungs-Schuldners vermindert.

15.04.2008 - 00:20:39

Verwässerungsrisiko (dilution risk)

Aufsichtsrechtlich definiert als das Risiko, dass sich der Betrag einer angekauften Forderung durch bare oder unbare Ansprüche des Forderungs-Schuldners vermindert.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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