Zucker, Getränken

Zucker in Getränken: 15 von 23 Produkten fallen in die höchste Steuerstufe

Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 14:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

NRW-Verbraucherschützer fanden in 15 von 23 Getränken mindestens acht Gramm Zucker je 100 Milliliter; das Gesetz ist nicht beschlossen.

Zucker in Getränken: Studie zeigt hohe Werte, Steuer bleibt offen
Ein Glas Wasser auf einem Holztisch bei natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW aus den Monaten Juni und Juli 2026 verdeutlicht das Ausmaß des Zuckergehalts in zuckergesüßten Erfrischungsgetränken. Die Verbraucherschützer analysierten insgesamt 23 Produkte und stellten dabei Zuckerwerte zwischen 4,3 und 11 Gramm je 100 Milliliter fest.

Bei einer Übertragung eines aktuell diskutierten Abgabenmodells würden 15 der 23 getesteten Erfrischungsgetränke in die höchste Stufe ab 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter fallen.

Die analysierten Werte verdeutlichen die hohe Aufnahme über Flüssigkeiten: Eine 500-Milliliter-Flasche mit einem Gehalt von 10 Gramm Zucker je 100 Milliliter enthält 50 Gramm Zucker, was etwa 16 bis 17 Zuckerwürfeln entspricht.

Wie die Verbraucherzentrale NRW hervorhebt, empfehlen die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE), die Zufuhr freier Zucker auf unter 10 Prozent der täglichen Gesamtenergiezufuhr zu begrenzen. Laut der Verbraucherzentrale entspricht dies für Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren etwa 35 Gramm pro Tag und für Erwachsene rund 50 Gramm täglich.

Debatte um das geplante Zuckergetränkesteuergesetz

Eine Abgabe auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke ist in Deutschland zwar angekündigt, der genaue Zeitpunkt bleibt laut Verbraucherzentrale NRW jedoch offen.

Im Zentrum der Diskussion steht ein Entwurf von Union und SPD für ein Zuckergetränkesteuergesetz. Dieser sah ursprünglich Abgaben in Höhe von 26 Cent pro Liter ab 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter vor, 32 Cent pro Liter ab 7 Gramm sowie 38 Cent pro Liter ab 10 Gramm. Als möglicher Startzeitpunkt war der 1. Juli 2027 anvisiert.

Das Kanzleramt stoppte jedoch die Ressortabstimmung zu dem von Lars Klingbeil geplanten Gesetzesvorhaben und begründete diesen Schritt mit fehlender Frühkoordinierung. Aus Regierungskreisen hieß es, der Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab und sei in der vorliegenden Fassung nicht mehrheitsfähig. Eine Nachbesserung gilt als möglich.

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Auch hinsichtlich der finanziellen Dimensionen gab es unterschiedliche Berechnungen: Der Entwurf bezifferte die erwarteten Einnahmen auf knapp 800 Millionen Euro im Folgejahr und rund 1,2 Milliarden Euro in späteren Jahren, während die Finanzkommission Gesundheit ursprünglich jährlich etwa 450 Millionen Euro vorgeschlagen hatte.

Zahlen aus dem Bundesfinanzministerium wiesen Einnahmen von 945 Millionen Euro im ersten Jahr, 1,155 Milliarden Euro im zweiten Jahr und rund 1,18 Milliarden Euro jährlich bis 2031 aus.

Ausnahmen waren unter anderem für Zero-Getränke, reine Säfte und Schorlen ohne Zuckerzusatz, alkoholfreies Bier und Wein, Milchgetränke, Hafer- und andere Pflanzendrinks sowie Arzneimittel vorgesehen. Der Entwurf ist weiterhin nicht beschlossen.

Gesundheitliche Folgen und internationale Erfahrungen

Laut dem Gesetzesentwurf liegt der Pro-Kopf-Konsum gezuckerter Getränke in Deutschland bei 90 bis 100 Litern im Jahr. Die damit verbundenen jährlichen Brutto-Versorgungskosten werden auf etwa 3,5 Milliarden Euro geschätzt. Die Bundesärztekammer drängte die Bundesregierung zu einer zügigen Einführung einer nach Zuckergehalt gestaffelten Abgabe.

Präsident Klaus Reinhardt begründete dies mit der Notwendigkeit, den Konsum zu senken, Hersteller zu Rezepturänderungen zu bewegen und ernährungsbedingte Krankheiten vor allem bei Kindern und Jugendlichen zu verringern. Für die Bundesärztekammer stehe der gesundheitliche Nutzen klar vor Steuereinnahmen.

Internationale Daten stützen diese Argumentation: Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ging der Zuckergehalt von Erfrischungsgetränken in Großbritannien von 2015 bis 2024 um 47 Prozent zurück, nachdem Hersteller bereits vor Inkrafttreten einer Abgabe Rezepturen anpassten.

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In Portugal wies eine Studie nach der Einführung einer entsprechenden Abgabe einen Absatzrückgang von 21 Prozent bei besonders zuckerhaltigen Getränken nach. Die DGE bewertet die Steuerpläne als sinnvoll, betont jedoch, dass sie Teil eines Gesamtkonzepts aus Prävention und besseren Ernährungsangeboten sein müsse.

Wachsender Konsum von Energydrinks unter Minderjährigen

Gleichzeitig wächst die Sorge vor den Folgen des Konsums von Energydrinks. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi warnte vor erheblichen Gesundheitsrisiken bei Minderjährigen und bekräftigte die Forderung nach einer Zuckerabgabe.

Eine Auswertung des DAK-Präventionsradars durch das IFT-Nord für die Schuljahre 2020/21 bis 2025/26 zeigt einen deutlichen Anstieg der Konsumraten: Bei den 13- bis 15-Jährigen stieg die Lebenszeitprävalenz von 60,1 Prozent auf 71,1 Prozent, während sie bei den Neun- bis Zwölfjährigen von 29,6 Prozent auf 46 Prozent kletterte.

Der monatliche Konsum wuchs bei Kindern um 3,5 Prozentpunkte auf 13 Prozent und bei Jugendlichen um 7,8 Prozentpunkte auf 33,2 Prozent. Rund 6,1 Prozent der Jugendlichen konsumierten die Getränke täglich.

Die Erhebung stützt sich auf die Angaben von mehr als 107.000 Befragten unter 16 Jahren aus 15 Bundesländern, wobei die tatsächlichen Konsummengen nicht erfasst wurden.

Laut IFT-Nord enthält eine 500-Milliliter-Dose meist 160 Milligramm Koffein. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stuft für gesunde Minderjährige 3 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht als unbedenkliche Einzeldosis oder Tagesmenge ein.

Fachleute weisen vor diesem Hintergrund auf mögliche Herz-Kreislauf- und weitere Gesundheitsrisiken hin, während in Deutschland, Österreich und der Schweiz bislang keine Altersgrenzen für den Verkauf von Energydrinks gelten. DAK-Chef Andreas Storm forderte angesichts der Entwicklung deutlichere Warnhinweise auf den Verpackungen.

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