Pflegegeld, Anspruch

Mit dem Jahreswechsel werden Pflegebedürftige und deren Angehörige stärker entlastet.

01.01.2024 - 14:11:34

Mehr Pflegegeld und höherer Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege für die Pflegegrade 2 bis 5 wurde um fünf Prozent angehoben. Je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege sind die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent gestiegen. Wer Angehörige pflegt, hat nun zudem jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

Patientenschützer kritisieren die Erhöhungen aber als zu gering: Schon die Preissteigerungen der vergangenen Monate würden damit kaum ausgeglichen.

Außerdem können Versicherte nun von ihrer Pflegekasse verlangen, halbjährlich eine Übersicht über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu erhalten. Die Kassen müssen diese Informationen so aufbereiten, dass auch Laien sie verstehen können.

@ dpa.de