Wette, Recht

bwin ist eine Wette wert

bwin ist eine Wette wert. Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind zwei verschiedene Paar Schuhe: Diese Erfahrung macht auch der österreichische Sportwettenanbieter bwin. Obwohl das staatliche Monopol in diesem Bereich nach Ansicht vieler Rechtsexperten gegen das Grundgesetz und auch das Europarecht verstößt, wollen die Ministerpräsidenten der Länder mittels des Lotteriestaatsvertrages daran festhalten. Doch der Europäische Gerichtshof könnte dieses Gebilde mit dem so genannten „Placanica“-Urteil am 6. März ins Wanken bringen – und unserem laufenden Investment kräftige Impulse verleihen.

Anfang des letzten Jahres sahen die Bundesländer bereits ihre Felle – und damit die Sportwetten-Milliarden – davon schwimmen. So wurde bereits an Alternativen gearbeitet, um beim Wegfall des Monopols zumindest über Konzessionen von den Einnahmen der privaten Sportwettenanbieter wie bwin (WKN 936172) zu partizipieren. Denn auch das Bundesverfassungsgericht sah im staatlichen Sportwettenmonopol einen „unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit“ – lieferte allerdings gleich einen „Schlupfwinkel“: Das Monopol sei nur mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn es „konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet“ sei. Was dann folgte, war ein Großangriff auf die privaten Anbieter. So hat das Land Sachsen im August - auch auf Druck der anderen Bundesländer – bwin die noch zu DDR-Zeiten vergebene Genehmigung zur „Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten“ entzogen, nachdem diese jahrelang nicht beanstandet worden war. Zwei Monate später wurde einem Eilantrag des Unternehmens stattgegeben: das Verwaltungsgericht Dresden setzte zunächst den Vollzug des Verbotes außer Kraft. Auch andere Verwaltungsgerichte entschieden für die privaten Anbieter. Das zeigt, auf welch dünnem Eis sich die Politiker bewegen. Letzter Beleg: Ein unter anderem vom ehemaligen Verteidigungsminister Rupert Scholz erstelltes Gutachten. Danach verletzt der Staatsvertrag zur Beibehaltung des Sportwetten-Monopols die Grundrechte von privaten Sportwettanbietern, Sportveranstaltern, Vereinen, werbetreibender Medien und anderen Interessengruppen. Auch sei er nicht mit dem Europarecht vereinbar. Am 6. März könnten bwin und die Mitbewerber deshalb den entscheidenden Rückenwind aus Luxemburg erhalten. Denn dann entscheidet der Europäische Gerichtshof über das Verbot eines italienischen Sportwettenanbieters. Folgen die Richter dem Generalstaatsanwalt, wie es allgemein erwartet wird, und heben das Verbot auf, dann wäre das „Placanica“-Urteil der erste Schritt zur Liberalisierung des Sportwettenmarktes und für den Staatsvertrag das Aus ehe er überhaupt in Kraft getreten ist. Die Folge des „staatlichen Gegenwinds“ war eine schwache fundamentale Entwicklung in 2006. Nach dem Q3 hat der Vorstand die Erwartung für das Gesamtjahr reduziert. Erwartet werden nun Brutto-Gaming-Erträge, das sind die Wetteinsätze abzüglich der Wettgewinne, von 375 Mio. Euro (zuvor 435 Mio. Euro) und ein ausgeglichenes EBITDA vor Restrukturierungskosten statt bisher 40 Mio. Euro. Analysten haben auf Grund der Einstellung des US-Geschäfts die Prognosen für den Gewinn je Aktie (EPS) für 2006 von 0,57 Euro auf 0,04 Euro gesenkt. Auch wenn die Prognose für 2007 ebenfalls von 1,37 auf 1,05 Euro reduziert wurde, ist der bevorstehende Ergebnissprung von über 1 Euro schon beachtlich. Die Gesellschaft hat auf die schwache Entwicklung reagiert und die Strategie geändert: Statt einer aggressiven Wachstumsstrategie steht nun die Erhöhung der Effizienz im Mittelpunkt. Die daraus resultierenden Einsparungen schlagen sich ab dem ersten Quartal 2007 ergebniswirksam nieder. Erste Eckdaten werden erst mit der Vorlage des Geschäftsberichtes für 2006 Mitte April erwartet. Aber bis dahin sollte die Aktie nach einem positiven Richterspruch bereits in deutlich höhere Kursregionen gestiegen sein. Autor: derAktieninvestor, 17:57 23.02.07
@ ad-hoc-news.de | 23.02.07 17:57 Uhr