Aufsichtsrechtlich definiert als das Risiko, dass sich der Betrag einer angekauften Forderung durch bare oder unbare Ansprüche des Forderungs-Schuldners vermindert.
15.04.2008 - 00:20:39Verwässerungsrisiko (dilution risk)
Aufsichtsrechtlich definiert als das Risiko, dass sich der Betrag einer angekauften Forderung durch bare oder unbare Ansprüche des Forderungs-Schuldners vermindert.