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vbw Pressemitteilung: Textform statt Papierform: vbw begrüßt Erleichterungen beim Nachweisgesetz Emittent / Herausgeber: ibw - Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e.

21.03.2024 - 12:51:12

EQS-News: vbw Pressemitteilung: Textform statt Papierform: vbw begrüßt Erleichterungen beim Nachweisgesetz (deutsch)

vbw Pressemitteilung: Textform statt Papierform: vbw begrüßt Erleichterungen beim Nachweisgesetz

Emittent / Herausgeber: ibw - Informationszentrale der Bayerischen
Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
vbw Pressemitteilung: Textform statt Papierform: vbw begrüßt Erleichterungen
beim Nachweisgesetz

21.03.2024 / 12:50 CET/CEST
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Textform statt Papierform: vbw begrüßt Erleichterungen beim Nachweisgesetz
Brossardt: "Fortschritte auch beim elektronischen Arbeitszeugnis"

(München, 21.03.2024). Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.
V. begrüßt die von Bundesjustizminister Buschmann (FDP) angekündigten
Erleichterungen beim Nachweisgesetz, das die Informationspflichten zu den
für ein Arbeitsverhältnis wesentlichen Bedingungen regelt. "Der Ersatz der
Papierform durch die Textform ist ein richtiger Schritt und ein wichtiger
Baustein zum Bürokratieabbau", sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram
Brossardt. Konkret soll im Nachweisgesetz künftig der Nachweis der
wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform möglich sein, sofern das
Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist,
gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen
Übermittlungs- oder Empfangsnachweis erhält. Die Papierform, also Ausdruck
mit "Nassunterschrift", entfällt dann. Nur wenn Arbeitnehmer es verlangen,
muss ihnen der Arbeitgeber einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung
stellen.

Darüber hinaus soll auch das Papierformerfordernis für den
Überlassungsvertrag zwischen Ver- und Entleiher im
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz durch die Textform abgelöst werden. "Auch
dies beschleunigt und erleichtert den Rechtsverkehr. Wir sind dankbar, dass
die FDP diese Verbesserungen durchgesetzt hat und entsprechende
Regeländerungen kommen werden", sagte Brossardt.

Die vbw begrüßt auch die im Bürokratieentlastungsgesetz IV vorgesehene
Erleichterung beim schriftlichen Arbeitszeugnis, sieht hier allerdings noch
weiteres Verbesserungspotenzial. "Ein Zeugnis kann künftig mit Einwilligung
des Arbeitnehmers in elektronischer Form erteilt werden. Hier ist aber noch
mehr möglich. So muss der entsprechende Paragraf, der die elektronische Form
bei der Zeugniserteilung aktuell weiterhin ausschließt, ersatzlos gestrichen
werden. Insgesamt muss die elektronische Form der Zeugniserteilung die Regel
werden, da Unternehmen ansonsten nach wie vor in einer nicht unerheblichen
Anzahl von Fällen weiter die Papierform vorhalten müssen", so Brossardt
weiter.

Die vbw wiederholt jedoch ihre Auffassung, dass der vorliegende Entwurf für
ein Bürokratieentlastungsgesetz IV gleichwohl insgesamt viel zu kurz greift.
"Neben dem Abbau bestehender Regulierungen steht vor allem die Eindämmung
neuer Vorschriften im Vordergrund. Erleichterungen bringen nichts, wenn an
anderer Stelle Bürokratie aufgebaut wird", kritisiert Brossardt.

Kontakt: Andreas Ebersperger, 089-551 78-373,
andreas.ebersperger@ibw-bayern.de, www.vbw-bayern.de


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