Kolumne, DGA

InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH EQS-News: InVision AG / Schlagwort(e): Stellungnahme / Delisting InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH 24.01.2024 / 14:30 CET / CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

24.01.2024 - 14:30:32

EQS-News: InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH (deutsch)

InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH

EQS-News: InVision AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Delisting
InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand
und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH

24.01.2024 / 14:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand
und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH

Düsseldorf, 24. Januar 2024 - Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG
(ISIN: DE0005859698) haben heute gemäß § 27 WpÜG (Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz) eine gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH zum Erwerb sämtlicher Aktien der
InVision AG, die nicht bereits direkt von der Acme 42 GmbH gehalten werden,
im Internet unter www.ivx.com/investors veröffentlicht.

Empfehlung der Angebotsannahme

Vorstand und Aufsichtsrat sind gemeinsam der Auffassung, dass die
Angebotsgegenleistung von 6,09 Euro je InVision-Aktie angemessen ist und das
von der Acme 42 GmbH beabsichtigte Delisting im Interesse der Gesellschaft
liegt. Das Angebot gibt nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat den
Aktionären, die ihre InVision-Aktien aufgrund der durch das anstehende
Delisting reduzierten Verkehrsfähigkeit (Fungibilität) veräußern möchten,
eine angemessene Möglichkeit, ihre InVision-Aktien zu einem fairen
Marktpreis zu veräußern. Vor diesem Hintergrund empfehlen Vorstand und
Aufsichtsrat den Aktionären der InVision AG, das Angebot anzunehmen.

Die Annahmeempfehlung basiert auf der jeweils eigenständigen und unabhängig
voneinander vorgenommenen Prüfung der Angebotsunterlage durch Vorstand und
Aufsichtsrat.

Handel mit InVision-Aktien bald nur noch stark eingeschränkt möglich

Die InVision AG wird vor Ablauf der Annahmefrist des Angebots den Widerruf
der Zulassung sämtlicher InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt an
der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen. Nach erfolgtem Delisting wird
der Handel mit InVision-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse und auf Xetra nicht mehr möglich sein. Auch der Handel im
Freiverkehr an den Börsen in Düsseldorf, München, Stuttgart und bei
Tradegate Exchange wird voraussichtlich eingestellt. Dadurch wird der Handel
mit InVision-Aktien nur noch stark eingeschränkt möglich sein, was sich
negativ auf den Aktienkurs und den erzielbaren Verkaufspreis der Aktien
auswirken kann.

Einblick in die laufende Geschäftstätigkeit der InVision AG künftig nur noch
in geringem Umfang

Für die InVision AG entfallen nach erfolgtem Delisting zahlreiche
Transparenzpflichten. Die Gesellschaft wird von größenabhängigen
Erleichterungen umfänglich Gebrauch machen und die Offenlegung von
Informationen auf das gesetzliche Minimum reduzieren. Als
nicht-börsennotierte Gesellschaft wird InVision folglich in Zukunft keinen
Konzernabschluss mehr nach IFRS-Vorgaben, sondern nur noch verkürzte
Einzelabschlüsse mit einer Frist von 12 Monaten nach Ende des
Geschäftsjahres veröffentlichen. Die Einzelabschlüsse werden darüber hinaus
zukünftig auch nicht mehr das operative Geschäft der InVision AG beinhalten,
da dieses künftig in getrennten Tochterunternehmen geführt wird.

Delisting ist im Interesse des Unternehmens

In ihrer Stellungnahme erläutern Vorstand und Aufsichtsrat, dass sie die von
der Acme 42 GmbH in Erwägung gezogenen Vorteile des Delistings unterstützen.
Mit erfolgtem Delisting wird die strategische und unternehmerische
Flexibilität der Gesellschaft gefördert und bei strategischen Entscheidungen
kann unabhängig von den Erwartungen und Stimmungsschwankungen auf dem
Kapitalmarkt ein längerfristiger Ansatz verfolgt werden. Darüber hinaus
werden durch den Entfall zahlreicher Transparenzpflichten sensible
Informationen stärker vor einer Kenntnisnahme durch Wettbewerber geschützt.
Durch die Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung und durch
Kosteneinsparungen, wie etwa durch den Wegfall von fortlaufenden
Aufwendungen für die Notierung von Wertpapieren, die Erfüllung
regulatorischer Anforderungen, die Rechtsberatung durch
Kapitalmarktspezialisten, oder die Durchführung von Hauptversammlungen, kann
InVision die freigesetzten Ressourcen anderweitig zur Wertsteigerung der
Gesellschaft einsetzen. Vorstand und Aufsichtsrat teilen ebenfalls die
Auffassung, dass die Gesellschaft vor dem Hintergrund der
Beteiligungsstruktur an der Gesellschaft und wegen der Verfügbarkeit
alternativer Finanzierungsquellen auf absehbare Zeit nicht auf den Zugang
zum Kapitalmarkt angewiesen ist.

Die Aktionäre der InVision AG können das Delisting-Erwerbsangebot der Acme
42 GmbH über ihre Depotbank annehmen. Die Annahmefrist wird voraussichtlich
am 16. Februar 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) enden. Die
detaillierten Bedingungen des Angebots können der Angebotsunterlage zum
Delisting-Erwerbsangebot entnommen werden, die auf der Internetseite
www.acme-42.de/offer zur Verfügung steht.

Die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Internetseite
www.ivx.com/investors in deutscher Sprache einsehbar und wird bei der
InVision AG, Investor Relations, Speditionstr. 5, 40221 Düsseldorf, zur
kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Anfragen bitte per E-Mail an
ir@invision.de.

Die Informationen dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder
Ergänzungen zu den Aussagen in der Stellungnahme von Vorstand und
Aufsichtsrat dar, deren Inhalt allein maßgeblich ist.

Über InVision:
Seit 1995 hilft InVision ihren Unternehmenskunden, die Produktivität und
Qualität der Arbeit zu steigern und die Kosten zu senken. Zur
InVision-Gruppe gehören die Marken injixo, eine Cloud-Software zum Workforce
Management für Contactcenter, und The Call Center School, ein
Cloud-Learning-Angebot für Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX) ist
im General Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Weitere Informationen unter: www.ivx.com

Kontakt:
InVision AG, Investor Relations, Jutta Handlanger
Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 781-781-66, E-Mail: ir@invision.de


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24.01.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    InVision AG
                   Speditionstraße 5
                   40221 Düsseldorf, Deutschland
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)211 / 781-781-66
   Fax:            +49 (0)211 / 781-781-99
   E-Mail:         info@invision.de
   Internet:       www.ivx.com
   ISIN:           DE0005859698
   WKN:            585969
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1822241



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1822241 24.01.2024 CET/CEST

@ dpa.de

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