Conergy, Update

Conergy: Update!

Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir im Musterdepot noch vom letzten Anstieg bei Conergy profitieren konnten (Ausstieg bei ca. 68 EUR), hat in den letzten Tagen eine impulsive Abwärtswelle eingesetzt. Hier ein kurzes Update zur letzten Analyse: Tageschart Rückblick: Nachdem der Kurs mehrfach am Widerstand bei rund 65 EUR gescheitert war, bildete sich in den letzten Wochen eine Konsolidierungsformation (rot), die nach oben aufgelöst wurde. Es folgten der Bruch des Widerstands bei 65 EUR und somit weitere Gewinne bis knapp 70 EUR. Jedoch war der Ausritt über 65 EUR nur von kurzer Dauer. Infolge des Rebreaks der Marke von 65 EUR bildete sich eine intensive Abwärtswelle, welche am heutigen Tag auch die Unterkante des eingezeichneten Aufwärtstrendkanals durchbrechen ließ. Interpretation: Aufgrund des Bruchs des Aufwärtstrends hat sich die technische Lage weiter verschlechtert. Nichtsdestotrotz besteht für die nächsten Tage etwas Erholungspotenzial, da die Region um 50 EUR eine massive Unterstützung darstellt. Sollte diese jedoch signfikant unterschritten werden, dann würden weitere Verluste bis mindestens 40 EUR drohen! Ein erstes markantes Kaufsignal gäbe es erst wieder bei über 65 EUR. Quelle: www.chart-signal.de Rechtlicher Hinweis: Diese Analyse ist keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetz und die enthaltenen Information stellen keine Aufforderung zu Wertpapiertransaktionen dar. Sie entsprechen lediglich der persönlichen Einschätzung des Verfassers, wofür er keine Haftung übernimmt. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
@ ad-hoc-news.de | 15.10.07 21:35 Uhr