Dax, Schwäche

Dax zeigt Schwäche!

Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der intakten Aufwärtstrends auf allen Zeitebenen sollte man im Dax eigentlich weitere Gewinne erwarten können. Allmählich stimmt mich jedoch eine Tatsache ein wenig skeptisch: nämlich die relative Schwäche gegenüber den US-Märkten, was zweifelsohne auch auf den starken EUR/USD zurückzuführen ist. Stundenchart In diesem Chart ist die relative Performance des Dax gegenüber dem S&P abgebildet. Um diese Entwicklung noch zu verdeutlichen, habe ich einen gleitenden Durchschnitt (Periode 20) darüber gelegt. Hier ist nun eindeutig erkennbar, dass der Dax mittlerweile seit Juli schwächer performt als der S&P 500. Angesichts der robusten Märkte in den letzten Wochen zwar kein allzu großes Problem, dies könnte sich jedoch rasch ändern, sollten die amerikanischen Märkten in den kommenden Tagen leicht einbrechen. Dies könnte letztendlich sehr negative Folgen für den Dax haben, vorausgesetzt, diese Schwäche hält auch weiterhin an. Daher rate ich in den kommenden Tagen zu einer erhöhten Vorsicht, auch wenn größere Short-Engagements mit Ausnahme zum Zwecke der Depotabsicherung im Moment nach meiner Einschätzung zu risikoreich wären. Denn wie gesagt, der Aufwärtstrend ist auf allen Zeitebenen noch voll intakt! Quelle: www.chart-signal.de Rechtlicher Hinweis: Diese Analyse ist keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetz und die enthaltenen Information stellen keine Aufforderung zu Wertpapiertransaktionen dar. Sie entsprechen lediglich der persönlichen Einschätzung des Verfassers, wofür er keine Haftung übernimmt. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
@ ad-hoc-news.de | 10.10.07 19:43 Uhr