EQS-HV, BASF

BASF SE

13.03.2024 - 15:08:52

EQS-HV: BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.04.2024 in 68161 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

BASF SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.04.2024 in 68161 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

13.03.2024 / 15:08 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


BASF SE Ludwigshafen am Rhein Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 25. April 2024
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit herzlich zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der BASF SE am Donnerstag, den 25. April 2024, 10:00 Uhr (MESZ), im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BASF SE und des gebilligten Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2023; Vorlage des zusammengefassten Lageberichts der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 21. Februar 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Die genannten Unterlagen sind unter www.basf.com/hauptversammlung veröffentlicht und dort zugänglich.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 der BASF SE in Höhe von 7.434.480.191,81 € eine Dividende von 3,40 € je gewinnbezugsberechtigte Aktie auszuschütten. Bei Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags beträgt die auf die am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses (19. Februar 2024) für das Geschäftsjahr 2023 gewinnbezugsberechtigten 892.522.164 Aktien entfallende Dividendensumme 3.034.575.357,60 €. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den danach verbleibenden Bilanzgewinn von 4.399.904.834,21 € in die Gewinnrücklage einzustellen. Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 30. April 2024, fällig.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der BASF SE für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der BASF SE für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 und Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2024 Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Prüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2024 zu bestellen. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 - EU-Abschlussprüferverordnung) durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung als Prüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2024 entweder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, oder die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, vorzuschlagen. Dabei hat der Prüfungsausschuss eine begründete Präferenz für die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, mitgeteilt. Der Wechsel des Abschlussprüfers ab dem Geschäftsjahr 2024 ist gesetzlich erforderlich, da die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung der Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2023 die durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz verkürzte maximale Mandatslaufzeit für Abschlussprüfungen erreicht. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
6. Wahl zum Aufsichtsrat Mit Beendigung der am 25. April 2024 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Artikel 40 Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft, § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Absatz 3 SE-Beteiligungsgesetz und § 10 Ziffer 1 Satz 1 der Satzung aus zwölf Mitgliedern zusammen. Von den zwölf Mitgliedern werden sechs Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt. Die übrigen sechs Mitglieder werden gemäß § 10 Ziffer 1 Satz 5 der Satzung i. V .m. den Bestimmungen der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer vom 15. November 2007 (SE-Vereinbarung), geändert durch die Änderungsvereinbarung vom 25. November 2015, durch die Arbeitnehmer bestellt. Im Aufsichtsrat müssen gemäß § 17 Absatz 2 Satz 1 SE-Ausführungsgesetz Frauen und Männer mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent vertreten sein. Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, sofern die Anteilseigner- oder die Arbeitnehmerseite der Gesamterfüllung nicht widerspricht. Die Seite der Anteilseignervertreter hat der Gesamterfüllung widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen und beträgt jeweils mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer. In der derzeitigen Besetzung erfüllt der Aufsichtsrat mit jeweils zwei Frauen und jeweils vier Männern auf den Seiten der Anteilseigner und der Arbeitnehmer diese Mindestanteile. Der Aufsichtsrat schlägt basierend auf der Empfehlung des Nominierungsausschusses vor,
a) Professor Dr. Stefan Asenkerschbaumer (Wiederwahl), Stuttgart
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der BASF SE
Geschäftsführender Gesellschafter der Robert Bosch Industrietreuhand KG (RBIK) und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Robert Bosch GmbH
b) Dr. Kurt Bock (Wiederwahl), Heidelberg
Vorsitzender des Aufsichtsrats der BASF SE
c) Professor Dr. Thomas Carell (Wiederwahl), München
Professor für Organische Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München
d) Liming Chen (Wiederwahl), Peking/China
Vorsitzender des World Economic Forum Greater China
e) Alessandra Genco (Wiederwahl), Rom/Italien
Finanzvorständin der Leonardo SpA/Italien
f) Tamara Weinert (Erstwahl), Fairhope, Alabama/USA
President und Chief Executive Officer der Business Area Americas sowie Mitglied des Leadership Teams der Outokumpu Oyj/Finnland
mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar gemäß § 10 Ziffer 2 der Satzung jeweils für die Dauer von vier Jahren, d. h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2028. Die bisherige Anteilseignervertreterin Dame Alison J. Carnwath DBE steht nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung. Bei der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten wäre der gesetzliche Mindestanteil von Frauen und Männern auf der Anteilseignerseite weiterhin erfüllt. Die Hauptversammlung ist nicht an die Wahlvorschläge gebunden. Die Wahlvorschläge erfüllen in ihrer Gesamtheit nach Einschätzung des Nominierungsausschusses die vom Aufsichtsrat beschlossenen Grundsätze für die Zusammensetzung, einschließlich des Kompetenzprofils, und das Diversitätskonzept des Aufsichtsrats. Die Grundsätze für die Zusammensetzung, das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat sind im Corporate-Governance-Bericht 2023 veröffentlicht, der als Bestandteil des BASF-Berichts 2023 im Internet unter www.basf.com/bericht zugänglich ist. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle Kandidaten als unabhängig einzustufen. Keiner der vorgeschlagenen Kandidaten steht in einer einen Interessenkonflikt begründenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur BASF SE oder einer ihrer Konzernunternehmen, zu den Organen der BASF SE oder zu einem wesentlich an der BASF SE beteiligten Aktionär. Der Aufsichtsrat hat für Wahlen zum Aufsichtsrat eine Altersgrenze von 72 Lebensjahren festgelegt, die am Tag der Wahl nicht überschritten sein soll. Diese Altersgrenze wird von keinem der Kandidaten überschritten. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Wahlvorschläge in Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex einzeln abstimmen zu lassen (Einzelwahl). Es ist vorgesehen, dass Dr. Kurt Bock im Falle seiner Wiederwahl durch die Hauptversammlung dem neuen Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. Außerdem ist geplant, dass Professor Dr. Stefan Asenkerschbaumer im Falle seiner Wiederwahl durch die Hauptversammlung dem neuen Aufsichtsrat als Kandidat für den Vorsitz des Personalausschusses vorgeschlagen wird. Ferner ist vorgesehen, dass Alessandra Genco im Falle ihrer Wiederwahl durch die Hauptversammlung dem neuen Aufsichtsrat als Kandidatin für den Vorsitz des Prüfungsausschusses vorgeschlagen wird. Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten, Angaben über Mandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien sowie weitere Informationen sind unter Ziffer III. beigefügt und finden sich auch unter www.basf.com/hauptversammlung und sind dort auch während der Hauptversammlung zugänglich. Die sechs Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wurden bereits von dem zuständigen Vertretungsgremium der Arbeitnehmer, dem BASF Europa Betriebsrat, nach den Bestimmungen der SE-Vereinbarung bestellt. Es handelt sich um die folgenden Personen:
a) Tatjana Diether, Limburgerhof Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats des Werks Ludwigshafen der BASF SE und Mitglied des BASF Europa Betriebsrats
b) Sinischa Horvat, Limburgerhof Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der BASF SE Vorsitzender des Betriebsrats des Werks Ludwigshafen der BASF SE, des Konzernbetriebsrats der BASF und des BASF Europa Betriebsrats
c) André Matta, Großkarlbach Mitglied des Betriebsrats des Werks Ludwigshafen der BASF SE und Mitglied des BASF Europa Betriebsrats
d) Natalie Mühlenfeld, Düsseldorf Bezirksleiterin der IGBCE, Bezirk Düsseldorf
e) Michael Vassiliadis, Hannover Vorsitzender der IGBCE
f) Peter Zaman, Antwerpen/Belgien Stellvertretender Sekretär des Betriebsrats der BASF Antwerpen N.V.
7. Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2019 mit gleichzeitiger Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Änderung der Satzung Die von der Hauptversammlung am 3. Mai 2019 dem Vorstand erteilte Ermächtigung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu 470.000.000 € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen und hierbei auch in bestimmten Fällen das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen (Genehmigtes Kapital 2019), wird am 2. Mai 2024 auslaufen. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Um die Gesellschaft auch in Zukunft in die Lage zu versetzen, ihren Finanzbedarf schnell und flexibel decken zu können, soll das Genehmigte Kapital 2019 aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital gegen Bar- oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss geschaffen und § 5 Ziffer 8 der Satzung entsprechend neu gefasst werden (Genehmigtes Kapital 2024). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Mit Wirksamwerden des unter lit. b) vorgeschlagenen Genehmigten Kapitals 2024 durch Eintragung in das Handelsregister wird die Ermächtigung des Vorstands der Gesellschaft gemäß § 5 Ziffer 8 der Satzung, das Grundkapital in der Zeit bis zum Ablauf des 2. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019), aufgehoben. b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. April 2029 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 300.000.000 € durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien ohne Nennbetrag gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in dem nachfolgend in § 5 Ziffer 8 der Satzung genannten Rahmen auszuschließen. Hierzu wird § 5 Ziffer 8 der Satzung wie folgt neu gefasst: „Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. April 2029 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 300.000.000 € durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien ohne Nennbetrag gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, insbesondere in den folgenden Fällen:
a) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, um in geeigneten Einzelfällen Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien zu erwerben,
b) soweit dies zum Verwässerungsschutz erforderlich ist, um den Inhabern von Optionsscheinen oder den Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften im Rahmen einer dem Vorstand von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ausgegeben werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechtes bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustehen würde,
c) zur Verwertung etwaiger Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, und
d) wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den Börsenpreis der bereits notierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet und die Anzahl der unter dieser Ermächtigung insgesamt ausgegebenen Aktien zehn Prozent des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet. Auf diese Höchstgrenze von zehn Prozent ist der anteilige Betrag des Grundkapitals derjenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegeben oder veräußert werden, sowie auf Aktien, die aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben oder zu gewähren sind.
