Produktion/Absatz, Wettbewerb

Die meisten Internetkunden bekommen in Deutschland nicht die Verbindungsqualität, die ihnen vertraglich zugesichert worden ist.

21.03.2024 - 16:32:04

Anbieter liefern versprochene Internetgeschwindigkeit meist nicht

Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der Bundesnetzagentur, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Besonders schlecht läuft es demnach beim mobilen Internet. Nur 4 Prozent der Kunden erreichten die vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate. Im vorherigen Jahresbericht waren es noch 3 Prozent. Bei etwa einem Viertel der Kunden (25,5 Prozent) war es wie schon zuvor zumindest die Hälfte der vertraglich vereinbarten Rate.

Auch im Festnetz hat sich die Situation im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nur leicht verbessert. Hier erreicht weiterhin weniger als die Hälfte (43,5 Prozent) der Nutzer die vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate. Bei 85,5 Prozent war es mindestens die Hälfte. Das sind nur wenige Prozentpunkte mehr als im vorherigen Jahresbericht.

Dennoch waren die meisten Kunden dem Bericht zufolge zufrieden mit der Leistung ihrer Internetanbieter. Beim Festnetz vergaben 79,1 Prozent von ihnen Schulnoten zwischen 1 und 3. Beim Mobilfunk waren es 70,4 Prozent.

Trotz des gemessenen Unterschieds zwischen Mobilfunk-Versprechen und Mobilfunk-Realität verzeichnete die Behörde deutliche Fortschritte beim Ausbau des 5G-Netzes. So lag der Anteil der 5G-Messungen im vergangenen Berichtszeitraum 2022/2023 bei etwa 29 Prozent. Zwei Jahre zuvor waren es nur sechs Prozent. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller zeigte sich zufrieden damit. "Ich freue mich, dass die Netzbetreiber den 5G-Ausbau schnell vorantreiben. Immer mehr Mobilfunk-Kunden profitieren von den sehr hohen Geschwindigkeiten", sagte er. Diese Entwicklung werde in den kommenden Jahren noch zunehmen.

Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen davon ab, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Daher lassen sich aus der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten ableiten. Es wird lediglich geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern.

@ dpa.de

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