Pflichtmitteilung, DGA

EQS-WpÜG: HY Beteiligungs GmbH / Angebot zum Erwerb Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: HanseYachts AG; Bieter: HY Beteiligungs GmbH 01.03.2024 / 14:23 CET / CEST Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.

01.03.2024 - 14:23:29

Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: HanseYachts AG; Bieter: HY Beteiligungs GmbH

EQS-WpÜG: HY Beteiligungs GmbH / Angebot zum Erwerb
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: HanseYachts AG; Bieter: HY
Beteiligungs GmbH

01.03.2024 / 14:23 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE
IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,
VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN
BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes
(BörsG)

Bieterin:

HY Beteiligungs GmbH
Ludwig-Ganghofer-Straße 6
82031 Grünwald
Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 193153

Zielgesellschaft:

HanseYachts AG
Ladebower Chaussee 11
17493 Greifswald
Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund unter HRB 7053

ISIN: DE000A0KF6M8

Die HY Beteiligungs GmbH (die "Bieterin"), eine 100%-ige Tochtergesellschaft
der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, hat heute entschieden, den
Aktionären der HanseYachts AG im Wege eines öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots (das "Delisting-Angebot") anzubieten, sämtliche
auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der HanseYachtsAG
(DE000A0KF6M8; die "HanseYachts-Aktien"), die nicht von der Bieterin
unmittelbar gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro zu
erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Geldleistung in Höhe des
gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der
HanseYachts-Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser
Veröffentlichung je HanseYachts-Aktie, wie er von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") ermittelt wird ("VWAP"), anzubieten
("Angebotsgegenleistung"). Die Bieterin wird die Angebotsgegenleistung nach
Ermittlung des VWAP in einer gesonderten Veröffentlichung bekanntmachen.

Die Bieterin hat mit der HanseYachts AG am heutigen Tage unter üblichen
Vorbehalten vereinbart, dass die HanseYachts AG noch vor Ablauf der
Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf der Zulassung der
HanseYachts-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse beantragt sowie alle angemessenen Schritte und Maßnahmen
unternimmt, um die Einbeziehung der HanseYachts-Aktien zum Handel im
Freiverkehr der Wertpapierbörsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und
Stuttgart, via Tradegate Exchange, gettex und jeder anderen Börse, die der
HanseYachts AG bekannt wird, zu beenden.

Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage
enthaltenen Konditionen durchgeführt werden und wird keine
Vollzugsbedingungen enthalten.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in
deutscher Sprache) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen
Informationen zum Delisting-Angebot erfolgt im Internet unter

http://wpueg.aureliusinvest.de/hy/

Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot wird außerdem durch
Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der
Internetseite der BaFin verfügbar sein.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von HanseYachts-Aktien. Die
Bedingungen und weitere das Delisting-Angebot der Bieterin an die Aktionäre
der HanseYachts betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage
dargelegt, die nach Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die BaFin
veröffentlicht werden wird. Inhabern von HanseYachts-Aktien wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf
die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.

Das Delisting-Angebot an die HanseYachts-Aktionäre zum Erwerb sämtlicher
HanseYachts-Aktien wird ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften
der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Vorschriften des BörsG, des
WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung unterbreitet werden. Eine Durchführung
des Delisting-Angebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als
denen der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere der Rechtsordnungen der
Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigte Staaten"), Kanadas,
Australiens und Japans) wird nicht erfolgen. Folglich werden keine sonstigen
Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des
Delisting-Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,
veranlasst oder anderweitig erfolgen. Die Aktionäre der Zielgesellschaft
werden nicht darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von
Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik
Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des
Delisting-Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann
in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt
sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder
einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden
Anforderungen informieren und diese beachten.

Das Delisting-Angebot wird weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten oder in die Vereinigten Staaten hinein, über den US-Postweg oder
durch irgendein anderes Mittel oder Instrument des zwischenstaatlichen
Handels oder Handels mit dem Ausland (any means or instrumentality of
interstate or foreign commerce) einschl. Telekopie, Telex, Telefon, E-Mail
oder sonstiger Arten der elektronischen Kommunikation, noch über die
Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse (national securities exchange)
in den Vereinigten Staaten durchgeführt.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene
Personen und/oder für sie tätige Broker in Übereinstimmung mit anwendbarem
Recht außerhalb des Delisting-Angebots vor, während oder nach Ablauf der
Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar HanseYachts-Aktien erwerben bzw.
entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher
Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder
Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf HanseYachts-Aktien gewähren.
Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse
zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese
Erwerbe würden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland erforderlich ist.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die AURELIUS Equity Opportunities
SE & Co. KGaA, und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften (zusammen die
"Aurelius
Gruppe"), oder die HanseYachts AG und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen
die "HanseYachts-Gruppe") enthalten, die "in die Zukunft gerichtete
Aussagen" sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen
beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie
"davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "erwarten", "schätzen",
"beabsichtigen", "planen", "glauben", "hoffen", "abzielen", "fortführen",
"werden", "möglicherweise", "sollten", "würden", "könnten" oder andere
Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach
beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da
sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der
Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Die
Bieterin macht Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete
Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse
eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere
tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die
Entwicklung des Industriesektors, in dem die Aurelius Gruppe und/oder der
HanseYachts-Konzern tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und
damit zusammenhängender Themen auf die Aurelius Gruppe und/oder den
HanseYachts-Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in
die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten
sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen
treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich
zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt die Bieterin keine
Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder
öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen,
zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

Grünwald, 1. März 2024

HY Beteiligungs GmbH


Ende der WpÜG-Mitteilung

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01.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:    Deutsch
   Börsen:     Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard),
               Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
               Stuttgart, Tradegate Exchange;



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1843367 01.03.2024 CET/CEST

@ dpa.de

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