Zuckersteuer, Koalition

Zuckersteuer: Koalition einigt sich auf Start am 1. Juli 2027

Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 23:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de

SPD und Union vereinbaren zwei Steuersätze; Kabinettsberatung und parlamentarische Verabschiedung stehen noch aus.

Zuckersteuer: Koalition einigt sich auf mildere Abgabe ab 2027
Edelstahltanks und industrielle Rohrleitungen in einer Produktionsanlage für Getränke. Illustration mit AI erstellt.

Die Regierungskoalition aus SPD und Union hat sich auf eine abgeschwächte Fassung der geplanten Zuckersteuer verständigt. Das Vorhaben soll nach den Vereinbarungen der Koalitionspartner zum 1. Juli 2027 in Kraft treten und damit ein halbes Jahr später als ursprünglich vorgesehen. Nach intensiven internen Verhandlungen einigten sich die Regierungsparteien auf ein Modell, das spürbare Modifikationen gegenüber früheren Plänen aufweist.

Eckpunkte des zweistufigen Modells

Der Kompromiss sieht eine zweistufige Besteuerung vor, die einer Empfehlung der Kommission zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung folgt. Diesen zweistufigen Ansatz setzte die Union in den Verhandlungen durch. Demnach werden Getränke ab einem Gehalt von 4,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter mit 26 Cent pro Liter belegt.

Ab einer Schwelle von 7 Gramm Zucker je 100 Milliliter greift eine Abgabe von 32 Cent pro Liter. Auf eine ursprünglich diskutierte dritte Steuerstufe von 38 Cent je Liter ab 10 Gramm Zucker je 100 Milliliter verzichtet die Koalition.

Lars Klingbeil von der SPD hatte in seinem Entwurf zuvor noch gestaffelte Sätze vorgesehen, die 26 Cent je Liter bei 5 bis unter 7 Gramm Zucker je 100 Milliliter, 32 Cent bei 7 bis unter 10 Gramm sowie 38 Cent ab 10 Gramm beinhalteten. Bei diesem Höchstsatz hätte sich eine 1,5-Liter-Flasche einschließlich Mehrwertsteuer rechnerisch um rund 68 Cent verteuern können.

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Klingbeil verwarf diese zusätzliche Stufe und lenkte bei den Steuersätzen ein. Laut Berichten Anfang Oktober hatte das Kanzleramt den vorherigen Klingbeil-Entwurf gestoppt, da dieser innerhalb der Koalition nicht abgestimmt gewesen war.

Für kleine Betriebe gilt eine Freigrenze: Die Steuer greift erst ab einem Schwellenwert von mehr als 70.000 Litern Jahresproduktion. Eine Ausweitung dieser Ausnahme auf bis zu eine Million Liter pro Jahr soll europarechtlich bei der EU-Kommission geprüft werden.

Während Großkonzerne wie Coca-Cola und PepsiCo von der Abgabe voll betroffen sind und dort spürbare Preiserhöhungen erwartet werden, blieben konkrete Steuersätze und die genaue Berechnung der Abfüllgrenze in Teilen der Koalition noch Gegenstand von Abstimmungen.

Widerstand aus Ministerien und Wirtschaft

Das Bundesfinanzministerium hielt in einem überarbeiteten Entwurf an zentralen Linien fest und rechnete mit Einnahmen in Höhe von 945 Millionen Euro im ersten Jahr sowie 1,155 Milliarden Euro im zweiten Jahr, die bis 2031 auf 1,18 Milliarden Euro steigen sollen.

Steuerfrei bleiben laut dem Ministeriumsentwurf mit Ersatzstoffen gesüßte Getränke, reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie alkoholfreies Bier und Wein, ebenso wie Produkte mit bis zu 1,2 Volumenprozent Alkohol. Die Ausnahme für Nahrungsergänzungsmittel soll hingegen entfallen.

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Gegen die Pläne regte sich jedoch breiter Widerstand. Im Bundeskabinett äußerten das Landwirtschafts-, das Wirtschafts- sowie das Digitalministerium Vorbehalte; alternative Vorschläge aus Ressorts und Verbänden verlangten einen Start frühestens zum 1. Januar 2028. Auch sechs Branchenverbände, darunter der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BVE), die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg), der Verband Deutscher Mineralbrunnen, die Fruchtsaft-Industrie, der Deutsche Brauer-Bund sowie die Privaten Brauereien, forderten Anfang Oktober die vollständige Aufgabe des Projekts.

Branchenvertreter wie der Deutsche Brauer-Bund und die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke reckon mit höheren Abgabepreisen für Verbraucher. Christoph Minhoff vom Lebensmittelverband warf Klingbeil vor, den Betroffenen finanziell zur Last zu fallen.

Der CDU-Haushaltsexperte Andreas Mattfeldt äußerte zudem Zweifel am bürokratischen und finanziellen Aufwand der Maßnahme. Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) lehnt das Vorhaben ab und rief zu einer Kundgebung um 11 Uhr vor dem Bundesfinanzministerium auf.

Weiterer Zeitplan im parlamentarischen Verfahren

Nachdem die Kabinettsbefassung am 7. Oktober erneut verschoben worden war und die Bundesregierung die Beratungen vertagte, soll das Bundeskabinett das Gesetzesvorhaben nun am 14. Oktober aufrufen. Anträge für betroffene Hersteller sollen erst ab Januar möglich sein. Die parlamentarische Verabschiedung im Deutschen Bundestag ist für November im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes vorgesehen.

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