Mit einer «kontrollierten Öffnung» solle vor allem den Einnahmeverlusten für gemeinnützige Einrichtungen durch sinkende Erträge aus den staatlichen Wetten begegnet werden, sagte der FDP-Landesvorsitzende Andreas Pinkwart.
Mit dem Glücksspielstaatsvertrag war das staatliche Monopol auf Lotterien und Sportwetten 2008 von den Bundesländern weiter verschärft worden. Ziel war die Bekämpfung der Glücksspielsucht. Aus Präventionsgründen wurde der Vertriebsweg Internet grundsätzlich verboten. Werbung im Internet, im Fernsehen und per Telefon wurde ebenfalls untersagt. Auch staatliche Lotto- und Sportwettenangebote unterliegen Einschränkungen bei der Werbung.
Notwendig geworden war der neue Staatsvertrag durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006. Das Gericht hatte festgestellt, dass ein staatliches Wettmonopol nur dann mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn es sich am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausrichtet. Andernfalls müsse der Wettmarkt wie in anderen europäischen Staaten liberalisiert werden.
Kritiker hatten durch die Verbote von privaten Glücksspielen, Sportwetten und Lottoangeboten sinkende Konzessionseinnahmen für den Staat vorhergesagt. Mit dem Geld wurden seit Jahrzehnten Kultureinrichtungen, Umweltverbände und Sportverbände bezuschusst. Seit Jahren gehen etwa die Einnahmen des Landessportbundes in Nordrhein-Westfalen zurück.
Düsseldorf (ddp-nrw)