Die insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dürfen zehn Prozent des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung überschreiten. Auf diesen Höchstbetrag von zehn Prozent sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf Grundlage anderer Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024 und, falls das Genehmigte Kapital 2024 bis zum 24. April 2029 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden ist, nach Fristablauf der Ermächtigung anzupassen.“ Der Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts bei Verwendung des Genehmigten Kapitals 2024 gemäß Artikel 9 SE-VO i. V. m. § 203 Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist unter Ziffer IV. wiedergegeben. Dieser findet sich auch unter www.basf.com/hauptversammlung und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
8. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder Nach § 120a Absatz 1 Aktiengesetz hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zu beschließen. Die Hauptversammlung der BASF SE hat einen solchen Beschluss zuletzt am 18. Juni 2020 gefasst, so dass turnusmäßig eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist. Im Rahmen der turnusmäßigen Vorlage des Vergütungssystems an die ordentliche Hauptversammlung 2024 hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder überprüft und basierend auf den Vorarbeiten seines Personalausschusses beschlossen, das Vergütungssystem weiterzuentwickeln. In dem mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 beschlossenen Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der BASF SE sind insbesondere die Verwendung der relevanten Erfolgskennziffern für die ein- und mehrjährigen variablen erfolgsbezogenen Vergütungselemente sowie die Struktur und die relativen Anteile der einzelnen Vergütungselemente an der Gesamtvergütung geändert und neu definiert worden. Ausschlaggebendes Motiv aus Sicht des Aufsichtsrats für die Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems war, dass die BASF-Gruppe ihr bestehendes langjähriges Steuerungsmodell überprüft und ab dem Geschäftsjahr 2024 Potenzial für eine Weiterentwicklung identifiziert hat. Bei der Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems hat der Aufsichtsrat die neuen Steuerungsgrößen dementsprechend auch zur Grundlage der variablen Vergütung des Vorstands gemacht. Neben der Anpassung an die neuen finanziellen Steuerungsgrößen wird das Short-Term-Incentive in Zukunft auf einer marktüblichen additiven Bonusformel basieren, bei der die Ergebnisse jedes einzelnen Zieles transparenter werden. Zugleich werden die relativen Anteile der einzelnen Vergütungselemente an der Gesamtvergütung an eine marktübliche Struktur angepasst. Innerhalb der erfolgsunabhängigen Vergütung wird der Anteil der betrieblichen Altersversorgung reduziert und der reduzierte Betrag in die Festvergütung überführt. Bei der erfolgsabhängigen, variablen Vergütung wird der Zielbetrag für das Long-Term-Incentive erstmals seit 2020 erhöht. Insgesamt erhöht sich damit der Anteil der erfolgsabhängigen, insbesondere der mehrjährigen, variablen Vergütung an der Gesamtvergütung. Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Personalausschusses - vor, das vom Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2024 beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der BASF SE zu billigen. Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft in seiner mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 beschlossenen Fassung - einschließlich eines Überblicks über die wesentlichen Änderungen gegenüber dem bisherigen Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder - wird unter Ziffer V. beschrieben. Diese Beschreibung findet sich auch unter www.basf.com/hauptversammlung und ist dort auch während der Hauptversammlung zugänglich.
9. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und über die Änderung von § 14 Ziffer 2 der Satzung zur Vergütung der Mitglieder des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats Nach § 113 Absatz 3 Aktiengesetz ist bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Die Vergütung des Aufsichtsrats der BASF SE wird durch § 14 der Satzung bestimmt und wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2017 als reine Festvergütung festgelegt mit der zusätzlichen Verpflichtung der Aufsichtsratsmitglieder, für einen Teil der Festvergütung Aktien der Gesellschaft zu erwerben und diese Aktien bis zu ihrem jeweiligen Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat zu halten. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juni 2020 wurde zuletzt insbesondere der Zeitpunkt der Auszahlung der Vergütung geändert und der angemessene Aufwendungsersatz statuiert. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten aktuell jährlich 50.000 € als weitere Vergütung neben der festen jährlichen Vergütung. In Anbetracht der gestiegenen Verantwortung und Aufgaben der Mitglieder des Prüfungsausschusses aufgrund der weitergehenden Überwachungs- und Kontrollpflichten nach Maßgabe des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex, unter Berücksichtigung der Entwicklung der Vergütung bei vergleichbaren Unternehmen und im Hinblick auf den Wettbewerb um geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für den Prüfungsausschuss erscheint die Höhe der bisherigen zusätzlichen Vergütung nicht mehr angemessen. Daher ist beabsichtigt, die weitere jährliche Vergütung für die Mitglieder des Prüfungsausschusses von jährlich 50.000 € auf 75.000 € zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, mit Wirkung zum 1. Januar 2024 das unter Ziffer VI. wiedergegebene Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen und § 14 Ziffer 2 Satz 2 der Satzung zu ändern und wie folgt neu zu fassen: „Für Mitglieder des Prüfungsausschusses beträgt die weitere Vergütung 75.000 €.“ Im Übrigen bleibt § 14 der Satzung unverändert. Der Wortlaut der Vergütungsregelung nach § 14 der Satzung in der aktuellen Fassung vom Juli 2023 ist unter Ziffer VI. beigefügt. Diese Vergütungsregelung findet sich auch unter www.basf.com/hauptversammlung und ist dort auch während der Hauptversammlung zugänglich.
10. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat haben nach Maßgabe von § 162 Aktiengesetz einen Bericht über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung zu erstellen, der der Hauptversammlung zur Billigung gemäß § 120a Absatz 4 Aktiengesetz vorzulegen ist. Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 und den Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer finden Sie unter Ziffer VII. dieser Einladung. Er ist auch unter www.basf.com/verguetungsbericht abrufbar und dort auch während der Hauptversammlung zugänglich. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich beim Vorstand der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 18. April 2024, entweder unter der Anschrift Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: hv-service@basf.com oder im Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter www.basf.com/hv-service angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 18. April 2024 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aktionärinnen und Aktionäre, die die Anmeldung über den Online-Service vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre, die für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, erhalten mit der Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung die notwendigen Informationen. Alle übrigen im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post übersandt. Aktionärinnen und Aktionäre, die sich über den Online-Service anmelden und eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bestellen, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken oder sich diese per E-Mail oder per Post zusenden zu lassen. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung. Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ende des 18. April 2024 (maßgeblicher Bestandsstichtag, auch Technical Record Date genannt) bis zum Ende der Hauptversammlung am 25. April 2024 zugehen, werden im Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 25. April 2024 vollzogen. Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten die Unterlagen zur Vollmachtserteilung von der Bank of New York Mellon (Depositary). Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionärinnen und Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
2. Verfahren der Stimmabgabe einschließlich der Stimmrechtsvertretung
Stimmabgabe durch Briefwahl Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen („Briefwahl“). Für die Stimmrechtsausübung ist eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich, das heißt bis 18. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“). Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl erfolgt über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service unter Nutzung des dort enthaltenen Online-Formulars. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl einschließlich einer Änderung der Stimmabgabe über den Online-Service ist bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Der Beginn der Abstimmung wird vom Versammlungsleiter auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Fragenbeantwortung durch den Vorstand festgelegt und angekündigt. Erfolgt die Stimmabgabe durch schriftliche Briefwahl, muss diese bis 24. April 2024 (Tag des Zugangs) bei der folgenden Anschrift zugegangen sein: Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951 Für eine Änderung oder einen Widerruf von Briefwahlstimmen außerhalb des Online-Service gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend. Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst oder über einen Vertreter ausüben, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe. Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater gemäß § 134a Aktiengesetz sowie diesen gemäß § 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen. Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter Als Service bieten wir unseren Aktionärinnen und Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diese können in Textform oder über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service bevollmächtigt werden. Erteilung, Änderung oder Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter, die außerhalb des Online-Service erfolgen, müssen der Gesellschaft unter einer der vorstehend genannten Adressen zugehen. Vollmachtserteilungen und Weisungen oder Änderungen von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter sind über den Online-Service bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Der Beginn der Abstimmung wird vom Versammlungsleiter auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Fragenbeantwortung durch den Vorstand festgelegt und angekündigt. Am Tag der Hauptversammlung sind Erteilung, Änderung oder Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auch am Sonderschalter im Eingangsbereich möglich. Bitte beachten Sie, dass auch bei Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter für eine rechtzeitige Anmeldung bis 18. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) Sorge zu tragen ist. Als jeweils einzelvertretungsberechtigte Stimmrechtsvertreter wurden Beatriz Rosa Malavé und Annette Buchen benannt. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Vollmachtserteilung und Weisung an die Stimmrechtsvertreter ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst oder über einen Vertreter ausüben, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der Vollmachtserteilung und Weisung an die Stimmrechtsvertreter. Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Neben der Briefwahl und der Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter können Aktionärinnen und Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich, das heißt bis 18. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“). Im Fall der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen in § 135 Absatz 8 Aktiengesetz genannten Person richtet sich die Form der Vollmacht nach dem entsprechenden Angebot zur Ausübung des Stimmrechts durch den Bevollmächtigten. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft an die Anschrift Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: hv-service@basf.com übermittelt werden. Vollmachten können darüber hinaus über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service bis zum Beginn der Abstimmung erteilt oder widerrufen werden. Diejenigen Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater, die am Online-Service der Gesellschaft teilnehmen, können auch über den Online-Service gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter www.basf.com/hv-service bevollmächtigt werden. Am Tag der Hauptversammlung sind die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft auch am Sonderschalter im Eingangsbereich möglich.
3. Von der Gesellschaft angebotene Formulare für Anmeldung und Vollmachtserteilung
Für die Anmeldung oder die Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft hierfür bereitgestellte Formular verwendet werden. Aktionärinnen und Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und sich nicht für den E-Mail-Versand der Hauptversammlungseinladung registriert haben, erhalten das Formular per Post zugesandt. Aktionärinnen und Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen und für den E-Mail-Versand der Hauptversammlungseinladung registriert sind, erhalten mit der Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung die notwendigen Informationen. Das Anmelde- und Vollmachtsformular steht darüber hinaus unter www.basf.com/hv-service zur Verfügung. Zudem kann für die Erteilung einer Vollmacht auch das auf der Eintrittskarte enthaltene Vollmachtsformular verwendet werden.
