Größere, Korrektur

Größere Korrektur am Aktienmarkt?

Sehr geehrte Damen und Herren, seit Wochenbeginn zeigen die europäischen Aktie eine leicht schwächere Tendenz. Hierbei sollte es sich zwar nur um eine Korrektur handeln, welche jedoch noch um einige Prozentpunkte ausgeweitet werden könnte. Hier eine kurze Analyse des Eurostoxx50. Stundenchart Rückblick: Nach dem Bruch der blauen Nackenlinie und des Widerstands bei 4325 konnte der Eurostoxx50 seinen Anstieg weiter fortsetzen. Innerhalb des eingezeichneten Aufwärtstrendkanals bildete sich jedoch ein bärischer Keil, der am gestrigen Tag nach unten durchbrochen wurde. Letztendlich wurde heute durch den Bruch der kurzfristigen Unterstützung bei 4420/25 ein weiteres Verkaufsignal generiert. Interpretation: Auf Sicht von mehreren Wochen bleiben im Eurostoxx50 steigende Kurse noch eindeutig zu favorisieren, schließlich ist der Aufwärtstrend noch voll intakt. Nichtsdestotrotz besteht angesichts der beiden Verkaufsignale seit dem gestrigen Handelsbeginn ein erhöhtes Risiko einer mehrtägigen Korrektur, sollte der durchbrochene Widerstand bei 4420/25 nicht mehr signifikant zurückerobert werden können. Das Idealziel dieser Korrektur wäre bei 4325/30 anzusiedeln. Im Falle eines Rebreaks der 4420/25 wäre hingegen ein sofortiger Start der nächsten Aufwärtswelle wahrscheinlich. Quelle: www.chart-signal.de Rechtlicher Hinweis: Diese Analyse ist keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetz und die enthaltenen Information stellen keine Aufforderung zu Wertpapiertransaktionen dar. Sie entsprechen lediglich der persönlichen Einschätzung des Verfassers, wofür er keine Haftung übernimmt. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
@ ad-hoc-news.de | 16.10.07 19:49 Uhr