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(mit Endergebnis durchgehend aktualisiert)ZÜRICH - Die Pisten am Flughafen Zürich CH0319416936 können in Richtung Norden nach Deutschland und Richtung Westen verlängert werden.

03.03.2024 - 17:42:00

'Ja' in Zürich zur Verlängerung der Flughafenpisten

(mit Endergebnis durchgehend aktualisiert)

ZÜRICH (dpa-AFX) - Die Pisten am Flughafen Zürich CH0319416936 können in Richtung Norden nach Deutschland und Richtung Westen verlängert werden. Bei einer Volksabstimmung in Zürich sprach sich am Sonntag die Mehrheit der Stimmberechtigten dafür aus, insgesamt 61,7 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 57,6 Prozent.

Deutsche Landräte äußerten sich kritisch zu dem Projekt. "Für die Menschen in der deutschen Grenzregion darf keine Mehrbelastung entstehen", verlangten die Landräte Martin Kistler (Waldshut), Zeno Danner (Konstanz) und Sven Hinterseh (Schwarzwald-Baar) am Sonntag. Das Ende einer Start-und-Landebahn liegt nur rund zwölf Kilometer Luftlinie von der deutschen Grenze entfernt.

In Zürich hatte das Kantonsparlament schon im vergangenen Jahr grünes Licht für den Ausbau gegeben. Gegner hatten dagegen das Referendum ergriffen. Nach Angaben des Flughafens geht es ausschließlich um höhere Sicherheit im Flugbetrieb und damit weniger Fluglärm durch verspätete Maschinen am Abend. Die Regierung Baden-Württembergs und andere Gegner fürchten dagegen mehr Starts und Landungen pro Stunde.

Die jetzt 3300 Meter lange Piste 32 Richtung Norden soll um 280 Meter verlängert werden. Die Piste 28 mit heute 2500 Metern soll 400 Meter Richtung Westen verlängert werden.

Die deutschen Landräte verlangten deshalb erneut den Abschluss eines Staatsvertrags mit der Schweiz. Darum ringen Bern und Berlin seit mehr als 20 Jahren, ohne absehbaren Erfolg. Dabei geht es um eine Lastenverteilung in Bezug auf den Fluglärm.

"Die Pläne für den Ausbau der Pisten erfordern nach Ansicht der drei Landkreise auch eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung", teilten die Landräte weiter mit. Sie verlangten zudem, dass die deutsche Grenzregion in das Genehmigungsverfahren einbezogen wird.

@ dpa.de