Wittum, Widum

Alte Bezeichnung für die gesetzlich zustehende Rente einer Witwe aus dem hinterlassenen Grundbesitz ihrer Mannes.

15.04.2008 - 00:20:39

Wittum auch Widum (dower)

Alte Bezeichnung für die gesetzlich zustehende Rente einer Witwe aus dem hinterlassenen Grundbesitz ihrer Mannes.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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