Zeit statt Geld: 2,5 Millionen können bis 1. September wählen
Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 03:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rund 2,5 Millionen Beschäftigte bei Bund und Kommunen stehen vor einer wichtigen Entscheidung. Das Modell „Zeit statt Geld“ erlaubt es ihnen, Teile ihrer Jahressonderzahlung in zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Die Frist läuft – und die Sätze steigen.
Bis zu drei Extra-Urlaubstage pro Jahr
Die tarifliche Neuregelung basiert auf § 29a TVöD. Beschäftigte können bis zu drei Urlaubstage pro Jahr erwerben, indem sie auf Teile ihrer Sonderzahlung verzichten. Wer für das kommende Jahr umwandeln will, muss sich bis zum 1. September 2026 entscheiden. Wer die Frist verpasst, kann das Wahlrecht erst wieder im übernächsten Jahr nutzen.
Die Bewertung ist klar geregelt: Ein Urlaubstag entspricht einem Verzicht auf rund 5,4 Prozent der Jahressonderzahlung. Das Modell soll die individuelle Zeitautonomie erhöhen.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Beschäftigte in kommunalen Heimen (Entgeltgruppen S2 bis S9) sind von der Umwandlung ausgeschlossen. Sie erhalten stattdessen eine erhöhte Sonderzahlung von 90 Prozent. Für die meisten Tarifbeschäftigten ist zudem ab 2027 generell ein zusätzlicher Urlaubstag vorgesehen.
Höhere Sonderzahlungen ab November
Parallel zur Wahloption steigen die Sätze für die Jahressonderzahlung, die üblicherweise im November ausgezahlt wird. Beim Bund gibt es eine Staffelung nach Entgeltgruppen:
- EG 1 bis 8: von 90 auf 95 Prozent
- EG 9a bis 12: von 80 auf 90 Prozent
- EG 13 bis 15: von 60 auf 75 Prozent
Im kommunalen Bereich (VKA) gilt ein einheitlicher Satz von 85 Prozent für alle Entgeltgruppen. Sonderregeln gelten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Dort erhalten Beschäftigte der Gruppen EG 1 bis 8 künftig 90 Prozent, die Gruppen EG 9a bis 15 bekommen 85 Prozent.
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Bund vs. Kommunen: Unterschiedliche Verfallregeln
Trotz der vereinheitlichten Tarifstruktur gibt es einen entscheidenden Unterschied. Beim Bund werden Umwandlungstage, die bis zum 31. März des Folgejahres nicht genommen wurden, finanziell ausgeglichen. Im kommunalen Bereich verfallen diese Tage ersatzlos.
Die Differenz spiegelt die unterschiedlichen fiskalischen Ansätze wider. Der Bund setzt auf Abgeltung, die Kommunen drängen auf tatsächlichen Freizeitausgleich innerhalb des Kalenderjahres.
Beamte: Verzögerungen und längere Arbeitszeiten
Die Tarifentwicklung wirkt indirekt auf die Beamtenbesoldung. Ein geplantes Bundesalimentationsgesetz befindet sich in der Ressortabstimmung – mit Nachzahlungen rückwirkend ab 2021. Regional zeigen sich Verzögerungen: In Bayern wird die erste Erhöhung von 2,82 Prozent erst zum 1. Oktober 2026 wirksam.
Gleichzeitig steigt die Arbeitsbelastung. Hamburg und Brandenburg haben die Wochenarbeitszeit für Beamte auf 41 Stunden erhöht, um die Besoldungsanpassungen zu finanzieren. In Bremen gilt die 41-Stunden-Woche seit dem 22. April 2026 – mit Ausnahmen für Schichtdienst und Schwerbehinderte.
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Reformpaket: Mehr Befristung, weniger Krankschreibung
Ein im Juli 2026 vorgestelltes Reformpaket der Bundesregierung mit dem Titel „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ sieht weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht vor. Geplant sind unter anderem:
- Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate bei Neueinstellungen
- Einführung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag
- Abschaffung der telefonischen Krankschreibung
In Köln und Düsseldorf wird zudem die jährliche Leistungsprämie für Beamte ab 2027 gestrichen. Das soll die finanziellen Spielräume der Kommunen entlasten.
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