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vbw Pressemitteilung: Eis und Schnee: Pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz ist trotzdem Pflicht Emittent / Herausgeber: ibw - Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e.

04.12.2023 - 14:08:52

EQS-News: vbw Pressemitteilung: Eis und Schnee: Pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz ist trotzdem Pflicht (deutsch)

vbw Pressemitteilung: Eis und Schnee: Pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz ist trotzdem Pflicht

Emittent / Herausgeber: ibw - Informationszentrale der Bayerischen
Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
vbw Pressemitteilung: Eis und Schnee: Pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz
ist trotzdem Pflicht

04.12.2023 / 14:08 CET/CEST
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Eis und Schnee: Pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz ist trotzdem Pflicht
Brossardt: "Unternehmen haben aber gute betriebsinterne Lösungen gefunden"

(München, 04.12.2023). Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.
V. weist angesichts der starken Schneefälle am Wochenende und der
derzeitigen frostigen Temperaturen in Bayern darauf hin, dass Arbeitnehmer
unabhängig von der Wetterlage grundsätzlich dafür selbst verantwortlich
sind, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. "Der Winter friert die
geltenden Arbeitspflichten nicht ein", sagte vbw Hauptgeschäftsführer
Bertram Brossardt.

Nach bestehender Rechtslage muss sich der Arbeitnehmer über die Wetterlage
informieren und entsprechend seinen Arbeitsweg planen. Die vbw verweist aber
darauf, dass die meisten Unternehmen gute betriebsinterne Lösungen für den
Fall entwickelt haben, dass ein Mitarbeiter wegen schlechten Wetters seinen
Dienst verspätet oder gar nicht antritt. Brossardt: "Der Arbeitgeber bringt
dem Mitarbeiter in der Regel Kulanz entgegen. Dazu muss ihn der Arbeitnehmer
aber sofort informieren, wenn er erkennt, dass er nicht pünktlich zur Arbeit
kommen kann."

Hat der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, so übernimmt
regelmäßig die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die ärztliche
Behandlung. Voraussetzung ist, dass der Unfall unverschuldet war und auf dem
Weg zur Arbeit passiert ist. Auch auf den Arbeitgeber kommen im Fall
extremer Wetterverhältnisse besondere Pflichten zu. So trägt er das Risiko
für den Arbeitsausfall durch eine kältebedingte Betriebsstörung.

Kontakt: Andreas Ebersperger, 089-551 78-373,
andreas.ebersperger@ibw-bayern.de, www.vbw-bayern.de


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