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vbw Pressemitteilung zur EU-Plattformarbeitsrichtlinie: Beschäftigungsstatus ist Sache des nationalen Rechts Emittent / Herausgeber: ibw - Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e.

12.03.2024 - 12:10:31

EQS-News: vbw Pressemitteilung zur EU-Plattformarbeitsrichtlinie: Beschäftigungsstatus ist Sache des nationalen Rechts (deutsch)

vbw Pressemitteilung zur EU-Plattformarbeitsrichtlinie: Beschäftigungsstatus ist Sache des nationalen Rechts

Emittent / Herausgeber: ibw - Informationszentrale der Bayerischen
Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
vbw Pressemitteilung zur EU-Plattformarbeitsrichtlinie: Beschäftigungsstatus
ist Sache des nationalen Rechts

12.03.2024 / 12:10 CET/CEST
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Beschäftigungsstatus ist Sache des nationalen Rechts
Brossardt: "Es war richtig, dass Deutschland nicht zugestimmt hat"

(München, 12.03.2024). Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.
V. fordert nach der Entscheidung der EU zur Richtlinie zur Plattformarbeit,
den Beschäftigtenstatus weiterhin über nationales Recht zu definieren. "Es
ist wichtig, dass nationale Unterschiede bei der Ausgestaltung des
Arbeitsrechts und der sozialen Sicherungssysteme mitbedacht werden. In
Deutschland haben wir gute Verfahren, den Status von Plattformtätigen zu
bestimmen", kommentiert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw kritisiert den EU-Beschluss, lobt aber, dass dieser von Deutschland
auf Drängen der FDP nicht mitgetragen wurde. Insbesondere die geplante
Einführung einer "wirksamen widerleglichen gesetzlichen Vermutung eines
Beschäftigungsverhältnisses" bei Vorliegen bestimmter Kriterien ist aus
Sicht der vbw problematisch. Demnach wird bei einer schematischen Erfüllung
bestimmter Kriterien mit rechtlicher Wirkung davon ausgegangen, dass ein
Beschäftigungsverhältnis vorliegt. "Das sieht das deutsche Arbeitsrecht
nicht vor. Auch die Definition von digitalen Arbeitsplattformen ist so weit
gefasst, dass einige funktionierende Geschäftsmodelle in ihrer bisherigen
Form nicht weiterbestehen könnten. Das steht der wünschenswerten Vielfalt
der Selbstständigkeitskultur entgegen", sagt Brossardt. Richtig ist
hingegen, dass die gesetzliche Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses
weiterhin auf nationalen Kriterien, Besonderheiten und Gepflogenheiten
anstatt rein auf einer autonomen EU-Definition beruhen soll. Für diesen
Ansatz hatten die deutschen Arbeitgeber intensiv geworben.

Kritisch zu sehen sind zudem einige Bestimmungen zum algorithmischen
Management, also automatisierten Systemen, die Managementfunktionen bei der
Arbeit unterstützen. "Die Transparenzpflichten sind so umfassend und
kleinteilig, dass digitale Innovation in der Arbeitswelt nachhaltig unter
der Richtlinie leiden könnten. Unsere Unternehmen brauchen in der
derzeitigen Lage sicherlich keinen bürokratischen Mehraufwand, sondern
Flexibilität", so Brossardt abschließend.

Kontakt: Thomas Hansbauer, Tel. 089-551 78-361, E-Mail:
thomas.hansbauer@ibw-bayern.de


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