EQS-News, SdK

SdK ruft Anleiheinhaber der Domaines Kilger GmbH & Co.

23.02.2024 - 15:38:46

EQS-News: SdK ruft Anleiheinhaber der Domaines Kilger GmbH & Co. KGaA zur Interessensbündelung auf (deutsch)

KGaA zur Interessensbündelung auf

Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. /
Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung
KGaA zur
Interessensbündelung auf

23.02.2024 / 15:38 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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KGaA zur
Interessensbündelung auf

Die Domaines Kilger GmbH & Co. KGaA ("Domaines Kilger") ist Emittentin der
Anleihe 2020/25 (ISIN DE000A254R00 / WKN A254R0) mit einem ausstehenden
Nominalwert in Höhe von 6,83 Mio. Euro. Die Gesellschaft hat die Inhaber der
Anleihe zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 06.03.2024 bis
zum 08.03.2024 aufgerufen. Hintergrund ist ein Einberufungsverlangen eines
Anleihegläubigers gem. § 9 Abs. 1 S. 2 SchVG.

Zum gemeinsamen Vertreter der Anleiheinhaber soll Herr Rechtsanwalt Gustav
Meyer zu Schwabedissen aus Düsseldorf bestellt werden. Dieser soll
weitreichende Befugnisse erhalten, u.a. könnte er einer Veränderung der
Hauptforderung und der Zinsen (bzgl. Fälligkeit, Höhe und einem gänzlichen
Ausschluss) zustimmen, oder den Nachrang der Forderungen in einem
potentiellen Insolvenzverfahren erklären oder die Zustimmung zum Tausch der
Anleihen in Aktien erteilen.

Da keinerlei aktuelle Finanzkennzahlen von Seiten der Gesellschaft
publiziert worden sind, ist überhaupt nicht erkennbar, wieso aktuell ein
Restrukturierungsbedarf gegeben sein sollte. Ferner sind aus Sicht der SdK
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. derartige weitgehende
Ermächtigungen eines gemeinsamen Vertreters generell abzulehnen. Besonders
bemerkenswert ist, dass der gemeinsame Vertreter mit den vorgesehenen
Ermächtigungen theoretisch auch einem (Teil-)Verzicht auf die Rückzahlung
der Anleihe zustimmen könnte, was bis zu einem Totalverlust der
Anleiheinhaber führen könnte. Da die Anleihe auch erst 2025 zurückgezahlt
werden muss, besteht keinerlei Bedarf, einem gemeinsamen Vertreter solch
umfangreiche Vollmachten zu gewähren. Für den Fall, dass bis zum
Rückzahlungstermin Zahlungsschwierigkeiten bei der Gesellschaft auftreten
sollten und eine Restrukturierung der Anleihen mit Zugeständnissen der
Anleiheinhaber erforderlich sein sollte, wäre noch ausreichend Zeit, um über
konkrete Maßnahmen abstimmen zu lassen. Dabei sollte die Entscheidung über
weitreichende Eingriffe in die Vermögensrechte jedoch stets den
Anleiheinhabern vorbehalten bleiben.

Die SdK wird fordert die Gesellschaft daher dazu auf, zunächst über die
finanzielle Situation aufzuklären, um den Anleiheinhabern die Möglichkeit zu
geben, sich über geeignete Maßnahmen Gedanken machen zu können. Die
betroffenen Anleiheinhaber sollten umgehend eine Sperrbescheinigung bei
ihrer Depotbank anfordern und gegen die weitreichenden Eingriffe in die
Rechte der Anleiheinhaber stimmen. Die SdK wird für die Abstimmung ohne
Versammlung sowie eventuell erforderlichere weitere
Anleihegläubigerversammlungen zudem eine kostenlose Stimmrechtsvertretung
anbieten. Die Vollmacht ist unter www.sdk.org/domaineskilger abrufbar.
Ebenso können sich betroffene Anleger unter der gleichen Adresse für einen
kostenlosen Newsletter registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber
über die weiteren Entwicklungen informieren wird.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail
unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur
Verfügung.

München, den 23.02.2024
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.


Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Emittentin!




Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:
Dr. Marc Liebscher
Tel: 089 / 2020846-0
E-Mail: presseinfo@sdk.org


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