Potsdam (ddp-lbg). Gegen einen Eisenhüttenstädter Richter und einen Oberstaatsanwalt sind wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung Bewährungsstrafen verhängt worden. Das Potsdamer Landgericht verurteilte den 43 Jahre alten Richter Christoph M. zu zwei Jahren und den 53-jährigen Oberstaatsanwalt Harald P. zu 20 Monaten Haft, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.
Die beiden Angeklagten hatten nach Überzeugung der Kammer in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Eisenhüttenstadt im April 2005 widerrechtlich drei Haftbefehle beantragt und erlassen. Der damals Vorsitzende Richter M. und der Staatsanwalt P. hätten einen seinerzeit wegen Veruntreuung von Nachlassgeldern Angeklagten und dessen Anwalt im Sitzungssaal verhaften lassen, um den Beschuldigten unter Druck zu setzen. Die Frau des Angeklagten soll wenig später an ihrem Arbeitsplatz verhaftet worden sein. Die Haftbefehle seien erst am 15. April 2005 aufgehoben worden.
Mit dem Urteil folgte die Kammer am Freitag weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die jeweils zwei Jahre Haft gefordert hatte. Nach Ansicht des Anklagevertreters war Richter M. nicht für den Erlass der Haftbefehle zuständig. Das sei ihm und dem Staatsanwalt auch bewusst gewesen. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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