4. BASF-Bericht und weitere Unterlagen
Die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Berichte und Abschlüsse sowie weitere Unterlagen zur Hauptversammlung sind im Internet unter www.basf.com/hauptversammlung veröffentlicht und dort zugänglich. Die derzeit gültige Satzung ist unter www.basf.com/de/corporategovernance zugänglich. Sie wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
5. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Artikel 56 Satz 2 und Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), § 50 Absatz 2 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 122 Absatz 2 Aktiengesetz
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 € (das entspricht 390.625 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet und der Gesellschaft bis zum Ablauf des 25. März 2024 zugegangen sein. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: BASF SE
Der Vorstand
c/o CL/G - C007
67056 Ludwigshafen
Deutschland
Oder per E-Mail an: hv2024@basf.com Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger und im Internet unter www.basf.com/hauptversammlung veröffentlicht und bekannt gemacht sowie den Aktionärinnen und Aktionären mitgeteilt.
6. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), §§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie, im Falle von Wahlen zum Aufsichtsrat, Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. BASF SE
CL/G - C007
67056 Ludwigshafen
Deutschland
Telefax: +49 621 60 6620044
E-Mail: hv2024@basf.com Bis spätestens zum Ablauf des 10. April 2024 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, werden im Internet unter www.basf.com/hauptversammlung unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
7. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Stückaktien, die jeweils mit einem Stimmrecht versehen sind, beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 892.522.164.
8. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
9. Informationen auf der Website der Gesellschaft
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionärinnen und Aktionären, weitere nach § 124a Aktiengesetz zu veröffentlichende Informationen sowie Informationen zu den Rechten der Aktionäre stehen auf der Website der Gesellschaft unter www.basf.com/hauptversammlung zur Verfügung. Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 13. März 2024 veröffentlicht.
10. Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
Für alle Aktionärinnen und Aktionäre der BASF SE wird die gesamte Hauptversammlung am 25. April 2024 ab 10:00 Uhr (MESZ) live im Online-Service unter www.basf.com/hv-service in Bild und Ton übertragen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft werden am 25. April 2024 für jedermann zugänglich unter www.basf.com/hauptversammlung live im Internet übertragen und stehen auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung. Die Live-Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz. Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, physisch an der Hauptversammlung während ihrer gesamten Dauer teilzunehmen.
11. Datenschutz
BASF SE verarbeitet als Verantwortliche im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung personenbezogene Daten, insbesondere Kontaktdaten und Informationen zum Aktienbesitz, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, die Ausübung der Aktionärsrechte zu ermöglichen und (aktien-)rechtliche Pflichten zu erfüllen. Die Verarbeitung erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen bzw. zur Erfüllung rechtlicher Pflichten. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten (auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Löschung, Übertragung Ihrer Daten und Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde) finden Sie auf der Website der Gesellschaft unter www.basf.com/datenschutz-eu. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte der BASF SE, Alexandra Haug, BASF SE, Carl-Bosch-Str. 38, 67056 Ludwigshafen/Rhein, E-Mail: data-protection@basf.com.
III. Angaben gemäß Artikel 9 SE-VO i. V. m. § 125 Absatz 1 Aktiengesetz und weitere Informationen über die unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
 
Professor Dr. Stefan Asenkerschbaumer
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der BASF SE
Geschäftsführender Gesellschafter der Robert Bosch Industrietreuhand KG (RBIK)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Robert Bosch GmbH
Persönliche Daten
Wohnort: Stuttgart
Geboren am 27. April 1956 in Burghausen
Nationalität: Deutsch
Ausbildung
1986 Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Erlangen-Nürnberg
1984 Diplom in Betriebswirtschaftslehre an der Universität Erlangen-Nürnberg
1982 Diplom in Wirtschaftspädagogik an der Universität Erlangen-Nürnberg
Beruflicher Werdegang
Seit 2022 Nicht geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats der Stadler Rail AG, Schweiz
Seit 2022 Mitglied des Aufsichtsrats der BASF SE und seit 2023 Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Seit 2022 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Robert Bosch GmbH und geschäftsführender Gesellschafter der RBIK
2013 - 2021 Stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der Robert Bosch GmbH
2010 - 2013 Geschäftsführer der Robert Bosch GmbH
2006 - 2010 Vorsitzender Bereichsvorstand des Geschäftsbereichs Starter und Generatoren bei Bosch
1987 - 2006 Verschiedene Positionen im kaufmännischen Bereich und leitende Funktionen innerhalb der Bosch-Gruppe
Mandate
a) Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
BASF SE (börsennotiert), Mitglied seit 2022 und Stellvertretender Vorsitzender seit 2023
Robert Bosch GmbH (nicht börsennotiert), Vorsitzender seit 2022
b) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Stadler Rail AG (börsennotiert), unabhängiges, nicht geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats seit 2022
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Professor Dr. Stefan Asenkerschbaumer war langjähriger Finanzvorstand und stellvertretender Geschäftsführer der Robert Bosch GmbH. Seit 2022 ist er Mitglied im Aufsichtsrat der BASF SE. Als ausgewiesener Experte nicht nur in allen Feldern des Finanz- und Rechnungswesens, sondern auch in den Gebieten Innovationsmanagement, Einkauf und Logistik bringt er profunde Kenntnisse zu den mit der Chemieindustrie verbundenen Wertschöpfungsketten und den unternehmerischen Anforderungen der Digitalisierung in den Aufsichtsrat ein. Unabhängigkeit Nach Einschätzung des Aufsichtsrats übt Professor Dr. Stefan Asenkerschbaumer keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der BASF SE aus, steht in keiner persönlichen Beziehung zur BASF SE, ihren Organen, einem mit ihr verbundenen Unternehmen oder einem wesentlichen an der BASF SE beteiligten Aktionär und hat keine geschäftliche Beziehung zur BASF-Gruppe, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgeblich ansehen würde. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Professor Dr. Stefan Asenkerschbaumer den im Zusammenhang mit der Aufsichtsratsarbeit bei BASF SE zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. Geplante Ausschusstätigkeiten Es ist beabsichtigt, dass Professor Dr. Stefan Asenkerschbaumer den Vorsitz des Personalausschusses übernimmt und erneut Mitglied des Nominierungsausschusses und des Strategieausschusses wird.
