EQS-HV: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2024 in Lübeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Drägerwerk AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2024 in Lübeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
11.03.2024 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Drägerwerk AG & Co. KGaA Lübeck Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre und Aktionärinnen zu der am Mittwoch, dem 08. Mai 2024, 10:00 Uhr (MESZ) (= 8:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)), in der Lübecker Musik- und Kongresshalle, Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung
1
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2023, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichtes für die Drägerwerk AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichtes der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Berichtes des Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2023 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2023 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 405.561.970,63 ausweist, festzustellen. Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.draeger.com/hv eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 286 Abs. 1 Satz 1 AktG ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss nach § 171 AktG gebilligt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst.
2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 beträgt EUR 405.561.970,63. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von
EUR 1,80
je dividendenberechtigter Vorzugsaktie - insgesamt EUR 15.480.000,00
EUR 1,74
je dividendenberechtigter Stammaktie - insgesamt EUR 17.678.400,00
Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 372.403.570,63 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Vorstehendem Beschlussvorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns liegt ein in 8.600.000 dividendenberechtigte Vorzugsaktien (ISIN DE0005550636) und 10.160.000 dividendenberechtigte Stammaktien (ISIN DE0005550602) eingeteiltes Grundkapital zugrunde. Die Dividende ist am 13. Mai 2024 zahlbar.
3
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2023 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
5
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023 Nach § 120a Abs. 4 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr. Übertragen auf die besondere Organstruktur der Drägerwerk AG & Co. KGaA, deren Leitung und Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin Drägerwerk Verwaltungs AG obliegt, bezieht sich der Vergütungsbericht auf die Vergütung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats der Drägerwerk AG & Co. KGaA. Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht ist nachfolgend in Abschnitt III. wiedergegeben und über die Webseite der Gesellschaft unter www.draeger.com/hv verfügbar. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
6
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und eine Änderung der Satzung in § 21 (Vergütung des Aufsichtsrates) § 113 Abs. 1 Satz 2 AktG sieht vor, dass eine Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in der Satzung festgesetzt oder von der Hauptversammlung bewilligt werden kann. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Drägerwerk AG & Co. KGaA ist in § 21 der Satzung festgesetzt. Die derzeit gültige Satzung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.draeger.com/hv abrufbar. § 113 Abs. 3 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschließt. Die Beschlussfassung nach § 113 Abs. 3 AktG durch die Hauptversammlung ist zuletzt am 30. September 2020 mit großer Mehrheit erfolgt. Es hat daher turnusgemäß eine erneute Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erfolgen. Die bestehenden Vergütungsregelungen für die Aufsichtsratsmitglieder sollen dabei insgesamt beibehalten und lediglich in folgendem Punkt angepasst werden: Der gewichtete Kapitalkostensatz (WACC), der in die Berechnung des Dräger Value Added (DVA) einfließt, der für große Teile des Managements vergütungsrelevant ist, wurde von 7% auf 9% erhöht und dauerhaft festgelegt. Da die variable Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates ebenfalls an den Dräger Value Added (DVA) anknüpft, soll der hier in Bezug genommene Kapitalkostensatz WACC ebenfalls von 7% auf 9% erhöht werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a)
§ 21 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
„§ 21 Vergütung des Aufsichtsrates
(1)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche Vergütung, die sich aus einer festen Vergütung und einer variablen Vergütung zusammensetzt. Die jährliche feste Vergütung beträgt EUR 25.000,00, die variable Vergütung 0,15 ‰ der unternehmensbezogenen Kennziffer "Dräger Value Added". Der Dräger Value Added ergibt sich aus dem im gebilligten Konzernabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) abzüglich der Kosten für das eingesetzte Kapital. Diese ergeben sich aus dem investierten Kapital (Capital Employed: Konzernbilanzsumme abzüglich latente aktive Steuern, kurzfristige Wertpapiere, liquide Mittel und unverzinsliche Passiva) multipliziert mit dem gewichteten Kapitalkostensatz (WACC), der mit 9% angesetzt ist. Der Dräger Value Added berechnet sich demnach wie folgt: EBIT ./. Capital Employed x 9%. Der variable Vergütungsanteil ist auf höchstens EUR 20.000,00 begrenzt.“ § 21 Absatz 2 bis 6 der Satzung bleiben unberührt.
b)
Für das Geschäftsjahr 2024 bestimmt sich die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates unverändert nach § 21 der im Zeitpunkt der Hauptversammlung gültigen Satzung. Die vorstehenden Regelungen ersetzen unter der Voraussetzung des Wirksamwerdens der Satzungsänderung die derzeitige Regelung zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats in § 21 der Satzung mit Wirkung ab dem am 1. Januar 2025 beginnenden Geschäftsjahr.
c)
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird in § 21 der Satzung nach Maßgabe vorstehender Änderungen und wie nachstehend hinsichtlich des Vergütungssystems beschrieben mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 neu festgesetzt.
