Zeiterfassung, Elektronische

Zeiterfassung: Elektronische Systeme werden zur Pflicht

28.05.2026 - 20:49:22 | boerse-global.de

Bundesgesetz zur konkreten Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung noch 2026 erwartet. Unternehmen drohen bei Verstößen Bußgelder.

Zeiterfassung: Elektronische Systeme werden zur Pflicht - Foto: über boerse-global.de
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Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist bereits geltendes Recht – doch die konkrete Ausgestaltung lässt der Gesetzgeber noch offen. 2026 soll sich das ändern.

Was das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden hat

Schon im September 2022 stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar: Arbeitgeber müssen ein System einführen, mit dem die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfasst werden kann. BAG-Präsidentin Inken Gallner betonte damals, die Verpflichtung sei unmittelbar wirksam. Ein neues Gesetz sei dafür nicht nötig.

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Die Richter stützten sich auf das Arbeitsschutzgesetz. Dessen Ziel: die Gesundheit der Beschäftigten schützen. Eine systematische Zeiterfassung sei das entscheidende Werkzeug, um Ruhezeiten und Höchstarbeitsgrenzen zu kontrollieren.

Der EuGH gab den Anstoß

Die deutsche Rechtsprechung hat einen europäischen Vorläufer. Bereits 2019 verpflichtete der Europäische Gerichtshof (EuGH) alle EU-Mitgliedstaaten, Arbeitgeber zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassungssystem zu bewegen.

Ohne ein solches System, so die europäischen Richter, lasse sich weder die Zahl der geleisteten Stunden noch die Lage der Arbeitszeit oder die Anzahl der Überstunden zuverlässig ermitteln. Nur mit voller Transparenz könnten Beschäftigte ihre Rechte im Arbeitsschutz durchsetzen.

Was 2026 kommen soll

Deutschland hat die EuGH-Vorgaben bislang nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt. Das soll sich im Laufe dieses Jahres ändern. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Neuregelung zur konkreten Ausgestaltung der Zeiterfassung.

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Der Knackpunkt: die Form der Erfassung. Alles deutet auf eine elektronische oder digitale Dokumentation hin. Sie gilt als zeitgemäß, fälschungssicher und erfüllt die Anforderungen an Verlässlichkeit und Zugänglichkeit.

Wer nicht erfasst, riskiert Bußgelder

Bereits jetzt drohen Unternehmen Sanktionen, wenn sie ihre Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vernachlässigen. Die Arbeitsschutzbehörden kontrollieren die Einhaltung der Vorgaben – und können bei Verstößen Bußgelder verhängen.

Die Pflicht gilt branchenübergreifend. Ziel der Behörden: verhindern, dass unzureichende Dokumentation den Arbeitnehmerschutz unterläuft. Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, bleibt das BAG-Urteil von 2022 die maßgebliche Richtschnur.

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