 
Dr. Kurt Bock
Vorsitzender des Aufsichtsrats der BASF SE
Persönliche Daten
Wohnort: Heidelberg
Geboren am 3. Juli 1958 in Rahden/Ostwestfalen
Nationalität: Deutsch
Ausbildung
1985 Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Bonn
1977 - 1982 Studium der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Münster und Köln sowie an der Pennsylvania State University
Beruflicher Werdegang
Seit 2020 Vorsitzender des Aufsichtsrats der BASF SE
Seit 2018 Mitglied des Aufsichtsrats der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, seit 2020 Mitglied und Vorsitzender des Prüfungsausschusses und seit 2021 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und Mitglied des Personalausschusses und des Nominierungsausschusses
2019 - 2022 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Fuchs Petrolub SE
2018 - 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft
2016 - 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der Fresenius Management SE
2011 - 2018 Vorsitzender des Vorstands der BASF SE
2003 - 2011 Mitglied des Vorstands und Finanzvorstand der BASF SE (bis 2008 BASF Aktiengesellschaft), von 2007 an zusätzlich Chairman und CEO der BASF Corporation, New Jersey, USA
2000 - 2003 President Logistik & Informatik, BASF Aktiengesellschaft
1998 - 2000 Chief Financial Officer (CFO) der BASF Corporation, New Jersey, USA
1996 - 1998 Managing Director der Robert Bosch Ltda., Campinas, Brasilien
1992 - 1996 Senior Vice President Finanzen/Bilanzen, Robert Bosch GmbH, Stuttgart
1991 - 1992 Director Technologie, Planung und Controlling für Technische Kunststoffe, BASF Aktiengesellschaft
1987 - 1991 Stab des Finanzvorstands der BASF Aktiengesellschaft
1985 - 1987 Eintritt in den Bereich Finanzen der BASF Aktiengesellschaft
Mandate
a) Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
BASF SE (börsennotiert), Vorsitzender seit 2020
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (börsennotiert), Mitglied seit 2018, Mitglied und Vorsitzender des Prüfungsausschusses seit 2020, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und Mitglied des Personalausschusses und des Nominierungsausschusses seit 2021
b) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
keine
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Dr. Kurt Bock ist aufgrund seiner beruflichen Laufbahn in der BASF-Gruppe und der Bosch-Gruppe mit dem Chemiesektor und verbundenen Wertschöpfungsketten vertraut. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Mitglied und Vorsitzender des Vorstands der BASF SE verfügt er über umfangreiche Erfahrung im strategischen und operativen Management eines weltweit führenden Chemieunternehmens. Er bringt internationale Erfahrung sowie fundierte Kenntnisse ein, insbesondere in den Bereichen Corporate Governance, Bilanzierung und Rechnungslegungsstandards, interne Kontrollstandards und Unternehmensprozesse. Durch seine Tätigkeit im Aufsichtsrat der BASF SE und der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft sowie aus früheren Aufsichtsratsmandaten hat er zudem tiefe Einblicke in die Aufsichtsratsarbeit und Überwachung weltweit tätiger börsennotierter Unternehmen gewonnen. Daneben war Dr. Kurt Bock in leitenden ehrenamtlichen Funktionen bei Wirtschaftsverbänden und internationalen Organisationen (United Nations Global Compact, UNGC; International Council of Chemical Associations, ICCA; Conseil Européen des Fédérations de l’Industrie Chimique, CEFIC; Verband der Chemischen Industrie, VCI) tätig. Unabhängigkeit Nach Einschätzung des Aufsichtsrats übt Dr. Kurt Bock keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der BASF SE aus, steht in keiner persönlichen Beziehung zur BASF SE, ihren Organen, einem mit ihr verbundenen Unternehmen oder einem wesentlichen an der BASF SE beteiligten Aktionär und hat keine geschäftliche Beziehung zur BASF-Gruppe, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgeblich ansehen würde. Dr. Kurt Bock ist am 4. Mai 2018 aus dem Vorstand der BASF SE ausgeschieden. Die gesetzliche Karenzzeit von zwei Jahren nach § 100 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 Aktiengesetz endete somit mit Ablauf des 4. Mai 2020. Seit Eintritt in den Aufsichtsrat ist seine ehemalige Mitgliedschaft im Vorstand der BASF SE im Einklang mit den Kriterien des Deutschen Corporate Governance Kodex kein Grund mehr, der gegen die Einschätzung von Dr. Kurt Bock als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats sprechen würde. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Dr. Kurt Bock den im Zusammenhang mit der Aufsichtsratsarbeit bei BASF SE zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. Geplanter Aufsichtsratsvorsitz und geplante Ausschusstätigkeiten Es ist beabsichtigt, dass Dr. Kurt Bock dem neuen Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird und den Vorsitz des Nominierungsausschusses und des Strategieausschusses übernimmt und Mitglied des Personalausschusses wird.