Angaben nach §§ 113 Abs. 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG zur Beschreibung des Vergütungssystems der Aufsichtsratsmitglieder: Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die sowohl ihrer Struktur als auch ihrer Höhe nach die Anforderungen an das Aufsichtsratsamt und die Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Die durch die vorstehende Änderung von § 21 der Satzung vorgeschlagene Vergütung und das Vergütungssystem tragen den gestiegenen inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschussvorsitzenden Rechnung. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist abschließend in der Satzung geregelt; Nebenvereinbarungen bestehen nicht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche Vergütung, die sich aus einer festen Vergütung und einer variablen Vergütung zusammensetzt. Die variable Vergütung wird auf Basis der unternehmensbezogenen Kennziffer "Dräger Value Added" ermittelt. Der Dräger Value Added ergibt sich aus dem im gebilligten Konzernabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) abzüglich der Kosten für das eingesetzte Kapital. Diese ergeben sich aus dem investierten Kapital (Capital Employed: Konzernbilanzsumme abzüglich latente aktive Steuern, kurzfristige Wertpapiere, liquide Mittel und unverzinsliche Passiva) multipliziert mit dem gewichteten Kapitalkostensatz (WACC), der mit einem festen Prozentsatz in der Satzung angesetzt ist. Der Dräger Value Added berechnet sich demnach wie folgt: EBIT ./. Capital Employed x WACC. Der variable Vergütungsanteil ist auf höchstens EUR 20.000,00 begrenzt. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Dreifache, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache der Vergütung eines einfachen Aufsichtsratsmitglieds. Zusätzlich werden die Mitgliedschaft und der Vorsitz im Prüfungsausschuss besonders entgolten. Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten eine zusätzliche jährliche Festvergütung von EUR 10.000,00. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält den dreifachen Betrag. Mitglieder des Nominierungsausschusses erhalten keine zusätzliche Vergütung. Die Vergütung wird nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung fällig. Die Gesellschaft erstattet die auf die Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer. Die Vergütung ist an die Dauer der Bestellung gekoppelt. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihres Amtes ein Zwölftel der Vergütung. Dies gilt entsprechend für die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden unter Beachtung eines etwaigen Selbstbehalts in eine von der Gesellschaft abzuschließende D&O-Versicherung einbezogen. Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Überwachung der Geschäftsführung und Beratung der persönlich haftenden Gesellschafterin einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Durch die Angemessenheit der Aufsichtsratsvergütung wird sichergestellt, dass die Gesellschaft auch weiterhin in der Lage sein wird, qualifizierte Kandidaten und/oder Kandidatinnen für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu gewinnen; hierdurch trägt auch die Aufsichtsratsvergütung zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei. Die Höhe der Vergütung und das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat werden von der persönlich haftenden Gesellschafterin und dem Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Maßgeblich sind dabei insbesondere die zeitliche Inanspruchnahme der Aufsichtsratsmitglieder, ihre Verantwortung sowie die von anderen, vergleichbaren Gesellschaften gewährten Aufsichtsratsvergütungen. Aufgrund der besonderen Natur der Aufsichtsratstätigkeit, für die die Vergütung gewährt wird, die sich grundlegend von der Tätigkeit der Arbeitnehmer der Gesellschaft und des Konzerns unterscheidet, kommt ein sogenannter vertikaler Vergleich mit der Arbeitnehmervergütung nicht in Betracht. Sofern die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat Anlass zu einer Änderung der Vergütung sehen, unterbreiten sie der Hauptversammlung einen Vorschlag für ein geändertes Vergütungssystem oder eine geänderte Vergütungshöhe und für eine entsprechende Änderung von § 21 der Satzung; unabhängig von einer Änderung wird der Hauptversammlung die Vergütung des Aufsichtsrats einschließlich des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat alle vier Jahre zur (ggf. bestätigenden) Beschlussfassung nach § 113 Abs. 3 AktG vorgelegt. In der Vergangenheit ist es nicht zu Interessenkonflikten der persönlich haftenden Gesellschafterin bzw. einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats in Bezug auf das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat gekommen. Sollte ein solcher Interessenkonflikt bei der Überprüfung der Vergütung auftreten, werden die persönlich haftende Gesellschafterin bzw. der Aufsichtsrat diesen ebenso behandeln wie andere Interessenkonflikte in der Person eines Organmitglieds. Dabei wird durch eine frühzeitige Offenlegung etwaiger Interessenkonflikte sichergestellt, dass die Entscheidungen der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats nicht durch sachwidrige Erwägungen beeinflusst werden.
7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 und für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und der Quartalsfinanzberichte Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 und für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht der verkürzten Abschlüsse und der Zwischenlageberichte des Halbjahresfinanzberichtes und etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das Geschäftsjahr 2024 und für das Geschäftsjahr 2025, soweit sie vor der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2025 aufgestellt werden, zu wählen. Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/ EG der Kommission („Abschlussprüfungsverordnung“) durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, oder Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu wählen. Dabei hat der Prüfungsausschuss seine Präferenz für die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt und begründet. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüfungsverordnung genannten Art auferlegt wurde.
8
Wahl des Prüfers des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 Die Drägerwerk AG & Co. KGaA unterliegt bislang der Verpflichtung zur nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung gem. §§ 289b ff. und 315b ff. HGB. Die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) sieht vor, dass bestimmte große kapitalmarktorientierte (Mutter-)Unternehmen künftig bereits für nach dem 31. Dezember 2023 beginnende Geschäftsjahre ihren (Konzern-)Lagebericht um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht erweitern müssen, der extern durch den Abschlussprüfer oder - nach Wahlmöglichkeit des jeweiligen Mitgliedstaats - einen anderen Prüfer oder einen unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen zu prüfen ist. Die CSRD ist bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umzusetzen („CSRD-Umsetzungsgesetz“). Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen und das CSRD-Umsetzungsgesetz noch nicht in Kraft getreten. Für den Fall, dass nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz die Drägerwerk AG & Co. KGaA verpflichtet ist, für das Geschäftsjahr 2024 einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und extern prüfen zu lassen und die Bestellung des Prüfers des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 neben der zu Tagesordnungspunkt 8 vorgesehenen Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers einer weiteren Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf, soll vorsorglich eine Wahl des Prüfers des gegebenenfalls zu erstellenden (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts erfolgen. Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer des gegebenenfalls zu erstellenden (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung auf das Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes und steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz die Drägerwerk AG & Co. KGaA verpflichtet ist, für das Geschäftsjahr 2024 einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und extern prüfen zu lassen und die Bestellung des Prüfers des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 einer Beschlussfassung der Hauptversammlung unterliegt.
II. Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich Prüfungsvermerk Vergütungsbericht 2023 Mögliche Rundungsdifferenzen können im vorliegenden Vergütungsbericht zu geringfügigen Abweichungen führen. Der besseren Lesbarkeit und der Einfachheit halber wird im Text nur die männliche Form verwendet. Alle anderen Formen sind selbstverständlich immer mit eingeschlossen. Dieser Vergütungsbericht ist auch in englischer Sprache erhältlich. Im Zweifelsfall ist die deutsche Version maßgeblich. Einleitung Die Drägerwerk Verwaltungs AG ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Drägerwerk AG & Co. KGaA („Dräger“) und handelt durch ihren Vorstand. Der Vorstand der Drägerwerk Verwaltungs AG („Vorstand“) fungiert als Leitungsorgan von Dräger. Der Vergütungsbericht fasst zur transparenten Darstellung die wesentlichen Elemente des Vergütungssystems des Vorstands der Drägerwerk Verwaltungs AG sowie des Aufsichtsrats der Drägerwerk AG & Co. KGaA („Aufsichtsrat“) zusammen und legt die Höhe und Struktur der Vergütung offen. Diese individuelle Offenlegung erfolgt in Bezug auf die gewährte und geschuldete sowie die zugesagte Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023. Zudem erläutert der vorliegende Vergütungsbericht die Systematik, wie sich die einzelnen Vergütungsbestandteile ergeben und wie diese die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördern. Die wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung der Geschäftsführung durch den Vorstand. Die Bestellung und Abberufung des Vorstands sowie die Festlegung der Vorstandsvergütung obliegt hingegen dem Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG. Der Vergütungsbericht ist von Vorstand und Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG gemeinsam erstellt worden. Die Offenlegung im Vergütungsbericht erfolgt nach Maßgabe des Aktiengesetzes (§ 162 AktG) sowie den Grundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner Fassung vom 28. April 2022. Das jeweils aktuelle Vergütungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Vergütungsbericht können auf der Internetseite der Drägerwerk AG & Co. KGaA abgerufen werden. Der Vergütungsbericht wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH gemäß den Anforderungen des § 162 Abs. 3 AktG geprüft. Der Vermerk über diese Prüfung steht am Ende dieses Vergütungsberichts.
Vergütungssystem des Vorstands auf www.draeger.com/de_de/Executive-Board Vergütungssystem des Aufsichtsrats auf www.draeger.com/de_de/About-Draeger/Supervisory-Board Vergütungsbericht auf www.draeger.com/verguetungsbericht
Veränderungen im Geschäftsjahr 2023 UMGANG MIT DER ABSTIMMUNG ZUM VERGÜTUNGSBERICHT 2022 AUF DER HAUPTVERSAMMLUNG 2023 Im Jahr 2021 wurde das Vergütungssystem für den Vorstand von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 89,2 % gebilligt und mit Wirkung vom 1. Januar 2021 auf sämtliche Vorstandsdienstverträge angewendet. Der nach den Anforderungen des § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht über die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 gewährte und geschuldete Vergütung wurde mit dem Inhalt des Beschlussvorschlags der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung am 5. Mai 2023 mit einer Mehrheit von 86,8 % gemäß § 120a Abs. 4 AktG gebilligt. Der Aufsichtsrat hat sich als Reaktion auf das Abstimmungsergebnis zur Zielsetzung gemacht, den Vergütungsbericht noch stärker auf die Bedürfnisse der Investoren und weiteren Stakeholder auszurichten. Vor diesem Hintergrund haben sich der Vorstand und der Aufsichtsrat intensiv mit den Kritikpunkten zum Vergütungsbericht 2022 auseinandergesetzt und entschieden, den Ausweis der „gewährten und geschuldeten“ Vergütung gemäß § 162 AktG anzupassen und erstmalig die im Geschäftsjahr erdiente Vergütung auszuweisen. Im Gegensatz zum Vergütungsbericht 2022, in dem die ausgewiesene Vergütung auf der im jeweiligen Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossenen Vergütung basierte (zahlungsorientierte Sichtweise), wird im Geschäftsjahr 2023 als gewährte Vergütung diejenige Vergütung dargestellt, für die die zugrunde liegende Tätigkeit mit Ablauf des Geschäftsjahres vollständig erbracht worden ist (erdienungsorientierte Sichtweise). Dieser Ausweis soll eine transparente und verständliche Berichtserstattung gewährleisten und entspricht der inzwischen vorherrschenden Marktpraxis. Darüber hinaus wird durch diese Darstellung ein direkter Vergleich zwischen der Zielerreichung und der Geschäftsentwicklung ermöglicht. VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Änderung in der Zusammensetzung des Vorstands. VERÄNDERUNGEN IM VERGÜTUNGSSYSTEM Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Drägerwerk Verwaltungs AG wurde der Hauptversammlung erstmalig am 7. Mai 2021 vorgelegt und von ihr mit großer Mehrheit gebilligt. Der Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG hat das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder überprüft und angepasst und der Hauptversammlung am 5. Mai 2023 vorgelegt. Die Billigung durch die Hauptversammlung nach § 120a Abs. 1 AktG erfolgte mit einer Mehrheit von 86,7 %. Ab dem Geschäftsjahr 2023 werden die Regelungen zur aktienbasierten Vergütung der Vorstandsmitglieder angepasst, mit dem Ziel, den langfristigen Charakter der variablen Vergütung zu stärken und den Anteil der aktienbasierten Vergütung zu erhöhen. Dies wird in Form einer verpflichtenden Umwandlung von 40 % der einjährigen variablen Vergütung in virtuelle Aktien mit einer fünfjährigen Haltedauer erfolgen. Aufgrund dieser neuen Komponente wird zudem die Maximalvergütung für den Gesamtvorstand auf 30 Mio. EUR p.a. angehoben. Darüber hinaus besteht für das Vorstandsmitglied Medizintechnik entsprechend dem Vergütungssystem eine weitere langfristig variable Vergütungskomponente auf Basis der Entwicklung des Geschäfts im Bereich Monitoring. Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Vergütungssystem 2021 gestalten sich wie folgt:
