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APA Regulatorische Änderungen, neue Vorschriften und wesentliche WeichenstellungenDas bringt das Jahr 2024 für die FinanzmarktregulierungWien (APA-ots) - Das Jahr 2024 bringt eine Reihe relevanter Änderungen und Neuerungen im Aufsichtsrecht.

04.01.2024 - 10:35:34

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APA ots news: Regulatorische Änderungen, neue Vorschriften und wesentliche Weichenstellungen

Das bringt das Jahr 2024 für die Finanzmarktregulierung

Wien (APA-ots) - Das Jahr 2024 bringt eine Reihe relevanter Änderungen und Neuerungen im Aufsichtsrecht. Darüber hinaus sind im Verlauf dieses Jahres zentrale regulatorische Richtungsentscheidungen und die Finalisierung wesentlicher Regulierungsvorhaben auf EU-Ebene zu erwarten. Die FMA informiert über die wesentlichsten Entwicklungen:

Neuerungen und Änderungen im Bereich nachhaltige Finanzierungen

Im Rahmen der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung, basierend auf den European Sustainability Reporting Standards, sollen jene Unternehmen, die bereits bisher verpflichtet waren, einen Nichtfinanziellen Bericht zu erstellen, für das Geschäftsjahr 2024 erstmalig zu den drei Berichtssäulen Environment, Social und Governance (ESG) berichten. Die entsprechenden Vorgaben der Europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen dafür noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Darüber hinaus werden Nicht-Finanzunternehmen nach dem nunmehrigen Vorliegen der relevanten delegierten Rechtsakte ab 1. Jänner 2024 zum ersten Mal umfassend im Rahmen der Nichtfinanziellen Berichterstattung über alle sechs Umweltziele der EU-Taxonomie-Verordnung berichten. Auch Finanzunternehmen haben zu diesem Stichtag erstmalig über die Taxonomiekonformität der ersten beiden Umweltziele zu berichten. Diese Angaben werden von der FMA im Rahmen des Rechnungslegungs-Enforcement beaufsichtigt.

Mit Ende 2024 tritt außerdem der European Green Bond Standard in Kraft. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Regelwerk für die Begebung von grünen Anleihen. Bei Einhaltung der strengen Vorschriften des Standards ist zukünftig die Bezeichnung "European Green Bond" oder "Europäische grüne Anleihe" möglich. Der "European Green Bond"-Standard gilt als Goldstandard am Markt und verspricht Anlegern umfangreiche Einsicht bei der Verwendung des investierten Geldes. Im Gegensatz zum bisherigen System der Selbstkontrolle erfolgt die Sicherstellung der Verpflichtungen des Standards nun erstmals durch die FMA und ESMA. Dies stellt einen weiteren wesentlichen Schritt zur Verhinderung von Greenwashing innerhalb der EU dar.

MiCAR als neuer EU Regulierungsstandard im Kryptobereich

Die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) - die erstmals einen EU-weit harmonisierten Rechtsrahmen für den Kryptomarkt definiert - wird 2024 zur Anwendung gelangen. Auf die national zuständigen Behörden kommen hier eine Reihe neuer Aufgaben zu. Konkret werden diese zukünftig beispielsweise die Transparenz- und Offenlegungspflichten für die Emission und den Handel mit Kryptowerten überwachen, die Zulassungspflicht und laufende Aufsicht über Kryptowerte-Dienstleister (Crypto Asset Service Provider, CASP) und Emittenten von Kryptowerten wahrnehmen und die Einhaltung von Investoren- und Verbraucherschutzvorschriften für die Emission, den Handel und die Verwahrung von Kryptowerten sicherstellen. Die Anwendbarkeit der neuen Vorschriften erfolgt zeitlich gestaffelt: Die Regelungen zu sogenannten vermögenswertreferenzierten Kryptowerten (Asset Referenced Token, ART) und E-Geld-Token (E-Money Token, EMT) sind bereits ab dem 30. Juni 2024 anwendbar, jene Regelungen betreffend die Zulassung und die laufende Aufsicht über CASP kommen ab dem 30.12.2024 zur Anwendung.

Änderungen im Bereich KFZ Versicherungen

Mit dem bereits am 23. Dezember 2023 in Kraft getretenen Kraftfahr-Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2023 kommt es zu einer Verbesserung des Schutzes von Verkehrsopfern. Diese erhalten nun nicht nur bei Ausfall des Haftpflichtversicherers oder Insolvenz des Haftpflichtversicherers eine Entschädigung, sondern auch bei Unfällen mit Fahrzeugen, für die keine Versicherungspflicht besteht oder deren Versicherungsverträge ruhend gestellt wurden. Neu ist außerdem, dass die Entschädigungspflicht auch Unfälle im Ausland sowie Unfälle auf privaten Grundstücken umfasst. Auf Initiative der FMA wurde im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie auch das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 ergänzt, wonach die Versicherer nunmehr explizit zu einer zügigen Schadenregulierung verpflichtet werden, da eine rasche Reparaturfreigabe beziehungsweise eine zügige Erstattung der Ersatzleistung für die Geschädigten essenziell ist.

Relevante europäische Richtungsentscheidungen und Finalisierungen im Jahr 2024

Unter dem Titel Basel III Finalisierung, beziehungsweise Bankenpaket, wird im Verlauf des Jahres 2024 die Veröffentlichung der überarbeiteten Regelungen im Bankenaufsichtsbereich (CRR III und CRD VI) erfolgen. Wesentliche Neuerungen werden hier die Bereiche interne Modelle, Regulierung von Drittstaatenzweigstellen, Fit & Proper und Proportionalität in der Regulierung betreffen. Die CRR III tritt mit 1.1.2025 in Kraft. Die CRD VI ist innerhalb von 18 Monaten nach Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt in nationales Recht umzusetzen.

Für 2024 wird darüber hinaus die Finalisierung der Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (IRRD) erwartet. Auf die FMA als nationale Abwicklungsbehörde werden hier neue Kompetenzen zukommen. Für die tatsächliche Zuständigkeit für die Abwicklung von (Rück-)Versicherungsunternehmen auf nationaler Ebene ist jedoch davor eine Umsetzung der Richtlinie in österreichisches Recht erforderlich.

Für das Jahr 2024 ist schließlich auch die finale Verabschiedung des EU-Anti-Geldwäschepakets vorgesehen. Im Dezember 2023 erzielten der Europäische Rat und das Europäische Parlament bereits eine vorläufige Einigung hinsichtlich des Kernelements des Regulierungsvorhabens: Die Schaffung einer neuen europäischen Behörde zur Geldwäschebekämpfung mit der Bezeichnung AMLA. Die Behörde wird teilweise direkte und teilweise indirekte Aufsichtsbefugnisse im Anti-Geldwäschebereich erhalten und mit nationalen Aufsichtsbehörden eng zusammenarbeiten. Der finale Beschluss des Dossiers hängt derzeit noch von der Frage nach dem Sitz der Behörde ab.

Rückfragehinweis: Finanzmarktaufsicht Mag. Alexander Gruber +43/(0)676/88249415 oder +43/(0)1/24959-6002 alexander.gruber@fma.gv.at

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