ESPG AG, DE000A2NBY22

ESPG AG / DE000A2NBY22

16.02.2024 - 20:45:18

ESPG AG fordert Anleihegläubiger der Anleihe 2018/2026 vorsorglich zur Beschlussfassung über Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants auf

EQS-Ad-hoc: ESPG AG / Schlagwort(e): Anleihe


16.02.2024 / 20:45 CET/CEST
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Köln, 16. Februar 2024. Der Vorstand der ESPG AG („ESPG“ oder „Gesellschaft“) hat heute beschlossen, die Gläubiger der Anleihe 2018/2026 zur Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger aufzufordern. Hintergrund ist ein möglicher Verstoß der Gesellschaft gegen die Verpflichtung aus § 11(1) der Anleihebedingungen, wonach die Gesellschaft sicherzustellen hat, dass an keinem Berichtsstichtag der Gesamt-LTV der ESPG-Gruppe auf konsolidierter Basis den Relevanten Vergleichswert im Sinne der Anleihebedingungen übersteigt („Gesamt-LTV-Covenant“). Der Relevante Vergleichswert ist in § 11(1) der Anleihebedingungen dabei zum 31. Dezember 2023 auf 75 %, zum 31. Dezember 2024 auf 70 % und zum 31. Dezember 2025 auf 65 % festgelegt.

Nach den gegenwärtig vorliegenden, aber noch vorläufigen Bewertungs- und Berechnungsgrundlagen geht der Vorstand davon aus, dass der Gesamt-LTV zum 31. Dezember 2023 bei 74,3 % lag und der Gesamt-LTV-Covenant damit eingehalten wurde. Da dieser vorläufige Wert jedoch nur knapp unter dem Relevanten Vergleichswert liegt und es im Rahmen der Abschlussprüfung noch zu Änderungen bzw. Anpassungen der Bewertungs- und Berechnungsgrundlagen kommen kann, ist nicht auszuschließen, dass letztlich doch noch ein Überschreiten des einzuhaltenden Vergleichswertes von 75 % zum 31. Dezember 2023 festgestellt wird. Daher hat der Vorstand entschieden, die Gläubiger der Anleihe 2018/2026 vorsorglich um Zustimmungserteilung zur Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2023 zu ersuchen. Die Abstimmung ohne Versammlung wird im Zeitraum vom 18. bis 20. März 2024 stattfinden; eine entsprechende Aufforderung der Anleihegläubiger zur Stimmabgabe wird voraussichtlich am 19. Februar 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft und am 20. Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Neben der Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants zum 31. Dezember 2023 schlägt die Gesellschaft den Anleihegläubigern vor, dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger die Befugnis einzuräumen, bei Bedarf auch für 2024 und 2025 einer (erneuten) Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants gegenüber der Emittentin zuzustimmen.

Darüber hinaus soll – rein vorsorglich – einer möglichen Aufstockung des Volumens der Anleihe 2018/2026 um 20 % des derzeit ausstehenden Gesamtnennbetrages zu einem Kurs von mindestens 95 % des Nennbetrages gemäß § 11(5)(c) der Anleihebedingungen zugestimmt werden, um der Gesellschaft finanzielle Flexibilität zu verschaffen.

Die Aufforderung zur Stimmabgabe wird ferner Vorschläge der Emittentin zu weiteren Änderungen der Anleihebedingungen enthalten.

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