 
Prof. Dr. Thomas Carell
Professor für Organische Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Persönliche Daten
Wohnort: München
Geboren am 26. April 1966 in Herford
Nationalität: Deutsch
Ausbildung
1995 - 2000 Forschungsgruppenleiter am Laboratorium für Organische Chemie der ETH Zürich, Schweiz, mit Habilitation
1993 - 1995 Postdoktorand am Massachusetts Institute of Technology, Cambridge, USA
1989 - 1993 Dissertation am Max-Planck-Institut für Medizinische Forschung in Heidelberg, Promotion in organischer Chemie an der Universität Heidelberg zum Dr. rer. nat.
1985 - 1989 Chemiestudium an der Universität Münster
Beruflicher Werdegang
Seit 2019 Mitglied des Aufsichtsrats der BASF SE
Seit 2004 Professur für Organische Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München
2000 - 2004 Professur für Organische Chemie an der Philipps-Universität, Marburg
Mandate
a) Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
BASF SE (börsennotiert), Mitglied seit 2019
b) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Prof. Dr. Thomas Carell ist durch seine Tätigkeit in der Forschung auf dem Gebiet der organischen Chemie mit dem Chemie- und Biochemiesektor und damit verbundenen Wertschöpfungsketten vertraut. Er bringt internationale Erfahrungen, umfassende Netzwerke in die Scientific Community sowie Spezialkenntnisse im Forschungsmanagement, in der Digitalisierung und in Nachhaltigkeitsfragen in die Aufsichtsratsarbeit ein. Er ist seit 2019 Mitglied des Aufsichtsrats der BASF SE. Unabhängigkeit Nach Einschätzung des Aufsichtsrats übt Prof. Dr. Thomas Carell keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der BASF SE aus, steht in keiner persönlichen Beziehung zur BASF SE, ihren Organen, einem mit ihr verbundenen Unternehmen oder einem wesentlichen an der BASF SE beteiligten Aktionär und hat lediglich eine geringfügige geschäftliche Beziehung zur BASF-Gruppe in Form einer Beteiligung von 10,04 % an der baseclick GmbH, an der die BASF SE mittelbar mit 67,23 % beteiligt ist. Die baseclick GmbH ist ein aus der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) ausgegründetes Start-up-Unternehmen im Bereich der Biochemie, insbesondere der DNA-Technologien. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Prof. Dr. Thomas Carell den im Zusammenhang mit der Aufsichtsratsarbeit bei BASF SE zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. Geplante Ausschusstätigkeiten Es ist beabsichtigt, dass Prof. Dr. Thomas Carell erneut Mitglied des Nominierungsausschusses und zusätzlich des Personalausschusses wird.
 
Liming Chen
Vorsitzender des World Economic Forum Greater China
Persönliche Daten
Wohnort: Peking/China
Geboren am 29. Januar 1960 in Xinjiang/China
Nationalität: Singapurisch
Ausbildung
2003 Advanced Management Program an der Harvard Business School, Cambridge, Massachusetts/USA
1989 Master in Lebensmittelwissenschaften (Food Science) an der Cornell University in Ithaca, New York/USA
1982 Bachelor of Science an der Shihezi University in Xinjiang/China
Beruflicher Werdegang
Seit 2022 Vorsitzender des World Economic Forum Greater China in Peking/China
Seit 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der BASF SE
2015 - 2022 Chairman der IBM Greater China Group mit Sitz in Peking/China
2008 - 2015 President von BP China und Chairman der BP (China) Holding Company
1994 - 2008 Unterschiedliche Leitungsfunktionen bei dem Chemieunternehmen Condea (seit 2001: Sasol) in Singapur und China
1991 - 1994 Senior Research Fellow in Lebensmitteltechnologie am Singapore Institute of Standards & Industrial Research
1982 - 1986 Forschungsassistent am Xinjiang Agricultural Reclamation Research Institute
Mandate
a) Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
BASF SE (börsennotiert), Mitglied seit 2020
b) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
keine
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Liming Chen ist aufgrund seiner beruflichen Laufbahn bei Condea/Sasol und bei BP China mit dem Chemiesektor und verbundenen Wertschöpfungsketten vertraut. Aufgrund seiner Forschungstätigkeit am Singapore Institute of Standards & Industrial Research und seiner früheren Managementposition bei IBM Greater China Group bringt er sowohl fundierte Kennnisse im Bereich Forschung und Entwicklung als auch im Bereich Digitalisierung in die Aufsichtsratsarbeit ein. Er ergänzt den Aufsichtsrat durch seine Kompetenzen und Erfahrungen in der Informationstechnologie und der Chemieindustrie sowie in der Führung und Gestaltung von Geschäftsprozessen von internationalen Unternehmen in Asien. Er ist seit 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der BASF SE. Unabhängigkeit Nach Einschätzung des Aufsichtsrats übt Liming Chen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der BASF SE aus, steht in keiner persönlichen Beziehung zur BASF SE, ihren Organen, einem mit ihr verbundenen Unternehmen oder einem wesentlichen an der BASF SE beteiligten Aktionär und hat keine geschäftliche Beziehung zur BASF-Gruppe, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgeblich ansehen würde. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Liming Chen den im Zusammenhang mit der Aufsichtsratsarbeit bei BASF SE zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. Geplante Ausschusstätigkeiten Es ist beabsichtigt, dass Liming Chen erneut Mitglied des Nominierungsausschusses wird.