Vergütung des Vorstands Grundlagen GRUNDSÄTZE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DES VORSTANDS Mit dem Ziel einer vorbildlichen Governance und Transparenz gegenüber seinen Aktionären legt Dräger Wert auf eine ausführliche Darstellung der Vorstandsvergütung. Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems stehen maßgeblich die Unternehmensgrundsätze von Dräger im Vordergrund: Dräger will und wird auch künftig ein unabhängiges, selbstbestimmtes, wegweisendes, wertschaffendes und attraktives Unternehmen sein. Ausgehend von dieser Basis hat Dräger sich mittelfristige Unternehmensziele gesetzt: Umsatzwachstum und ausbalancierte regionale Verteilung, Innovationsführerschaft sowie Ausbau des Systemgeschäfts und differenzierter Vertriebskanäle. Die Säulen des langfristigen Erfolgs von Dräger sind neben einem stetigen Wachstum auch eine stabile und nachhaltige ökonomische Wertentwicklung. Die Steuerung des Unternehmens erfolgt mit Hilfe eines wertorientierten Managementsystems, dessen Grundlage die Finanzkennzahl Dräger Value Added (DVA) bildet. Durch die Ausrichtung des Unternehmens am DVA soll neben einem profitablen Wachstum auch eine Erhöhung der operativen Effizienz sowie der Kapitaleffizienz erreicht werden. Bereits seit 2010 richtet Dräger die Steuerung des Unternehmens auf eine langfristige und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts aus. Als Kennzahl für dessen Messung hat Dräger die unternehmensbezogene Kennziffer Dräger Value Added eingeführt. Der DVA ist die Differenz zwischen dem EBIT der letzten zwölf Monate und den kalkulatorischen Kapitalkosten (Basis: Durchschnitt des eingesetzten Kapitals [Capital Employed] der letzten zwölf Monate). Die DVA-Steuerung ist bei Dräger in alle relevanten Managementprozesse integriert. Insbesondere bei der Strategiedefinition, in der Planung und im regelmäßigen Reporting sowie bei Investitions- und operativen Entscheidungen kommt die Maxime der Wertsteigerung zum Tragen. Konsequenterweise richtet sich auch die erfolgsabhängige Vergütung des Managements bei Dräger überwiegend nach dem DVA. Die quantitativen Ziele wurden so gewählt, dass sie den DVA, den Cashflow oder ausgewählte strategische Ziele direkt und positiv beeinflussen. Grundsätzlich ist damit sichergestellt, dass sich die variable Vergütung des Vorstands und aller anderen Teilnehmer des Top-Management-Incentive-Programms am Erfolg des gesamten Unternehmens oder der jeweiligen Region beziehungsweise des Landes messen. Dabei orientieren sich die Ziele des Top-Managements an den Short-Term-Incentive-Zielen des Vorstands. Das System zur Vergütung des Vorstands trägt maßgeblich zur Umsetzung der wertorientierten Unternehmensstrategie von Dräger bei. Aufgrund der Relevanz des DVA für die Unternehmenssteuerung ist diese Kennzahl auch ein integraler Bestandteil der variablen Vergütung des Vorstands. Dabei ist die Vergütung der Vorstandsmitglieder an die kurz- und langfristige Entwicklung gekoppelt. Hierdurch stellt der Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG sicher, dass ein maßgeblicher Anreiz zur Berücksichtigung der wertorientierten Unternehmenssteuerung gesetzt wird. Die Vergütung des Vorstands von Dräger besteht aus fixen und variablen Bestandteilen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Mitglieder des Vorstands entsprechend ihrer Leistung sowie ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs unter Berücksichtigung der Lage der Gesellschaft angemessen entlohnt werden. Fixe Bestandteile sind dabei neben dem festen Jahresgrundgehalt auch die Nebenleistungen und die betriebliche Altersversorgung. Insbesondere die Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung wurde unter dem seit dem 1. Januar 2021 angewendeten Vergütungssystem neu geordnet. An die Stelle der leistungsorientierten betrieblichen Altersversorgung ist ein extern ausfinanziertes, versicherungsgebundenes Versorgungssystem mit garantierter Mindestverzinsung getreten. Die variablen Bestandteile umfassen einen Jahresbonus und einen Mehrjahresbonus. Letzterer unterteilt sich in zwei Komponenten: einen Mid-Term-Bonus (MTB) mit einer Performance-Periode von drei Jahren und einen Long-Term-Bonus (LTB) mit einer Performance-Periode von fünf Jahren. Zudem kann bei besonderen, überobligatorischen Leistungen des Vorstandsmitglieds eine Sonderzahlung mit Anreizwirkung für die Zukunft gewährt werden. Hiervon wurde im Geschäftsjahr 2023 kein Gebrauch gemacht. Seit dem Geschäftsjahr 2023 erfolgt zudem eine Teilinvestition der Auszahlung des Jahresbonus in virtuelle Aktien mit einer Haltedauer von fünf Jahren. Damit wird die Vergütung auch an die Kapitalmarkt-Performance von Dräger gebunden und somit ein Anreiz für eine nachhaltige Wertsteigerung im Sinne unserer Aktionäre gesetzt. Das weiterentwickelte Vergütungssystem für den Vorstand wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 auf sämtliche Vorstandsdienstverträge angewendet. Die folgende Grafik stellt die Vergütungsbestandteile und ihre maßgeblichen Parameter im Überblick dar, während die nachfolgenden Abschnitte deren Ausgestaltung und Anwendung für das Geschäftsjahr 2023 im Detail erläutern: Überblick über die Bestandteile des Vergütungssystems
