TUI, Baldige

TUI AG: Baldige Entscheidung!

Liebe Leser, bei der TUI AG bahnt sich in Kürze eine wichtige Entscheidung an. Wie folgende Analyse zeigt, ist sowohl ein Ausbruch nach oben als auch nach unten möglich. Im Musterdepot wurde eine kleine Position zu einem Mischkurs von 18,72 EUR eingegangen. Tages-Chart
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Rückblick: Der Kurs der TUI AG befindet sich aktuell noch in einem intakten Aufwärtstrend. Durch die beiden Tops im Mai und November dieses Jahres hat sich zwischen 21,50 und 22 EUR ein markanter Widerstand gebildet. Die Aufwärtstrendlinie verläuft aktuell bei ca. 17,8 EUR. Interpretation: Aufgrund des intakten Aufwärtstrends bleiben steigende Kurse für die kommenden Wochen noch leicht zu favorisieren. Sollte dabei der Widerstand um 22 EUR signifikant überschritten werden, dann würde sich auch auf mittel- bis langfristiger Zeitebene das charttechnische Bild erheblich verbessern, was letztendlich weitere Gewinne bis rund 30 EUR zur Folge haben würde. Ein markantes Verkaufsignal würde nun jedoch im Falle eines Bruchs der Aufwärtstrendlinie bei aktuell 17,80 EUR generiert werden. Dies würde neues Abwärtspotenzial bis zum letztjährigen Tief bei rund 14 EUR eröffnen. Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Handelswoche, Ihr Felix Demmelhuber Chart-Signal.de Börsenbrief http://www.chart-signal.de Rechtlicher Hinweis: Diese Analyse ist keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetz und die enthaltenen Information stellen keine Aufforderung zu Wertpapiertransaktionen dar. Sie entsprechen lediglich der persönlichen Einschätzung des Verfassers, wofür er keine Haftung übernimmt. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Erklärung nach § 34b Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes Der Autor erklärt, dass er bzw. sein Arbeitgeber oder eine mit ihm oder seinem Arbeitgeber verbundene Person nicht im Besitz von Finanzinstrumenten ist, auf die sich die Analyse bezieht, bzw. in den letzten 12 Monaten nicht an der Emission des analysierten Finanzinstruments beteiligt war. Es besteht kein Interessenskonflikt.
@ ad-hoc-news.de | 03.12.07 21:52 Uhr