BU, Berufsunfähigkeitsversicherung

Was man bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten sollte

Das eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer fast unumgänglich ist, wurde in den Medien seit Jahren breit besprochen. Besonders, wenn Immobilien abbezahlt werden oder Kinder zu versorgen sind, ist man in der Pflicht, verantwortungsbewusst zu handeln. Doch die BU wird auch schon Studenten und Auszubildende empfohlen, da es für sie besonders günstig ist, einen Vertrag zu erhalten. Auch ich habe pflichtbewusst die BU erworben, die mir mein Berater empfholen hat. Man kann zunächst auch selbst die Angebote für Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen.

Bei Abschluss sollte man auf einige Punkte achten:

1. Feststellung der Berufsunfähigkeit

Berufsunfähig ist, wer nur noch zu 50% arbeiten kann. Einige Gesellschaften fordern von ihren Versicherten immer noch, dass zur Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente mindestens drei Jahre Berufsunfähigkeit  von einem Arzt diagnostiziert werden muss. Neuerdings wird diese Zeitspanne auf sechs Monate herabgesetzt, da es in vielen Fällen nicht realistisch ist, einen so langen Zeitraum zu prognostizieren. Sehr gute Versicherungen zahlen grundsäztlich, wenn man sechs Monate krank geschrieben war. Arbeitsversuche können nach dem Hamburger Modell in dieser Zeit gefördert werden (zunächst stark Stundenreduziert).

In der Regel behalten sich die Versicherungen vor, nach einiger Zeit zu prüfen, ob die Berufsunfähigkeit noch vorliegt oder ob durch Verbesserung des Zustandes oder Umschulung wieder über 50% gearbeitet werden kann.

Die Gründe für Berufsunfähigkeit sind entweder Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall. Unfälle nehmen nur einen kleinen Teil von 3% (laut ZDF WISO) ein. Die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit resultieren aus psychischen Erkrankungen (35%). Beschwerden mit dem Bewegungsapparat sind auch vertreten (16%), ebenso wie Krebs (14%) und Herz-Kreislauf Erkrankungen (10%). Daher ist der Gedanke, dass man nur eine BU-Versicherung braucht, wenn man einen gefährlichen Beruf hat, falsch. Richtig ist, dass z. B. Dachdecker weit mehr gefährdet sind, als Physike, was sich auch stark in den Tarifen widerspiegelt.

2. Laufzeit

Zwischen dem 45. und 60. Lebensjahr wird die Berufsunfähigkeitsversicherung am liebsten in Anspruch genommen. Idealer Weise läuft die Versicherung bis zum Rentenbeginn, also künftig bis 67. Aus kostengründen kann sie auch einige Jahre früher enden, man sollte jedoch bedenken, dass als Frührentner empfindliche finanzielle Einbußen hinzunehmen sind. Laut der Deutschen Rentenversicherung gingen 2011 knapp die Hälfte der Einzahler vor ihrem 65. Lebensjahr in Rente. In jungen Jahren kann man sich vielleicht noch nicht vorstellen, mal erschöpft und ausgelaugt zu sein.

3. Anbieter

Einige Anbieter bereiten, wenn es um die Auszahlung der Leistung geht, Probleme: je weniger Prozesse gegen die Gesellschaften geführt werden, desto empfehlenswerter ist die Versicherung. Die Barmenia schneidet am schlechtesten ab (Prozessquote hoch). Wenig Ärger gibt es mit der Hamburg Mannheimer und der R+V Versicherung. Gerade wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt möchte man keinen stressigen Rechtsstreit, daher ist dies ein nicht unerheblicher Faktor.

4. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

In gewisser Weise lohnt sich eine Berufsunfhäigkeitsversicherung erst ab der Vereinbarung einer gewissen monatlichen Mindestrente. Wer diese unter Hartz IV Niveau vereinbart, der profitiert ohne zusätzliche gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht wirklich von den getätigten Einzahlungen. Doch selbst, wenn nur eine geringe monatliche Summe von 1.000 Euro vereinbart wird, so hat man es doch im Ernstfall besser, als ein Hartz IV Empfänger, da man keine Rechenschaft schuldig ist. Wer zusätzlich noch die halbe oder volle Erwerbsminderungsrente bezieht, kann zusätzlich mit monatlich im Durchschnitt 650 Euro rechnen. Persönliche Zahlen bietet die Renten-Information.

Man kann grob rechnen, dass man für 1.000 Euro Jahresbeitrag einen Schutz von 1.500 Euro/Monat realisieren kann.

5. Dynamik

Die Inflationsrate liegt in Deutschland etwa bei 2%. Man kann sich vorstellen, dass, wenn es zur Rente noch 40 Jahre sind, die Welt eine andere sein wird. Alles wäre im Durchschnitt um 80% teurer. Klar, dass man mit der vor vielen Jahren vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr vernünftig wirtschaften könnte. Zudem steigt normaler Weise der Lebensstandart mit dem Alter. Es wird empfohlen, eine Dynamik von 2-5% pro Jahr zu vereinbaren. Man erhält also mit der Zeit mehr Geld, muss aber auch entsprechend steigende Beiträge zahlen. Einige Versicherungen bieten an, diese Dynamik zu pausieren, wenn man z. B: arbeitslos wird.

6. Verzicht auf abstrakte Verweisung

Die abstrakte Verweisung besagt, dass es dem Versicherten zugemutet werden kann, auch in einem anderen zu seinen Erfahrungen und seinem Wissen passenden Beruf zu arbeiten. Es wird nicht ganz so viel Flexibilität gefordert, wie vor Bewilligung der Erwerbsminderungsrente. Vor Zahlung der Erwerbsminderungsrente kann z. B. ein Ingenieur auch als Pförtner eingesetzt werden. Bei der abstrakten Verweisung ist es oft ein Streitfall, welcher Beruf zugemutet werden kann und der sozialen und finanziellen bisherigen Stellung ähnelt. Auch ist es egal, ob es tatsächlich Arbeitsplätze in dem Bereich gibt, das Arbeitsmarktrisiko liegt bei dem Versicherungsnehmer. Daher sollte die Gesellschaft auf abstrakte Verweisung verzichten.

Bei der konkreten Verweisung wird nicht gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer den alten Beruf nicht mehr ausüben kann, aber bereits in einem neuen arbeitet. Bei Verzicht auf die konkrete Verweisung wird der Vertrag meist teurer. Der Verzicht auf die konkrete Verweisung ist eigentlich nicht notwendig, da ja noch gearbeitet werden kann.

7. Ehrliche Beantwortung der Gesundheitsfragen

Manch ein Versicherungsmakler wird versucht sein, den Teil der Gesundheitsfragen schnell abzuhandeln. Je mehr Krankheiten angegeben werden, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag abgelehnt wird. Da die Provision dann in Gefahr ist, wird der Makler eher zur Nicht-Angabe raten. Hiermit würde jedoch der ganze Versicherungsschutz gefährdet. Falls im Versicherungsfall das Verschweigen eines Unfalls o.ä. heraus kommt, wird im Zweifel die Zahlung verweigert. In der Regel müssen zurückliegende Krankenhausaufenthalte der letzten zehn Jahre angegeben werden und Krankheiten (auch psychische) und Unfälle der letzten fünf Jahre.

@ ad-hoc-news.de | 17.09.13 13:38 Uhr