FESTLEGUNG DER KONKRETEN ZIEL-GESAMTVERGÜTUNG, ANGEMESSENHEIT DER VORSTANDSVERGÜTUNG Für jedes Vorstandsmitglied legt der Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG eine konkrete Ziel-Gesamtvergütung unter Beachtung der Vorgaben des Vergütungssystems fest. Hierbei achtet der Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG darauf, dass die Ziel-Gesamtvergütung einerseits in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds steht und andererseits die Größe und das Tätigkeitsfeld sowie die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft widerspiegelt. Ein Überschreiten der üblichen Vergütung kann nur bei Vorliegen besonderer Gründe erfolgen. Zur Sicherstellung der Angemessenheit der Vergütung wird diese anlassbezogen durch den Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG überprüft. Die Angemessenheit der Vergütung wird bei Bedarf anhand eines horizontalen und eines vertikalen Vergleichs ermittelt; die Vergleichsunternehmen werden entsprechend offengelegt. Für das Geschäftsjahr 2023 bestand kein Anlass und keine Notwendigkeit für eine Überprüfung. In der folgenden Tabelle wird die Zielvergütung jedes Vorstandsmitglieds individuell für das Geschäftsjahr 2023 dargestellt. Die Zielvergütung entspricht der für das Geschäftsjahr zugeteilten Vergütung unter der Annahme einer Zielerreichung von jeweils 100 % für die variablen Vergütungskomponenten.
Zielvergütung Vorstandsmitglieder 2023
in Tsd. €
Stefan Dräger
Gert-Hartwig Lescow
Toni Schrofner
Rainer Klug
Dr. Reiner Piske
Jahresgrundgehalt
600,0
512,5
423,3
429,2
411,7
Nebenleistungen
13,8
27,3
13,4
21,3
18,8
Einjährige variable Vergütung
Jahresbonus
770,0
481,3
410,7
417,1
397,8
Mehrjährige variable Vergütung
Mid-Term-Bonus (MTB)
420,0
262,5
224,0
227,5
217,0
Long-Term-Bonus (LTB)
350,0
208,1
177,3
177,9
176,2
Aktienbasierte Vergütung
112,0
67,5
13,4
1,3
1,3
Altersversorgung
300,0
256,3
198,3
181,5
168,6
Gesamtvergütung
2.565,9
1.815,4
1.460,5
1.455,8
1.391,4
MAXIMALVERGÜTUNG Der Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG hat nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG im aktuellen Vergütungssystem eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Summe aus Jahresgrundgehalt, betrieblicher Altersversorgung, Nebenleistungen und variabler Vergütung von 30 Mio. EUR p.a. für den Gesamtvorstand festgelegt. Unabhängig von dieser Maximalvergütung ist jedes einzelne variable Vergütungselement zudem individuell begrenzt. Die Überprüfung, ob die Summe der Vergütung des Vorstands diesen Betrag überschreitet und deshalb dementsprechend gekürzt werden muss, kann stets erst rückblickend erfolgen, wenn es zur Auszahlung des letzten Vergütungsbestandteils aus dem Berichtsjahr kommt. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde die Long-Term-Bonus-Tranche 2023 zugeteilt. Die Performance-Periode der Long-Term-Bonus-Tranche 2023 endet mit Ablauf des Geschäftsjahres 2027. Aus diesem Grund kann über die Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2023 erst im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2027 berichtet werden. Die Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 FIXE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE Jahresgrundgehalt Das Jahresgrundgehalt ist die fixe auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung. Sie orientiert sich am Aufgaben- und Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds und wird grundsätzlich in zwölf monatlichen Raten ausbezahlt. Versorgungszusagen Die Versorgungszusagen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in eine extern vorfinanzierte versicherungsgebundene Versorgung mit garantierter Mindestverzinsung überführt. Die Höhe der zugesagten Altersrente nach Vollendung des 67. Lebensjahres entspricht den Versicherungsleistungen, die eine Renten-Rückdeckungsversicherung garantieren. Überschüsse des Versicherers werden dabei ausschließlich zur Erhöhung der Versicherungsleistungen verwendet. Die von der Gesellschaft zugesagten laufenden Versorgungsbeiträge betragen für jedes Dienstjahr bis zum Ausscheiden des Vorstandsmitglieds in der ersten Bestellungsperiode 35 % des Jahresgrundgehalts. Der Beitrag erhöht sich mit jeder Vertragsverlängerung um fünf Prozentpunkte. Maximal sind drei Erhöhungen möglich. Im Versorgungsfall besteht dann Anspruch auf eine Versorgungsleistung in Höhe der Versicherungsleistung aus der Renten-Rückdeckungsversicherung. Der bis zum 31. Dezember 2020 erreichte Besitzstand in Form der bis dahin zeitanteilig erreichten Versorgungsanwartschaft wurde festgestellt und in vollem Umfang aufrechterhalten. Aus diesem Grund beinhaltet die nachfolgende Tabelle keine weiteren Zuführungen der Verpflichtungen für die alten Versorgungszusagen, sondern weist nur noch die Barwerte der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 aus. Zur besseren Vergleichbarkeit sind die Werte nach HGB dargestellt:
Alte Versorgungszusagen gemäß HGB
in Tsd. €
Barwert der Pensionsverpflichtungen
Stefan Dräger
5.954,4
Gert-Hartwig Lescow
2.530,7
Toni Schrofner
762,9
Rainer Klug
291,8
Dr. Reiner Piske
311,0
Die neuen Versorgungszusagen werden nicht mehr von der Drägerwerk AG & Co. KGaA bedient, sondern von der Drägerwerk Verwaltungs AG, der persönlich haftenden Gesellschafterin. Da diese nicht zum IFRS geführten Konsolidierungskreis gehört und der Jahresabschluss nach HGB aufzustellen ist, sind die Angaben zu den neuen Versorgungszusagen in der nachfolgenden Tabelle nach HGB ausgeführt.
