Asyl, Migranten

Interessensgruppen für Einwanderer hatten geklagt, doch ein Berufungsgericht setzt die Aufhebung einer Regelung aus, die Asyl für illegal Eingereiste erschwert.

04.08.2023 - 10:20:57

Verschärfte Asylregelung in den USA bleibt vorerst in Kraft

Eine wichtige Regelung zur Begrenzung der Migration in die USA über Mexiko kann vorerst in Kraft bleiben. Das entschied ein Berufungsgericht laut übereinstimmenden Medienberichten.

Es geht um eine Regelung, die seit Mai angewendet wird: Diese sieht vor, dass Migranten kein Recht auf Asyl in den Vereinigten Staaten haben, wenn sie die Grenze illegal überquert oder auf der Durchreise durch ein anderes Land keinen Antrag auf Asyl gestellt haben. Dies gilt auch dafür, wenn Menschen die Landgrenze zu den USA übertreten, ohne sich vorher für die legale Einreise online beworben zu haben.

Interessensgruppen für Einwanderer hatten gegen diese Regelung geklagt und argumentiert, dass das Vorgehen der Regierung gegen amerikanisches Recht verstoße und Migrantinnen und Migranten gefährde. Eine Vorinstanz hatte ihnen Recht gegeben, die Regelung Ende Juli für ungültig erklärt und der Regierung zwei Wochen Zeit gegeben, um Berufung einzulegen.

Urteil der Vorinstanz sollte nächste Woche in Kraft treten

Das Berufungsgericht habe die Entscheidung nun ausgesetzt, bis die Berufung der Regierung von Präsident Joe Biden abschließend geprüft sei, berichtete der Sender CBS. Dies könne bis mindestens September, möglicherweise aber auch länger dauern, so die «Washington Post». Das Urteil der Vorinstanz hätte nächste Woche in Kraft treten sollen.

Die Lage an der südlichen US-Grenze ist seit Jahren angespannt. Von 2021 an waren die Zahlen der illegalen Übertritte auf US-Territorium auf bis zu 250.000 pro Monat angestiegen. Im Juni belief sich diese Zahl auf knapp 145.000 - aus Expertensicht auch wegen der Beschränkungen der Biden-Regierung. Das Thema Migration polarisiert in den USA, Republikanerinnen und Republikaner werfen der Biden-Regierung eine «Politik der offenen Tür» vor.

@ dpa.de