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vbw Pressemitteilung zur EU-Plattformarbeitsrichtlinie: vbw fordert deutsche Enthaltung bei Abstimmung - kein Sonderregime für Plattformtätige Emittent / Herausgeber: ibw - Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e.

15.02.2024 - 11:30:08

EQS-News: vbw Pressemitteilung zur EU-Plattformarbeitsrichtlinie: vbw fordert deutsche Enthaltung bei Abstimmung - kein Sonderregime für Plattformtätige (deutsch)

vbw Pressemitteilung zur EU-Plattformarbeitsrichtlinie: vbw fordert deutsche Enthaltung bei Abstimmung - kein Sonderregime für Plattformtätige

Emittent / Herausgeber: ibw - Informationszentrale der Bayerischen
Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
vbw Pressemitteilung zur EU-Plattformarbeitsrichtlinie: vbw fordert deutsche
Enthaltung bei Abstimmung - kein Sonderregime für Plattformtätige

15.02.2024 / 11:29 CET/CEST
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vbw fordert deutsche Enthaltung bei Abstimmung: Kein Sonderregime für
Plattformtätige
Brossardt: "Viele bisherige Geschäftsmodelle könnten nicht weiterbestehen"

(München, 15.02.2024). Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.
V. lehnt den Entwurf für eine europäische Richtlinie zur Plattformarbeit ab.
"Die Festlegung eines Beschäftigungsstatus über europaweit einheitliche
Indikatoren wäre ein tiefer Eingriff in nationales Arbeitsrecht. Ein
Sonderregime für Selbständige auf Plattformen in Abgrenzung zu
,traditioneller' selbständiger Arbeit lässt sich nicht rechtfertigen. Das
verkennt die nationalen Unterschiede in der Ausgestaltung der sozialen
Sicherungssysteme völlig", kommentiert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram
Brossardt den in der vergangenen Woche erzielten Kompromiss, über den nun im
Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats in Brüssel abgestimmt werden
soll.

Insbesondere die geplante Einführung einer "wirksamen widerlegbaren
gesetzlichen Vermutung" ist aus Sicht der vbw problematisch. Demnach wird
bei Vorliegen bestimmter Kriterien davon ausgegangen, dass ein
Beschäftigungsverhältnis vorliegt. "Das sieht das deutsche Arbeitsrecht
nicht vor. Auch die Definition von digitalen Arbeitsplattformen ist so weit
gefasst, dass viele Geschäftsmodelle in ihrer bisherigen Form möglicherweise
nicht weiterbestehen könnten. Die Folgen stehen der wünschenswerten Kultur
der Selbstständigkeit vielmehr entgegen", sagt Brossardt. Richtig ist
hingegen, dass die gesetzliche Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses
auf nationalen Verfahren anstatt auf EU-Kriterien beruhen soll. Für diesen
Ansatz hatten die deutschen Arbeitgeber intensiv geworben.

Kritisch zu sehen sind zudem einige Bestimmungen zum algorithmischen
Management, also automatisierten Systemen, die Managementfunktionen bei der
Arbeit unterstützen. "Die Transparenzpflichten sind so umfassend und
kleinteilig, dass digitale Innovation in der Arbeitswelt nachhaltig unter
der Richtlinie leiden könnten. Unsere Unternehmen brauchen in der
derzeitigen Lage sicherlich keinen bürokratischen Mehraufwand, sondern
Flexibilität", so Brossardt abschließend.

Kontakt: Lena Grümann, Tel. 089-551 78-391, E-Mail:
lena.gruemann@ibw-bayern.de


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