Neue Versorgungszusagen gemäß HGB
in Tsd. €
Jahres- grundgehalt in Tsd. €
Versorgungs- beitrag des Jahres- grundgehalts in %
Versorgungs- beiträge in Tsd. €
Eigenanteil in Tsd. €
Versorgungs- beiträge und Eigenanteil gesamt in Tsd. €
Barwert der Pensionsver- pflichtungen in Tsd. €
Stefan Dräger
600,0
50
300,0
120,0
420,0
1.714,4
Gert-Hartwig Lescow
512,5
50
256,3
90,0
346,3
2.013,6
Toni Schrofner
423,3
47
198,3
0
198,3
539,7
Rainer Klug
429,2
42
181,5
0
181,5
474,0
Dr. Reiner Piske
411,7
41
168,6
4,5
173,1
402,7
Nebenleistungen Die Nebenleistungen, welche die Vorstände zusätzlich zur oben beschriebenen Vergütung erhalten, umfassen einen Zuschuss zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Gesundheitsvorsorge; hinzu kommt ein Dienstwagen zur geschäftlichen und privaten Nutzung. Des Weiteren haben die Mitglieder des Vorstands die Möglichkeit, einen Teil des Jahresgrundgehalts in die Überlassung weiterer Dienstfahrzeuge umzuwandeln. Im Rahmen und Umfang dieser Umwandlung wird das Jahresgrundgehalt nicht ausgezahlt. Die anfallende Lohnsteuer tragen die Vorstandsmitglieder. Die Gesellschaft hat für die Vorstandsmitglieder außerdem eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Darüber hinaus wurden für das Geschäftsjahr 2023 keine weiteren Nebenleistungen zugesagt. Die Gesellschaft trägt die Prämien für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, D&O), die kein Bestandteil der Vorstandsvergütung sind. Bei der D&O besteht eine Selbstbeteiligung, die gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG auf das Eineinhalbfache des fixen Bruttojahresgrundgehalts festgelegt ist. VARIABLE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE Die variable Vergütung ist auf eine Realisierung der operativen und strategischen Ziele von Dräger ausgerichtet und setzt somit einen maßgeblichen Anreiz zur Umsetzung der Unternehmensstrategie. Die ausgewählten Ziele stellen dabei die stabile und nachhaltige ökonomische Wertentwicklung von Dräger in den Vordergrund. Hierzu werden den Vorstandsmitgliedern als variable Vergütungsbestandteile ein Jahres- und ein Mehrjahresbonus gewährt. Der Jahresbonus weist eine Performance-Periode von einem Jahr auf. Der Mehrjahresbonus untergliedert sich in einen Mid-Term-Bonus mit dreijähriger Performance-Periode und einen Long-Term-Bonus, der auf einer fünfjährigen Performance-Periode basiert. Mit Ausnahme der individuellen Ziele für den Vorstand im Rahmen des Jahresbonus finden die in der variablen Vergütung zugrunde gelegten Ziele ihre Verwendung auch im Top-Management-Incentive-Programm von Dräger. Dies trägt zu einem Gleichlauf der Anreizsetzungen bei und fördert die einheitliche Umsetzung der Unternehmensstrategie. Jahresbonus Um einen Anreiz für die Umsetzung operativer Unternehmensziele zu schaffen, wird den Mitgliedern des Vorstands ein Jahresbonus gewährt. Die Performance-Periode ist dabei das jeweilige Geschäftsjahr. ERFOLGSZIELE JAHRESBONUS Die Performance-Messung im Rahmen des Jahresbonus erfolgt anhand zweier Teilziele, die additiv miteinander verknüpft sind. Als Teilziele werden vor Beginn des Geschäftsjahres zum einen individuelle Ziele und zum anderen KPI-Ziele hinterlegt. Die Zielerreichung je Teilziel kann zwischen 0 und 200 % liegen. Ein Totalausfall des Jahresbonus ist demnach möglich. Ebenso ist im Falle eines erheblichen Übertreffens der gesetzten Ziele die maximal mögliche Zielerreichung auf 200 % begrenzt. Die nach Abschluss des Geschäftsjahres ermittelte Zielerreichung wird mit den beiden Zielbeträgen und ihren jeweiligen Gewichtungen multipliziert und führt zu einer Barauszahlung. Die Barauszahlung ist ebenfalls auf 200 % des Zielbetrags begrenzt. 60 % des Jahresbonus werden im Folgejahr der jeweiligen Performance-Periode im Monat der Hauptversammlung der Drägerwerk AG & Co. KGaA in bar ausgezahlt. 40 % des Jahresbonus werden in virtuelle Aktien umgewandelt (nähere Erläuterungen befinden sich im Abschnitt „Auszahlung Jahresbonus“). Die ausgewählten individuellen Ziele sowie die KPI-Ziele adressieren dabei vorrangig zentrale finanzielle Steuerungsgrößen in den beiden Segmenten Sicherheitstechnik und Medizintechnik und knüpfen somit an wesentliche Kennzahlen an, die für die Unternehmenssteuerung von Dräger relevant sind.
