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PROJECT verwehrt Fonds-Anlegern eine Aussprachemöglichkeit - soll die Entlastung der Geschäftsleitung ermogelt werden? Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Fonds / Hauptversammlung PROJECT verwehrt Fonds-Anlegern eine Aussprachemöglichkeit - soll die Entlastung der Geschäftsleitung ermogelt werden? 28.12.2023 / 11:22 CET / CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

28.12.2023 - 11:22:42

EQS-News: PROJECT verwehrt Fonds-Anlegern eine Aussprachemöglichkeit - soll die Entlastung der Geschäftsleitung ermogelt werden? (deutsch)

PROJECT verwehrt Fonds-Anlegern eine Aussprachemöglichkeit - soll die Entlastung der Geschäftsleitung ermogelt werden?

Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e):
Fonds/Hauptversammlung
PROJECT verwehrt Fonds-Anlegern eine Aussprachemöglichkeit - soll die
Entlastung der Geschäftsleitung ermogelt werden?

28.12.2023 / 11:22 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Pressemitteilung

PROJECT verwehrt Fonds-Anlegern eine Aussprachemöglichkeit

Berlin, 28. Dezember 2023 - Die PROJECT Fonds Reale Werte GmbH hat den
Fondsanlegern der PROJECT Gruppe noch eine Weihnachtsbotschaft geschickt und
direkt vor den Feiertagen die Anleger aufgefordert, im schriftlichen
Umlaufverfahren den Jahresabschluss 2022 zu genehmigen sowie die
Komplementärin PROJECT Fonds Reale Werte GmbH und die
Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) PROJECT Investment AG zu entlasten.

Angesichts der laufenden Insolvenzen bei einer Vielzahl von Unternehmen und
Beteiligungsgesellschaften der PROJECT Gruppe und der Tatsache, dass die KVG
noch wenige Tage zuvor nach Prüfung von Unterlagen bei der PROJECT
Immobilien Management GmbH Strafanzeige erstattet und dies bekannt gemacht
hatte, ist die Aufforderung zur schriftlichen Beschlussfassung eine
Provokation. Kerstin Kondert, Vorstandsvorsitzende des Aktionsbund Aktiver
Anlegerschutz e.V., kritisiert das Vorgehen scharf: "Die
Gesellschaftsverträge der Fonds sehen vor, dass die Anleger statt einer
schriftlichen Beschlussfassung eine Präsenzversammlung fordern können. Dafür
brauchen sie aber 20 Prozent der Anlegerstimmen und haben nur wenige Tage
Zeit, was durch die Feiertage den Widerspruch praktisch unmöglich macht. Für
mich sieht es danach aus, als würden sich Komplementärin und KVG ihre
Entlastung ermogeln wollen." Kondert steht in der Sache auch im Austausch
mit dem Journalisten Stefan Loipfinger, der das Vorgehen ebenfalls
kritisiert: "Sich der dringend notwendigen Aussprache zu entziehen, ist
nicht akzeptabel. Das widerspricht auch dem Grundgedanken von
Beschlussfassungen im Umlaufverfahren, die eine Präsenzversammlung bei
geringem Interesse aufgrund normalen Verlaufs ersetzen sollen. Angesichts
der dramatischen Entwicklung bei PROJECT ist aber das Gegenteil der Fall und
eine Aussprache wäre dringend notwendig."

Anleger, die die Einberufung von Gesellschafterversammlungen fordern und der
schriftlichen Beschlussfassung widersprechen wollen, können sich hierzu auch
eines Musterschreibens bedienen, das mit anwaltlicher Unterstützung
erarbeitet wurde und über das Forum des Aktionsbundes unter folgendem Link
heruntergeladen werden kann:

https://forum.aktionsbund.de/viewtopic.php?p=24202#p24202

Anleger sollten den Widerspruch schnellstmöglich erklären, damit das
jeweilige Quorum von 20 Prozent innerhalb der engen Fristen erreicht werden
kann.

Über den Aktionsbund:

Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. mit derzeit mehr als 2.000
Mitgliedern vertritt seit mehr als 20 Jahren Anlegerinteressen im Grauen
Kapitalmarkt und hilft insbesondere dabei, die Anlegerinteressen zu bündeln.

Ansprechpartner: Kerstin Kondert, kondert@aktionsbund.de, Tel. 030/31 51 93
40


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