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vbw Pressemitteilung: vbw unterstützt Forderung nach Überarbeitung des Arbeitszeitrechts Emittent / Herausgeber: ibw - Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e.

25.03.2024 - 16:33:49

EQS-News: vbw Pressemitteilung: vbw unterstützt Forderung nach Überarbeitung des Arbeitszeitrechts (deutsch)

vbw Pressemitteilung: vbw unterstützt Forderung nach Überarbeitung des Arbeitszeitrechts

Emittent / Herausgeber: ibw - Informationszentrale der Bayerischen
Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
vbw Pressemitteilung: vbw unterstützt Forderung nach Überarbeitung des
Arbeitszeitrechts

25.03.2024 / 16:33 CET/CEST
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vbw unterstützt Forderung nach Überarbeitung des Arbeitszeitrechts
Brossardt: "Tägliche Höchstarbeitszeit an europäische Vorgaben anpassen"

(München, 25.03.2024). Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.
V. unterstützt die Forderung der bayerischen Arbeits- und Sozialministerin
Ulrike Scharf nach einer Veränderung des deutschen Arbeitszeitrechts und
insbesondere der starren Höchstarbeitszeitregel von 10 Stunden. "Das
deutsche Arbeitszeitrecht entspricht nicht den Anforderungen einer modernen
und flexiblen Arbeitswelt. Es muss entsprechend verändert werden", sagte vbw
Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw ist wie die Ministerin der Ansicht, dass die tägliche
Höchstarbeitszeit von zehn Stunden abgeschafft werden muss, zugunsten einer
durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die
europäische Arbeitszeitrichtlinie ermöglicht das. "Ein Verzicht auf die
tägliche Höchstgrenze von zehn Stunden führt nicht zu einer Erhöhung des
Arbeitszeitvolumens, sondern nur zu mehr Flexibilität bei der wöchentlichen
Verteilung. Eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit kommt auch den
Mitarbeitenden zugute, da diese damit die Möglichkeit haben, Beruf und
Familie noch individueller miteinander vereinbaren zu können", sagte
Brossardt.

Die vbw fordert zudem, dass auch die Möglichkeiten zur Ausgestaltung der
elfstündigen täglichen Ruhezeit aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie voll in das
deutsche Arbeitszeitgesetz übernommen werden müssen - derzeit ist das
deutsche Gesetz strenger als die Richtlinie. "Es kann nicht sein, dass die
Ruhezeit von neuem zu laufen beginnt, wenn der Arbeitnehmer abends zu Hause
einen kurzen Blick auf seine dienstlichen E-Mails wirft oder ein kurzes
berufliches Telefonat führt. Es fehlt hier noch an der klar geregelten
Rechtssicherheit", sagte Brossardt.

Kontakt: Andreas Ebersperger, 089-551 78-373,
andreas.ebersperger@ibw-bayern.de, www.vbw-bayern.de


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