 
Alessandra Genco
Finanzvorständin der Leonardo SpA, Rom/Italien
Persönliche Daten
Wohnort: Rom/Italien
Geboren am 4. August 1973 in Rom/Italien
Nationalität: Italienisch
Ausbildung
2001 MBA der Stanford Graduate School of Business, Stanford, Kalifornien/USA
1996 Master-Abschluss in Wirtschaftswissenschaften an der LUISS Guido Carli Universität, Rom/Italien
Beruflicher Werdegang
Seit 2022 Mitglied des Aufsichtsrats der BASF SE
Seit 2017 Finanzvorständin der Leonardo SpA
2014 - 2017 Vice President Group Finance der Leonardo SpA
2006 - 2014 Leiterin Investments and Portfolio Evaluation der Leonardo SpA
2001 - 2006 Vice President der Einheit Investment Banking bei Goldman Sachs, New York/USA
1996 - 1999 Risk Manager bei Banca di Roma
Mandate
a) Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
BASF SE (börsennotiert), Mitglied seit 2022
b) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Elettronica SpA (nicht börsennotiert, gruppeninternes Mandat), Mitglied seit 2016
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Alessandra Genco ist seit über sechs Jahren Finanzvorständin der Leonardo SpA und verfügt daher über profunde Kenntnisse und Erfahrung in der Führung eines börsennotierten und international tätigen Unternehmens. Sie verfügt über ausgewiesene Kompetenzen in den Bereichen Finanzen, Bilanzierung und Rechnungswesen. Zudem hat sie aufgrund aktueller und früherer Tätigkeiten ein umfassendes Verständnis für langfristige industrielle Investitionsprojekte, Portfoliobewertung sowie das Investment Banking. Sie ist seit 2022 Mitglied des Aufsichtsrats der BASF SE. Unabhängigkeit Nach Einschätzung des Aufsichtsrats übt Alessandra Genco keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der BASF SE aus, steht in keiner persönlichen Beziehung zur BASF SE, ihren Organen, einem mit ihr verbundenen Unternehmen oder einem wesentlichen an der BASF SE beteiligten Aktionär und hat keine geschäftliche Beziehung zur BASF-Gruppe, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgeblich ansehen würde. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Alessandra Genco den im Zusammenhang mit der Aufsichtsratsarbeit bei BASF SE zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. Geplante Ausschusstätigkeiten Es ist beabsichtigt, dass Alessandra Genco Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird. Alessandra Genco, die dem Prüfungsausschuss seit dem 29. April 2022 angehört, verfügt aufgrund ihres Studiums der Wirtschaftswissenschaften, ihrer beruflichen Tätigkeit in Finanzinstituten und ihrer aktuellen Funktion als Finanzvorständin eines börsennotierten internationalen Unternehmens über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zudem ist geplant, dass Alessandra Genco erneut Mitglied des Nominierungsausschusses wird.
 
Tamara Weinert
President und Chief Executive Officer der Business Area Americas sowie Mitglied des Leadership Teams der Outokumpu Oyj/Finnland
Persönliche Daten
Wohnort: Fairhope, Alabama/USA
Geboren am 16. Februar 1965 in Mannheim
Nationalität: Deutsch
Kandidiert erstmals für den Aufsichtsrat der BASF SE
Ausbildung
2008 Master-Abschluss, Protected Landscape Management, University of Greenwich/Vereinigtes Königreich
2001 MBA, Finance, Institute of Finance, Manchester Business School/Vereinigtes Königreich
1991 Bankfachwirtin, Frankfurt School of Finance & Management
Beruflicher Werdegang
Seit 2021 President und Chief Executive Officer der Business Area Americas sowie Mitglied des Leadership Teams der Outokumpu Oyj/Finnland
2020 - 2021 Acting President der Business Area Americas sowie Mitglied des Leadership Teams der Outokumpu Oyj/Finnland
2012 - 2020 Verschiedene leitende Funktionen bei Outokumpu in Deutschland und Finnland in den Bereichen Finance & Control, Sales und Investor Relations
2009 - 2012 Head of Corporate & Structured Finance bei Vattenfall/Schweden
@ dgap.de