Strafanzeigen, Bauerndemo

Bei einer Demonstration von Landwirten gegen die Agrarpolitik der Bundesregierung ist es in Bremerhaven zu Konflikten mit der Polizei gekommen.

04.02.2024 - 14:15:48

Strafanzeigen nach Bauerndemo in Bremerhaven

Bei einer nicht genehmigten Blockadeaktion mit Traktoren am Freitagabend hätten trotz mehrerer Vermittlungsversuche seitens der Polizei die Blockadeteilnehmer nicht kooperiert, teilte die Polizei am Samstag mit.

Auch der Vermittlungsversuch eines Politikers, der auf Wunsch der Demonstrationsteilnehmer herbeigeholt wurde, führte laut Polizei nicht zum Einlenken der Landwirte. Im Verlauf des Einsatzes seien auch Polizeibeamte gefährdet worden, als man versuchte, mit Traktoren auf Absperrungen der Polizei zuzufahren. Gegen die Traktorfahrer wurden Strafverfahren eingeleitet. Am frühen Samstagmorgen war laut Polizei die Blockadeaktion beendet.

Die Bauernproteste begannen in Bremerhaven bereits am Freitagmorgen mit einer genehmigten Demonstration zu den Zufahrten des Überseehafengebiets. Am Freitagnachmittag sei es dann zu der Spontandemonstration mit bis zu 70 Fahrzeugen gekommen, bei der ebenfalls die Zufahrt zum Überseehafengebiet in Weddewarden behindert wurde.

Viele Landwirte seien am Demonstrationsort geblieben, auch nachdem der Versammlungsleiter die Demonstration offizielle für beendet erklärt hatte, hieß es.

Am Freitag hatten Landwirte außerdem bei einer unangemeldeten Protestaktion die Autobahn 2 bei Braunschweig mit Mist, Baumstämmen und Autoreifen blockiert. Das Landvolk Niedersachsen hatte sich von dieser Aktion distanziert.

Auslöser der bundesweiten Proteste der Bauern war eine Entscheidung der Bundesregierung, Agrardiesel nicht länger zu subventionieren und die Kfz-Steuerbefreiung für Landwirtschaftsfahrzeuge zu beenden. Die Pläne wurden inzwischen abgeschwächt: Die Vergünstigungen auf den Agrardiesel sollen schrittweise bis 2026 gestrichen werden, die Kfz-Steuerbefreiung bleibt. Der Bundestag verabschiedete am Freitag das Haushaltsfinanzierungsgesetz, in dem die schrittweise Abschaffung enthalten ist.

Bevor es in Kraft treten kann, muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. Die Länderkammer stimmte am Freitag einer Fristverkürzung aber nicht zu und befasste sich damit nicht. Das Gesetz wird im Bundesrat nun zunächst in Fachausschüssen beraten.

@ dpa.de