Die expliziten Schwellen-, Ziel- und Maximalwerte werden je Ziel und Vorstandsmitglied in den folgenden Abschnitten individuell und transparent ausgewiesen. INDIVIDUELLE ZIELE Das Teilziel „Individuelle Ziele“ wird im Rahmen des Jahresbonus mit rund 55 % gewichtet. Die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder wird anhand der für das jeweilige Vorstandsmitglied vor Beginn des abgelaufenen Geschäftsjahres festgelegten individuellen Ziele festgestellt. Die ambitioniert gesetzten individuellen Ziele knüpfen dabei an die von den Vorstandsmitgliedern verantworteten Geschäftsbereiche an und sorgen dadurch für eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten. Als Zielkategorien der individuellen Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 waren das EBIT, der Free Cashflow, der Umsatz und der Deckungsbeitrag maßgeblich. Das EBIT ist die Ausgangsgröße für die Ermittlung des DVA, der die maßgebliche Steuerungsgröße innerhalb des Dräger-Konzerns darstellt. Es ermöglicht das angestrebte profitable Wachstum und trägt somit zur Erreichung wesentlicher strategischer Ziele bei. Die Festlegung spezifischer EBIT-Ziele für jeden der beiden Unternehmensbereiche Medizintechnik und Sicherheitstechnik ermöglicht zudem eine stärkere Fokussierung der einzelnen Bereiche und sichert damit auch den Erfolg des Gesamtunternehmens. Zusätzlich ist für den Vorstandsvorsitzenden Herrn Stefan Dräger und den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Herrn Gert-Hartwig Lescow ein Ziel für den Free Cashflow festgelegt. Der Free Cashflow beschreibt die freien, dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Geldmittel und fördert das von Dräger angestrebte profitable Wachstum, indem eine Verbesserung des Innenfinanzierungspotenzials von Dräger erreicht wird. Darüber hinaus ist für das Vorstandsmitglied für den Bereich Sicherheitstechnik, Herrn Rainer Klug, ein Umsatzziel vereinbart. Aufgrund der heterogeneren Geschäftsentwicklung in diesem Geschäftsbereich soll hierdurch das Wachstum zusätzlich incentiviert werden. Dies soll die derzeitige Marktposition entsprechend der strategischen Zielsetzung ausbauen und konkretisieren. Das Vorstandsmitglied für den Bereich Vertrieb und Personal, Herr Dr. Reiner Piske, verantwortet in seiner Rolle die Schnittstellenfunktion zwischen den beiden Unternehmensbereichen Medizintechnik und Sicherheitstechnik und den Kunden. Die Vertriebssteuerung erfolgt dabei dezentral innerhalb der jeweiligen Ländergesellschaften, die in drei Regionsclustern zusammengefasst sind. Für jedes dieser Cluster wurde dabei ein Ziel für den Deckungsbeitrag definiert. Der Deckungsbeitrag gibt die Differenz zwischen Erlösen und variablen Kosten wieder. Als solcher setzt er Anreize zum Aufbau kosteneffizienter Strukturen und trägt somit zu einer nachhaltig werthaltigen Entwicklung von Dräger bei. Kollektive Ziele für den gesamten Vorstand wurden für das Berichtsjahr nicht vereinbart. Die Feststellung des Grads der Zielerreichung der individuellen Ziele erfolgte durch Beschluss des Aufsichtsrats der Drägerwerk Verwaltungs AG nach Ablauf des Geschäftsjahres. Vom Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG wurden am 6. Dezember 2022 für die Vorstandsmitglieder die folgenden individuellen Ziele für das Geschäftsjahr 2023 vereinbart:
Individuelle Ziele für den Jahresbonus 2023
Gewichtung in %
Schwellen- wert in Mio. €
Zielwert in Mio. €
Maximal- wert in Mio. €
Ist-Wert in Mio. €
Ziel- erreichung in %
Gesamtziel- erreichung in %
Stefan Dräger / Gert-Hartwig Lescow
EBIT des Unternehmensbereichs Medizintechnik
33,3
2,0
42,0
82,0
37,1
87,6
162,6
EBIT des Unternehmensbereichs Sicherheitstechnik
33,3
42,0
82,0
122,0
129,4
200,0
Free Cashflow
33,4
-12,0
38,0
88,0
122,3
200,0
Toni Schrofner
EBIT des Unternehmensbereichs Medizintechnik
100,0
2,0
42,0
82,0
37,1
87,6
87,6
Rainer Klug
EBIT des Unternehmensbereichs Sicherheitstechnik
66,7
42,0
82,0
122,0
129,4
200,0
176,5
Umsatz des Unternehmensbereichs Sicherheitstechnik
33,3
1.318,0
1.387,0
1.456,0
1.407,3
129,5
Dr. Reiner Piske
Deckungsbeitrag Europa
33,4
480,1
511,4
542,7
558,3
200,0
87,5
Deckungsbeitrag Amerika
33,3
193,7
216,1
