Allzeithoch, Damen

Sehr geehrte Damen und Herren, die Aktie von MAN zeigt sich seit Tagen von ihrer starken Seite.

MAN: Neues Allzeithoch. Heute war sie mit einem Plus von 2,13% Spitzenreiter im Dax.

Kurzanalyse: Tageschart Rückblick: Innerhalb eines intakten Aufwärtstrends hat sich von Juli bis Mitte August eine Konsolidierung gebildet, in der die Unterkante des Aufwärtstrendkanals nahezu exakt getroffen wurde. Infolge dieser Unterstützung konnte sich der Kurs jedoch rasch stabilisieren und durch den Bruch des eingezeichneten kurzfristigen Widerstands bei 107,50 EUR ein neues Kaufsignal aussenden. Mit dem heutigen Tag hat die Aktie ein neues Allzeithoch erreicht. Interpretation: Da der Aufwärtstrend voll intakt ist, bleiben steigende Kurse nach wie vor zu favorisieren - Kursgewinne bis 125 EUR und mehr sind durchaus im Bereich des Möglichen! Im Börsengeschäft sollte man sich jedoch nie zu sicher sein und mögliche Umkehrsignale niemals außer Acht lassen. Ein erstes Verkaufsignal gäbe es bei MAN im Falle eines Bruchs des einst durchbrochenen Widerstands bei 107,50 EUR, ein weiteres würde bei Unterschreiten der Aufwärtstrendlinie bei aktuell 100 EUR folgen. Hierdurch würde sich die technische Lage drastisch verschlechtern und somit erhebliches Korrekturpotenzial bis mindestens 90 EUR, wenn nicht sogar bis 75 EUR freisetzen. Quelle: Chart-Signal.de Rechtlicher Hinweis: Diese Analyse ist keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetz und die enthaltenen Information stellen keine Aufforderung zu Wertpapiertransaktionen dar. Sie entsprechen lediglich der persönlichen Einschätzung des Verfassers, wofür er keine Haftung übernimmt. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
@ ad-hoc-news.de | 09.10.07 20:32 Uhr