Ungarn-Geld, Ausschuss

Hintergrund ist die Entscheidung der Kommission, eingefrorene EU-Gelder für Ungarn freizugeben.

12.03.2024 - 02:55:48

Ungarn-Geld: Ausschuss will gegen EU-Kommission klagen. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit des Landes.

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich mit großer Mehrheit für eine Klage gegen die Europäische Kommission wegen der umstrittenen Freigabe von EU-Fördermitteln für Ungarn ausgesprochen. Demnach stimmten 16 Mitglieder für die Klage, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Ein Mitglied stimmte dagegen, Enthaltungen gab es nicht.

Nach der klaren Entscheidung des Ausschusses ist es nach Angaben aus Parlamentskreisen nun sicher, dass Parlamentspräsidentin Roberta Metsola den juristischen Dienst des Parlaments damit beauftragen wird, die Klage einzureichen. Nach derzeitigen Plänen wird sie zuvor aber noch am Donnerstag die Konferenz der Präsidenten über die Empfehlung des Rechtsausschusses informieren. In dieser sitzen neben Metsola unter anderem die Vorsitzenden der Fraktionen. Die Konferenz ist für die Beziehungen zu den anderen Organen der EU zuständig.

Anhaltende Kritik an Ungarns Rechtsstaatlichkeit

Hintergrund der Klage-Pläne ist die Entscheidung der EU-Kommission, trotz anhaltender Kritik an der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn rund zehn Milliarden Euro an eingefrorenen EU-Geldern für das Land freizugeben. Die Brüsseler Behörde hatte den Schritt Ende vergangenen Jahres damit begründet, dass Budapest die erforderlichen Voraussetzungen dafür erfüllt habe. Die EU hatte die Mittel wegen Bedenken, dass unter Ministerpräsident Viktor Orban zu wenig gegen Korruption und für die Wahrung des Rechtsstaats getan wird, zuvor blockiert.

Im Januar hatte das Parlament angekündigt, dass der Rechtsausschuss und der juristische Dienst eine mögliche Klage wegen der umstrittenen Freigabe prüfen sollen. Sollten sich Hinweise auf Verstöße gegen EU-Recht finden, soll der Fall vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden.

Der Entscheidung des Parlamentsausschusses ging ein Rechtsgutachten zu den Chancen einer möglichen Klage voraus. Dieses war zunächst zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Das Gutachten liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

@ dpa.de