238,5
207,6
62,2
Deckungsbeitrag Afrika, Asien und Australien
33,3
271,7
299,6
327,5
257,3
0
Für das Vergleichsjahr 2022 wurden die folgenden individuellen Ziele vom Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG festgelegt:
Individuelle Ziele für den Jahresbonus 2022
Gewichtung in %
Schwellen- wert in Mio. €
Zielwert in Mio. €
Maximal- wert in Mio. €
Ist-Wert in Mio. €
Ziel- erreichung in %
Gesamtziel- erreichung in %
Stefan Dräger / Gert-Hartwig Lescow
EBIT des Unternehmensbereichs Medizintechnik
33,3
0
50,0
100,0
-91,3
0
0
EBIT des Unternehmensbereichs Sicherheitstechnik
33,3
33,3
73,3
113,3
2,2
0
Free Cashflow
33,4
28,4
78,4
128,4
-107,4
0
Toni Schrofner
EBIT des Unternehmensbereichs Medizintechnik
100,0
0
50,0
100,0
-91,3
0
0
Rainer Klug
EBIT des Unternehmensbereichs Sicherheitstechnik
66,7
33,3
73,3
113,3
2,2
0
22,6
Umsatz des Unternehmensbereichs Sicherheitstechnik
33,3
1.181,0
1.244,0
1.306,0
1.223,7
67,8
Dr. Reiner Piske
Deckungsbeitrag Europa
33,4
454,9
484,3
513,7
483,3
96,7
57,2
Deckungsbeitrag Amerika
33,3
125,9
143,4
160,9
139,0
74,7
Deckungsbeitrag Afrika, Asien und Australien
33,3
243,8
264,2
284,6
235,5
0
KPI-ZIELE Die Auszahlung des Jahresbonus beruht auf der Zielerreichung aus dem mit rund 45 % gewichteten Teilziel „KPI-Ziele“. Für dieses Teilziel wählt der Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG jährlich eine Gruppe von KPIs aus und bestimmt die dafür anwendbaren Zielbandbreiten und die Gewichtungen. Bei den KPI-Zielen für das Geschäftsjahr 2023 legte der Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG den Fokus auf Umsatzziele, Auftragseingang und Funktionskosten. Insgesamt wurden vier unterschiedliche Umsatzziele definiert. Diese adressieren spezifische Fokusthemen innerhalb der beiden Geschäftsbereiche von Dräger, denen besondere strategische Bedeutung zugemessen wurde. Durch die Berücksichtigung als Erfolgsziel innerhalb des Jahresbonus wird speziell im Bereich dieser Fokusthemen Wachstum incentiviert und ein wesentlicher Beitrag zum intendierten stetigen Wachstum von Dräger in beiden Unternehmensbereichen geleistet. Auch für die KPI-Ziele, erfolgte die Feststellung des Grads der Zielerreichung durch Beschluss des Aufsichtsrats der Drägerwerk Verwaltungs AG nach Ablauf des Geschäftsjahres. Die für das Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete variable Vergütung basierte auf den folgenden durch den Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG festgelegten KPI-Zielen, die aus der Planung abgeleitet werden:
KPI-Ziele für den Jahresbonus 2023
(indiziert/Zielwert = 100%)
Gewichtung in %
Schwellen- wert in %
Zielwert in %
Maximal- wert in %
Ist-Wert in %
Ziel- erreichung in %
Gesamtziel- erreichung in %
Stefan Dräger / Gert-Hartwig Lescow
Geräte- und Service Umsatz Monitoring
25,0
86,0
100,0
114,0
95,0
64,0
91,0
Umsatz mit neuen Produkten Medizintechnik
25,0
79,0
100,0
121,0
55,0
0
Funktionskosten Safety Division
12,5
105,0
100,0
95,0
95,0
200,0
Auftragseingang mit FGDS1
12,5
94,0
100,0
110,0
126,0
200,0
Umsatz mit FGDS1
12,5
94,0
100,0
110,0
125,0
200,0
Umsatz mit leichtem Atemschutz Sicherheitstechnik
12,5
85,0
100,0
115,0
66,0
0
Toni Schrofner
Geräte- und Service Umsatz Monitoring
50,0
86,0
100,0
114,0
95,0
64,0
32,0
Umsatz mit neuen Produkten Medizintechnik
50,0
79,0
100,0
121,0
55,0
0
Rainer Klug
Funktionskosten Safety Division
50,0
105,0
100,0
95,0
95,0
200,0
200,0
Umsatz mit FGDS1
50,0
94,0
100,0
110,0
125,0
200,0
Dr. Reiner Piske
Geräte- und Service Umsatz Monitoring
25,0
86,0
100,0
114,0
95,0
64,0
66,0
Umsatz mit neuen Produkten Medizintechnik
25,0
79,0
100,0
121,0
55,0
0
Auftragseingang mit FGDS1
25,0
94,0
100,0
110,0
126,0
200,0
Umsatz mit leichtem Atemschutz Sicherheitstechnik
25,0
85,0
100,0
115,0
66,0
0
1 Fixed Gas Detection Systems Für das Vergleichsjahr 2022 wurden die folgenden KPI-Ziele vom Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG festgelegt:
KPI-Ziele für den Jahresbonus 2022
(indiziert/Zielwert = 100%)
Gewichtung in %
Schwellen- wert in %
Zielwert in %
Maximal- wert in %
Ist-Wert in %
Ziel- erreichung in %
Gesamtziel- erreichung in %
Stefan Dräger / Gert-Hartwig Lescow / Dr. Reiner Piske