Zuckersteuer, Bundesregierung

Zuckersteuer ab 2027: Bundesregierung plant 600 Mio. Euro Einnahmen

Veröffentlicht am: 28.08.2026 um 20:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die geplante Abgabe soll ab 2027 gelten, Zero-Getränke ausnehmen und jährlich etwa 450 bis 650 Millionen Euro einbringen.

Zuckersteuer: Koalition streitet über Umfang und Einnahmen
Regal mit verschiedenen Mineralwasserflaschen und ungesüßten Getränken in einem modernen Supermarkt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In der politischen Diskussion um die Einführung einer Abgabe auf zuckerhaltige Getränke zeichnen sich erhebliche Differenzen innerhalb der Koalition sowie zwischen Bund und Ländern ab.

Nachdem das Bundesfinanzministerium ursprüngliche Pläne zur Ausweitung der Steuer korrigiert hat, forderte der CSU-Politiker Auernhammer am 28. August 2026 Nachbesserungen am vorliegenden Entwurf. Er lehnt die Zuckersteuer in der aktuellen Form ab und pocht auf eine strikte Zweckbindung der Einnahmen sowie auf Schutzmaßnahmen für den heimischen Zuckerrübenanbau.

Verzicht auf Besteuerung von Ersatzprodukten

Ein zentraler Wendepunkt in der Konzeption der neuen Abgabe war die Entscheidung von Bundesfinanzminister Klingbeil (SPD) am 27. August 2026. Der Minister stoppte Pläne, die Steuer auch auf Zero- und Light-Getränke, Hafermilch sowie alkoholfreies Bier auszudehnen. Klingbeil betonte, dass eine Besteuerung von Getränken ohne Zuckergehalt nicht sinnvoll sei und entsprechende Entwürfe lediglich einen vorläufigen Arbeitsstand darstellten.

Diese Kurskorrektur hat deutliche Auswirkungen auf die erwarteten Fiskalbeträge. Während eine erweiterte Steuer jährlich Einnahmen von rund 2 Mrd. Euro hätte generieren können, geht die aktuelle Planung von etwa 600 Mio. Euro aus.

Unterstützung für diesen Kurs kam unter anderem von SPD-Gesundheitsexperte Pantazis, der darauf verwies, dass kalorienfreie Produkte nicht belastet werden sollten. Auch das von der CSU geführte Agrarministerium sowie Unions-Gesundheitsexpertin Borchardt hatten sich am 27. August 2026 gegen eine Einbeziehung von Zero-Produkten ausgesprochen.

Staffelung der Steuersätze und finanzielle Ziele

Die geplante Zuckersteuer soll nach dem aktuellen Stand der Koalitionspläne ab dem Jahr 2027 erhoben werden, was einer Vorziehung des ursprünglich für 2028 anvisierten Termins entspricht. Die Höhe der Abgabe orientiert sich dabei am Zuckergehalt der Produkte:

  • Ab 4,5 g Zucker pro 100 ml ist ein Satz von 26 Cent netto pro Liter vorgesehen.
  • Bei einem Gehalt ab 7 g steigt die Abgabe auf 32 Cent pro Liter.
  • Getränke mit mehr als 10 g Zucker sollen mit 38 Cent pro Liter besteuert werden, wobei für Produkte über dieser Grenze auch Bruttobeträge von 45 Cent im Gespräch sind.
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Die Schätzungen für die jährlichen Gesamteinnahmen variieren derzeit zwischen 450 Mio. Euro und 650 Mio. Euro. Ziel der Maßnahme ist unter anderem die Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Hintergrund sind die massiven Kosten durch Zuckerkonsum für das Gesundheitssystem, die auf ca. 2,1 Mrd. Euro taxiert werden.

Kontroversen um Mittelverwendung und Wirtschaftsstruktur

Trotz der grundsätzlichen Einigung auf eine Einführung bleibt die politische Flanke offen. Brandenburgs Gesundheitsminister Wilke (SPD) signalisierte zwar Unterstützung für die Steuer, forderte jedoch am 27. August 2026, dass die generierten Mittel zwingend zweckgebunden in den Gesundheitsbereich fließen müssten.

Auf Kritik stößt das Vorhaben beim Koalitionspartner FDP. Generalsekretär Martin Hagen monierte das Fehlen echter Strukturreformen und kritisierte die Einführung neuer Abgaben. CDU-Chef Merz hingegen bemühte sich, die Wogen zu glätten, und erklärte, es gebe in dieser Sachfrage keinen Streit.

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Innerhalb der Fachwelt werden begleitende Maßnahmen angemahnt. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung forderte bereits am 26. August 2026, dass die Steuer durch verstärkte Aufklärung und Präventionsprogramme ergänzt werden müsse.

Eine Umfrage von YouGov aus derselben Woche zeigt zudem ein gespaltenes Bild in der Bevölkerung: Während 43 % der Befragten eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke befürworten, lehnen 44 % das Vorhaben ab.

Eine Besteuerung von Ersatzstoffen findet mit 17 % Zustimmung nur eine geringe Basis. Unternehmen bietet das Gesetz die Möglichkeit, durch Rezepturänderungen und eine Senkung des Zuckergehalts die steuerliche Belastung zu vermeiden.

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