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vbw Pressestatement: Annahme vom Wachstumschancengesetz richtige Entscheidung Emittent / Herausgeber: ibw - Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e.

22.03.2024 - 12:07:33

EQS-News: vbw Pressestatement: Annahme vom Wachstumschancengesetz richtige Entscheidung (deutsch)

vbw Pressestatement: Annahme vom Wachstumschancengesetz richtige Entscheidung

Emittent / Herausgeber: ibw - Informationszentrale der Bayerischen
Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
vbw Pressestatement: Annahme vom Wachstumschancengesetz richtige
Entscheidung

22.03.2024 / 12:07 CET/CEST
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Annahme vom Wachstumschancengesetz richtige Entscheidung

(München, 22.03.2024). Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw -
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., zu dem heute im Bundesrat
verabschiedeten Wachstumschancengesetz:

"Das Wachstumschancengesetz bringt nur marginale Vorteile für die
Unternehmen. Dazu gehören die Erleichterungen in der
Thesaurierungsbesteuerung von Personenunternehmen, kleine Verbesserungen bei
der steuerlichen Forschungsförderung genauso wie die Einführung der
E-Rechnung. Wenig ist eindeutig besser als nichts. Aber das
Wachstumschancengesetz wird die gravierenden Probleme des
Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht ansatzweise lösen. Dafür sind die
beschlossenen Schritte zu klein und 3,2 Milliarden Euro einfach zu wenig.

Dafür sind weit mehr und umfassendere Maßnahmen nötig. Wir brauchen mutige
Reformen, die unseren Standort steuerpolitisch wieder wettbewerbsfähig
machen. Wir brauchen eine umfassende Entlastung von Bürokratie, bezahlbare
Energiepreise und Reformen, mit denen wir die Sozialausgaben und damit auch
die Lohnzusatzkosten wieder in den Griff bekommen und senken können.

Die vom Bundesrat bestätigte einseitige Belastung der Land- und
Forstwirtschaft durch Streichung der Agrar-Diesel-Subventionen bleibt
unverständlich und falsch. Wir werden uns weiter für eine Rücknahme der
Streichung oder eine gleichwertige Kompensation stark machen. Kompensation
durch Abbau von Bürokratie überzeugt mich hier nicht. Für den Wegfall
verzichtbarer Verwaltungsauflagen darf keine Gegenleistung verlangt werden."

Kontakt: Tobias Rademacher, Tel. 089-551 78-399, E-Mail:
tobias.rademacher@ibw-bayern.de


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