Zusammentreffen, - Autohändler wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt
«Es war ein Zusammentreffen, das einem Gemetzel gleichkam» Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Kölner Landgericht einen 33-jährigen Autohändler zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der Angeklagte im Streit mit einem Kfz-Händler dem Mann mit einer Axt beinahe ein Ohr abgetrennt hatte. Der 33-Jährige muss seinem Opfer zudem 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
«Es war ein Zusammentreffen, das einem Gemetzel gleichkam»
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