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vbw Pressemitteilung: Tarifanwendung gilt für rund 80 Prozent aller Beschäftigen im Freistaat Emittent / Herausgeber: ibw - Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e.

11.01.2024 - 09:53:15

EQS-News: vbw Pressemitteilung: Tarifanwendung gilt für rund 80 Prozent aller Beschäftigen im Freistaat (deutsch)

vbw Pressemitteilung: Tarifanwendung gilt für rund 80 Prozent aller Beschäftigen im Freistaat

Emittent / Herausgeber: ibw - Informationszentrale der Bayerischen
Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
vbw Pressemitteilung: Tarifanwendung gilt für rund 80 Prozent aller
Beschäftigen im Freistaat

11.01.2024 / 09:53 CET/CEST
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Tarifanwendung gilt für rund 80 Prozent aller Beschäftigen im Freistaat
Brossardt: "Keine Erosion der Tarifbindung in Bayern"

(München, 11.01.2024). Für 78 Prozent der Beschäftigten in Bayern gelten
direkt oder indirekt tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen. Das hat
eine Auswertung der vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. von
Daten des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie (INIFES)
und des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) ergeben.

Im Einzelnen galt im Jahr 2022 für 43 Prozent der Beschäftigten ein
Flächentarifvertrag. Neun Prozent der Beschäftigten unterlagen einem
Haustarifvertrag. Außerdem orientierten sich die Arbeitsbedingungen von
weiteren 25 Prozent der Beschäftigten an den Regelungen des
Flächentarifvertrags. "Im Vergleich zu 2021 hat die direkte Tarifbindung um
zwei Prozentpunkte zugenommen. Fakt ist, dass die Flächentarifverträge in
den allermeisten Branchen nach wie vor die Leitbedingungen stellen. Eine
Erosion der Tarifbindung ist in Bayern nicht festzustellen", erklärt vbw
Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

"Wir stehen zur Tarifautonomie und zur Tarifbindung und brauchen zum Erhalt
der Attraktivität einfache und flexible Tarifverträge", findet Brossardt und
ergänzt: "Im Tarifbereich ist es notwendig, mit Öffnungsklauseln und
dauerhaften variablen Elementen den Flächentarifvertrag für Firmen mit
differenzierten Belangen attraktiver zu machen. Tarifverträge sollten
Mindeststandards abbilden und einen Rahmen schaffen, aber nicht jedes Detail
regeln."

In diesem Zusammenhang kritisiert die vbw Gewerkschaftsprojekte wie die
32-Stunden-Woche oder Tariftreueregelungen. "Damit erreichen wir keine
Ausweitung der Tarifbindung, sondern vielmehr das Gegenteil.
Erfreulicherweise ist in der Stahlindustrie die Absenkung der tariflichen
Arbeitszeit bei Lohnausgleich vom Tisch. Nun hoffen wir, dass der
Arbeitsminister das Vorhaben der Tariftreuereglungen fallen lässt. Denn eine
Ausweitung der Tarifbindung erreichen wir so nicht, es wird lediglich der
Tarifzwang erhöht. Das ist kontraproduktiv", findet Brossardt. Die vbw wirbt
für moderne Öffnungs- und Differenzierungsregelungen.

Abschließend weist die vbw darauf hin, dass Tarifbindung trotz allem kein
Selbstzweck ist. "Wenn Unternehmen außerhalb des Flächentarifvertrags
größere Erfolgschancen sehen, dann muss diese Freiheit erhalten bleiben.
Daher stehen wir entschlossen zur grundgesetzlich geschützten
Koalitionsfreiheit. Flächentarifverträge sind wichtig als `RichtschnurŽ für
passende Arbeitsbedingungen. Auch tarifungebundene Arbeitgeber gewährten
attraktive Leistungen in Anlehnung an den Flächentarif", so Brossardt.

Kontakt: Tobias Rademacher, Tel. 089-551 78-399, E-Mail:
tobias.rademacher@ibw-bayern.de


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